Abgewiesene aus dem Balkan beziehen oft Nothilfe
Von Christian Brönnimann. Aktualisiert am 19.10.2011 135 Kommentare
Erklärungsbedürftig: Weshalb die Asylsuchenden aus Balkanländern beim Bezug von Nothilfe so weit vorne liegen, ist unklar. (Bild: TA-Grafik / EJPD)
Petition mit 20'000 Unterschriften
Über 20'000 Personen haben eine Petition zur Verbesserung der Situation von Nothilfebezügern unterzeichnet. Vier Hilfsorganisationen übergaben das Begehren gestern Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Sie protestieren gegen die prekären Bedingungen, unter denen abgewiesene Asylsuchende leben. Seit 2008 seien sie von der Sozialhilfe ausgeschlossen und könnten nur noch Nothilfe beziehen: Teilweise erhielten sie nur ein Taggeld von 4.30 Franken, betonten die Hilfswerke. Diese Strategie der Repression habe ihr Ziel verfehlt.
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Die gute Nachricht: Das Problem ist erkannt. Gestern trafen sich Vertreter von Bund und Kantonen, um über die starke Zunahme von Nothilfebezügern zu sprechen. Nothilfe – Unterkunft, Kleidung, ärztliche Grundversorgung und Essensgutscheine – erhalten Asylsuchende, die trotzt negativem Asylentscheid und rechtskräftiger Wegweisung die Schweiz nicht verlassen. Ende 2010 waren es 8382 Personen, knapp ein Drittel mehr als im Jahr zuvor. Es ist anzunehmen, dass das Bundesamt für Migration (BFM) beim Treffen einige Kritik einstecken musste. Denn in den Kantonen ist der Unmut gross. Einige Kantonsvertreter gehen sogar so weit, dass sie die Nothilfe am liebsten ganz abschaffen möchten (TA vom 11. Oktober).
Die schlechte Nachricht: Die Thematik scheint im BFM nicht oberste Priorität zu geniessen. Im März dieses Jahres zeigte ein Bericht des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), woher Nothilfebezüger am häufigsten stammen. Nigeria und Algerien finden sich auf den ersten Plätzen. Dies ist mit den schwierigen Rückübernahmebedingungen erklärbar. So akzeptiert Algerien etwa keine Sonderflüge für Zwangsausschaffungen. Weshalb auf Platz drei der bekannten Staaten aber Serbien, auf Platz sechs Bosnien-Herzegowina und auf Platz sieben Kosovo liegen, ist hingegen erklärungsbedürftig. Serbien sowie Bosnien-Herzegowina fungieren auch auf der Liste der Langzeitbezüger auf den vordersten Plätzen. Der Bericht hält explizit fest: «Auffällig sind die zahlreichen Nothilfebeziehenden aus den Balkanstaaten (Safe-Countries und keine Schwierigkeiten bei der Papierbeschaffung und beim zwangsweisen Vollzug).»
Auch Kantone sind erstaunt
Fragt man heute, mehr als ein halbes Jahr nach Erscheinen des Berichts, beim Bundesamt für Migration nach, weshalb Ausschaffungen in die Balkanstaaten häufig blockiert sind, so fällt die Antwort ernüchternd aus: «Wir wissen es schlichtweg nicht», sagt BFM-Sprecher Joachim Gross. Vor zwei oder drei Wochen sei beschlossen worden, eine Analyse dazu durchzuführen. Ergebnisse seien nicht vor Ende Jahr zu erwarten. Weiter verweist Gross an die Kantone, die ja für den Ausschaffungsvollzug verantwortlich seien.
Die angefragten Migrationsbehörden in fünf Deutschschweizer Kantonen können die Frage allerdings nicht beantworten. Es sei nicht bekannt, «dass der Vollzug Richtung Balkan blockiert sein soll», teilt etwa der bernische Migrationsdienst mit. Auch David Keller, Präsident der Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM), hat keine Erklärung zur Hand. Letztlich liege es aber am Bund, funktionierende Rückübernahmevereinbarungen mit den Herkunftsländern abzuschliessen und so den Vollzug durch die Kantone zu ermöglichen, sagt er. Nur so könne die Nothilfeproblematik entschärft werden. Michel Girard, Chef des Migrationsamts von Basel-Stadt, bringt es folgendermassen auf den Punkt: «Jede Beschleunigung der Asylverfahren ist nur dann effektiv, wenn bei negativen Entscheiden auch der physische Vollzug durchgeführt werden kann.»
Vollzugsmängel auf kantonaler Ebene zu suchen
Besonders dringend seien bessere bilaterale Übereinkünfte mit Staaten wie Algerien oder dem Iran, sagt Beda Egger, Leiter des Bündner Massnahmevollzugs. Hier würden die Kantone «seit Jahren vertröstet». Mit den Balkanstaaten hingegen hat die Schweiz Rückübernahmeabkommen abgeschlossen, die gemäss Beteuerungen aus den Amtsstuben gut funktionieren. Wenn dem so ist, sind die Vollzugsmängel auf kantonaler Ebene zu suchen. Im Vordergrund stehen hier fehlende Haftplätze. Denn bei Zwangsausschaffungen braucht es Gefängniszellen für die vorgängige Ausschaffungshaft. Wo und wie viele Zellen fehlen, ist nicht bekannt.
Eine mögliche Erklärung, weshalb Personen aus Balkanstaaten relativ oft in der Nothilfe landen, hat Susanne Bolz von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. Sie geht davon aus, dass viele der Betroffenen Angehörige ethnischer Minderheiten sind, zum Beispiel Roma, und deshalb starke Gründe haben, nicht zurückzureisen. «Sie werden in der Heimat diskriminiert und haben keine Chance, etwas an ihrer Situation zu ändern», sagt Bolz. Zum Teil reisten sie wiederholt in die Schweiz ein, was zu kurzen Verfahren und schneller Nothilfeabhängigkeit führe. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 18.10.2011, 21:55 Uhr
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