Affäre Tinner: Strassburger Richter fordern Stellungnahme vom Bundesrat

Der Gerichtshof für Menschenrechte nimmt sich überraschend schnell der Beschwerde der Schweizer Brüder Tinner an. Die Richter setzen dem Bundesrat eine Frist. Gegen die Tinners läuft ein Verfahren wegen Atomschmuggel.

16. März 2010 16:07 -  02.07.2009z
Auslöser des Konflikts: Der Bundesrat hat eigenmächtig und gegen den Willen der Ermittler viele Ermittlungsakten in der Atomschmuggelaffäre Tinner einfach schreddern lassen.

16. März 2010 16:07 - 02.07.2009z Auslöser des Konflikts: Der Bundesrat hat eigenmächtig und gegen den Willen der Ermittler viele Ermittlungsakten in der Atomschmuggelaffäre Tinner einfach schreddern lassen.
Bild: Keystone

Urs Tinner

Urs Tinner (Bild: SF)

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Vier Jahre in Untersuchungshaft

Die beiden Brüder Urs und Marco Tinner wurden im Oktober 2004 respektive im September 2005 in Untersuchungshaft gesetzt. Sie blieben rund vier Jahre hinter Gittern.

Der für den Fall zuständige Untersuchungsrichter wollte die Brüder Tinner kurz nach der Aktenvernichtung aus der Haft entlassen. Die Bundesanwaltschaft hat sich dagegen gewehrt. Schliesslich hat auch das Bundesstrafgericht in Bellinzona der Entlassung zugestimmt.

Letztinstanzlich entschied dann aber das Bundesgericht in Lausanne im August 2008, die Untersuchungshaft sei nach wie vor gerechtfertigt. Gegen diesen Entscheid hat die Verteidigung anschliessend beim Gerichtshof in Strassburg Beschwerde eingereicht.

Der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat in Sachen Atomschmuggelaffäre der Brüder Tinner ein Verfahren eröffnet. Das ergaben Recherchen dieser Zeitung. Die Richter haben den Bundesrat jetzt für eine Stellungnahme aufgefordert und ihm dafür eine Frist bis Mitte April gesetzt. Denn die Schweiz ist die Angeklagte in diesem Verfahren. Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz, bestätigt, dass der Gerichtshof vom Bundesrat eine Stellungnahme fordere und eine Frist gesetzt habe.

Zwei Überraschungen

Überraschend an diesem Fall sind gleich zwei Punkte:

Erstens ist es nicht selbstverständlich, dass der Gerichtshof auf Grund einer Beschwerde ein Verfahren eröffnet. Über 90 Prozent der Beschwerden werden nach Auskunft der Gerichtshofsprecherin Nina Salomon als unzulässig zurückgewiesen.

Zweitens erstaunt das Tempo, welches das Gericht in diesem Fall anschlägt. Der Gerichtshof ist stark überlastet. Bis er ein Verfahren eröffnet, vergehen meist Jahre. Der Beschwerde der Brüder Tinner haben sich die Strassburger Richter bereits nach einem Jahr angenommen.

Die umstrittene Akte

In der Beschwerde, welche die Verteidigung der Tinners beim Gerichtshof eingereicht hat, geht es um Folgendes: War es zulässig, dass die Schweiz die beiden Brüder lange in Untersuchungshaft hielt, auch nachdem der Bundesrat einen grossen Teil der Gerichtsakten hatte vernichten lassen? Diese Frage werden die Richter beantworten. Laut Gerichtssprecherin Salomon ist noch nicht bekannt, wann das Urteil gefällt wird.

Mittlerweile sind die Brüder Urs und Marco Tinner zwar auf freiem Fuss. Dennoch kann das Urteil des Gerichtshofes Folgen für die Schweiz haben. Je nachdem, zu welchem Schluss die Richter kommen, muss die Schweiz die beiden des Atomschmuggels verdächtigten Brüder für unzulässige Haft entschädigen. Zweitens könnte ein Urteil Hinweise liefern, wie der Gerichtshof das Verfahren gegen die Tinners als solches beurteilt.

Zweite Beschwerde?

Die Ermittlungen in der Schweiz gegen die Tinners wegen Atomschmuggel laufen weiter. Die Schweizer Ermittler wollen die Untersuchungen noch dieses Jahr abschliessen. Allerdings: Der Anwalt von Urs Tinner hatte bereits letztes Jahr gesagt, nach der bundesrätlichen Vernichtungsaktion der Ermittlungsakten könne er sich einen fairen Prozess in der Schmuggelaffäre nicht mehr vorstellen. Für den Fall einer Verurteilung in der Schweiz drohte er eine zweite Beschwerde nach Strassburg zu schicken.

Den Brüdern Tinner wird vorgeworfen, zusammen mit ihrem Vater Friedrich am Bau von Komponenten für eine libysche Atombombe beteiligt gewesen zu sein.

Die Tinners sollen im Verlauf ihrer Tätigkeit allerdings die Fronten gewechselt haben: Sie sollen später geholfen haben, die nukleare Aufrüstung des Wüstenstaates zu sabotieren. Dies, indem sie dem amerikanischen Geheimdienst CIA Informationen lieferten. Dem Geheimdienst soll schliesslich auch dank Tinners gelungen sein, das Atomprogramm der Libyer zu stoppen.

Ende 2007 beschloss der Bundesrat, in einer Geheimaktion gegen den Willen der Ermittler, einen grossen Teil der Ermittlungsakte zur Affäre Tinner aus Sicherheitsgründen zu vernichten.

Es habe sich um brisante Pläne zum Bau von Nuklearwaffen gehandelt, begründete die Regierung damals. Sofort wurde aber der Vorwurf laut, dem Bundesrat gehe es nicht um Sicherheit. Vielmehr reagiere er auf Druck des amerikanischen Geheimdienstes, die Schredderaktion sei unverhältnismässig.

(Berner Zeitung)

Erstellt: 17.03.2010, 16:02 Uhr

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2 KOMMENTARE

Werner Hebeisen

17.03.2010, 19:06 Uhr

Die Gebrüder Tinner hätten wahrscheinlich keinen grossen Schaden angerichtet mit den Informationen die sie möglicherweise geliefert haben.Ghadhafi hätte es mit Bestimmtheit fertiggebracht mit verkehrten Leuten und falscher Interpretation der gelieferten Daten alles zu vermasseln !


Beatrice Schellenberg

17.03.2010, 16:17 Uhr

Aha! Und wer ist der Kontaktmann zwischen dem/n Tinner/s und der CIA? Der Verbindungsmann?





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