Schweiz

ALV: Teurer wirds so oder so

Von Daniel Friedli. Aktualisiert am 24.08.2010 43 Kommentare

Am 26. September stimmt das Volk über die Revision der Arbeitslosenversicherung ab. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die Schulden der Arbeitslosenversicherung steigen und steigen: Unabhängig vom Abstimmungausgang muss das Volk in Zukunft mehr bezahlen.

Die Schulden der Arbeitslosenversicherung steigen und steigen: Unabhängig vom Abstimmungausgang muss das Volk in Zukunft mehr bezahlen.

Wo gespart wird

Bei den Jungen: Unter 25-Jährige ohne Kinder erhalten nur 200 Tage lang Taggeld statt wie bisher während 400 Tagen. Zudem müssen Schul- und Uni-Abgänger 120 Tage warten, bis die erste Auszahlung kommt. Unter 30-Jährige müssen künftig auch Jobs annehmen, die nicht auf ihre Fähigkeit oder die bisherige Tätigkeit abgestimmt sind.

Spareffekt: 121 Millionen Franken.

Bei kurzen Beitragsdauern: Die Zahl der Taggelder wird stärker an die Beitragszeit gekoppelt. Wer nur ein Jahr gearbeitet hat, bekommt auch nur noch ein Jahr lang Taggelder (heute 1,5 Jahre). Für anderthalb Jahre Taggeld muss man neu auch gleich lang gearbeitet haben. Kinderlose Arbeitnehmer mit einem Lohn von mehr als 60 000 Franken müssen zwischen 10 und 20 Tagen auf das erste Taggeld warten.

Spareffekt: 232 Millionen.

Bei den Älteren: Über 55-Jährige erhalten heute nach 1,5 Jahren Beitragszeit zwei Jahre lang Taggelder. Künftig müssen sie dafür auch zwei Jahre lang Beiträge gezahlt haben.

Spareffekt: 189 Millionen.

Bei schwachen Kantonen: Heute kann der Bundesrat für Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit die Beitragsdauer um sechs Monate verlängern, was er vor allem in der Romandie häufig tut. Diese Regel fällt weg.

Spareffekt: 30 Millionen. (fri)

Am nächsten eidgenössischen Abstimmungssonntag stimmen die Schweizerinnen und Schweizer für einmal nur über eine Vorlage ab. Worum geht es dabei genau? Und welche Auswirkungen hätte die Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV)? Der TA hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt:

Warum muss die Arbeitslosenversicherung reformiert werden? Taugt die bisherige nicht mehr?
Der Bund hat sich verschätzt. Bisher war die Finanzierung der ALV so ausgerichtet, dass die Einnahmen für durchschnittlich 100 000 Arbeitslose ausreichen. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent. Tatsächlich rechnet der Bund heute aber mit einem Schnitt von 130 000 Arbeitslosen (3,3 Prozent), weshalb die ALV in den letzten Jahren Schulden von mittlerweile 7 Milliarden Franken angehäuft hat. Nun rächt sich, dass Bundesrat und Parlament vor sieben Jahren die Lohnabzüge von 3 auf 2 Prozent zu stark gesenkt haben.

Wie will der Bund diesen Fehler nun korrigieren?
Bundesrat und Parlament schlagen Einsparungen von 622 Millionen Franken (siehe Kasten) sowie Mehreinnahmen von 646 Millionen Franken vor. Dazu sollen die Lohnabzüge, welche Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig in die ALV einzahlen, von heute 2 auf 2,2 Prozent erhöht werden. Wer mehr als 126 000 Franken verdient, muss auf dem diesen Betrag übersteigenden Teil ein Solidaritätsprozent entrichten.

Was passiert, wenn das Volk Nein sagt?
Dann geschieht nicht etwa nichts. Der Bundesrat ist nämlich wegen des hohen Schuldenstands von Gesetzes wegen zum Handeln gezwungen. Für den Fall eines Neins hat er bereits beschlossen, die Lohnabzüge zugunsten der ALV auf 2,5 Prozent zu erhöhen – um so viel, wie das Gesetz maximal erlaubt. Damit soll die Finanzlage der ALV vorübergehend stabilisiert werden. Später werden Bundesrat und Parlament eine neue Sanierungsvorlage vorlegen müssen.

Könnte man die ALV nicht auch anders sanieren?
Doch. Prinzipiell könnte man die Versicherung auch nur durch Mehreinnahmen oder ausschliesslich durch Leistungskürzungen wieder ins Lot bringen. Die Gewerkschaften möchten die Lohnabzüge für alle auf 2,2 Prozent erhöhen – auch für die Einkommen über 126 000 Franken. Man nennt dies Deplafonierung. Das Solidaritätsprozent genüge nicht, argumentieren die Gewerkschaften. Es gehe nicht an, dass Topverdiener nur auf einem Teil ihres Lohns die vollen Abzüge entrichten müssten.

Warum hat sich die Haltung der Gewerkschaften nicht durchgesetzt?
Bundesrat und Parlament argumentieren, die ALV sei primär eine Versicherung und kein Sozialwerk. Weil auch Topverdiener bei Arbeitslosigkeit nur 80 Prozent von 126 000 Franken ausbezahlt erhalten, sollen sie darüber hinaus auch keine ordentlichen Beiträge einzahlen müssen. Gemäss den Berechnungen des Bundesrats bringt der Vorschlag der Gewerkschaften zudem nur 420 Millionen Franken ein – zu wenig um die ALV zu sanieren. Die Gewerkschaften haben nachgerechnet und kommen auf 600 Millionen Franken. Inzwischen musste die Bundesverwaltung einräumen, dass sie mit einer veralteten Salärstatistik gerechnet hat.

Wie geht es bei einem Ja weiter?
Das ist zu einem Teil noch offen. Klar ist, dass der Bundesrat die Lohnabzüge in diesem Fall bereits per 1. Januar 2011 auf 2,2 Prozent erhöhen wird. Noch nicht entschieden ist, wann die Sparmassnahmen in Kraft treten. Der Bundesrat will dies erst nach der Abstimmung festlegen, wobei er auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation Rücksicht nehmen möchte. Dieses Vorgehen hat vor allem bei der SVP und dem Gewerbe für Ärger gesorgt. Sie pochen darauf, dass Beitragserhöhungen und Sparmassnahmen zur gleichen Zeit in Kraft treten.

Wenn die Arbeitslosen weniger Leistungen erhalten, müssen dann einfach die Kantone mehr Sozialhilfe bezahlen?
Die Gefahr besteht, weshalb sich auch die kantonalen Sozialdirektoren gegen das Projekt gewehrt haben. Der Bund geht davon aus, dass die Kantone kurzfristig mit maximal 96 Millionen Franken zusätzlich belastet werden. Später sollen diese Kosten durch die neuen Anreize wieder abflachen.

Wie verlaufen die Fronten im Abstimmungskampf?
Für ein Nein kämpfen die Gewerkschaften sowie SP und Grüne. Sie erachten die Kürzungen als unzumutbar und ungerecht. Auch die Städte und die kantonalen Sozialdirektionen sind dagegen, sie sprechen von einer reinen Kostenumwälzung vom Bund auf die Kantone. Ja sagen dagegen CVP, FDP, SVP, Grünliberale und BDP sowie die Wirtschaftsverbände. Für sie sind die Kürzungen bei den Leistungen vertretbar, nicht aber noch höhere Lohnabzüge als in der Revision geplant. Schliesslich müssten die Arbeitnehmer nächstes Jahr bereits für die IV, die Erwerbsersatzordnung und die Krankenkassen mehr bezahlen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 23.08.2010, 21:05 Uhr

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43 Kommentare

Marco Lardi

24.08.2010, 08:57 Uhr
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"Kinderlose Arbeitnehmer mit einem Lohn von mehr als 60 000 Franken müssen zwischen 10 und 20 Tagen auf das erste Taggeld warten." Die haben schon wenig und müssen bis 20 Tage warten, hoffentlich ist das Sozialamt in den Startlöchern. Es gibt einfach eine Umverteilung auf das Sozialamt wenn drei oder vier Mäuler (nichtverheiratete und nicht eigene Kinder) Essen haben wollen! Antworten


Marcel Meier

24.08.2010, 08:55 Uhr
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Stop dem weiteren aushöhlen. Die RAV ist ein Witz und das Gesetz ist so restriktiv geworden, dass immer mehr Leute einfach ausgesteuert werden und nicht mehr als Arbeitslose gelten und zählen. Zwischenverdienst, wer in den 18 Monaten seiner Bezugsdauer nicht mindestens 12 Monate arbeitet erhält den Zwischenverdienst nicht angerechnet und ist genau gleich nach 18 Monaten ausgesteuert. Antworten



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