Schweiz
«2.-Klass-Passagiere ziehen den Kürzeren»
Von Olivia Raths. Aktualisiert am 05.04.2012 86 Kommentare
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Distanziert sich von der Idee des SBB-Chefs: Konsumentenschützerin Sara Stalder. (Bild: Keystone )
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«Ich dachte, das sei ein Aprilscherz», meint Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. Nein, ist es nicht: SBB-CEO Andreas Meyer erwägt tatsächlich, dass Passagiere der 1. Klasse eine Entschädigung erhalten, wenn sie im Zug keinen Sitzplatz finden. Dies liess er in der jüngsten «SonntagsZeitung» verlauten.
Es wird Kritik an der Idee laut: Stalder ist der Ansicht, dass damit die 2.-Klass-Passagiere klar benachteiligt werden. «Angesichts der Billettpreise, die sie bezahlen, sollten auch sie bei fehlenden Sitzplätzen einen Anspruch auf Entschädigung haben», ist die Konsumentenschützerin überzeugt. «Die Leute, die aufs Zugfahren angewiesen sind – also mehrheitlich 2.-Klass-Passagiere im Regionalverkehr – ziehen den Kürzeren, während Fahrten in der 1. Klasse zunehmend zu Luxusreisen mutieren.» Kurt Schreiber, Präsident der Vereinigung Pro Bahn Schweiz, findet Meyers Idee per se ansprechend, zumindest aus Sicht der 1.-Klass-Passagiere. Doch auch er bemängelt, dass nur diese von Entschädigungen profitieren sollen. «Es ist ungerecht für Fahrgäste der 2. Klasse, denn auch sie bezahlen genug für ihr Bahnbillett.»
Auf die Frage, ob die Nichtberücksichtigung der 2.-Klass-Passagiere nicht ungerecht sei, meint Daniel Bach, Leiter externe Kommunikation bei den SBB: «Die Passagiere der 1. Klasse geben wesentlich mehr Geld für ihr Ticket oder Abonnement aus und kommen deshalb auch in den Genuss zusätzlicher Leistungen.»
Riesenaufwand bei Umsetzung
Wie eine solche Regelung, die Meyer vorschwebt, umgesetzt werden soll, wird laut Bach derzeit von den SBB geprüft. Für Kurt Schreiber ist klar, dass die Umsetzung problematisch ist: «Schon der Nachweis, dass im Zug wirklich kein Sitzplatz mehr vorhanden ist, bringt viel Aufwand», hält der Bahnexperte fest. «Stellen Sie sich vor, ein Kondukteur muss in einem vollen Zug herausfinden, wo es für einen stehenden 1.-Klass-Passagier noch einen freien Sitzplatz gibt. Und sollte einer vorhanden sein, müsste sich der betroffene Fahrgast noch dorthin begeben.» Bis dann sei der Zug wahrscheinlich schon am Ziel angelangt, fügt Schreiber scherzhaft an. Allenfalls liesse sich das Problem mit einer Sitzplatzreservation angehen, dann sei auch eine bessere Nachweisbarkeit für eine Entschädigung gegeben.
Für Sara Stalder ist es ebenfalls ein Rätsel, wie Entschädigungen für fehlende Sitzplätze im Zug abgewickelt werden sollen. «Will man beweisen, dass im Zug kein Sitzplatz mehr zur Verfügung steht, ist das mit viel Aufwand verbunden, was auch entsprechende Kosten nach sich zieht.»
Erhalten national Reisende zu tiefe Entschädigungen?
Die Entschädigung bei fehlenden Sitzplätzen ist momentan noch Zukunftsmusik. Wie sieht es jedoch mit der bereits bestehenden Entschädigungspraxis aus, etwa bei Verspätungen? Im internationalen Bahnverkehr werden ab 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Billettpreises erstattet, ab 120 Minuten 50 Prozent. Beim nationalen Zugsverkehr sieht es bescheidener aus: Ist ein Fahrgast nämlich von einer mehr als 60-minütigen Verspätung eines Fernverkehrszuges betroffen, erhält er direkt einen «Sorry»-Gutschein im Wert von 10 Franken in der 2. Klasse respektive 15 Franken in der 1. Klasse. Im regionalen Bahnverkehr wird dieses Vorgehen nicht angewandt.
Für Sara Stalder ist die heutige Entschädigungspraxis der SBB bei Verspätungen nicht kohärent: «International Reisende werden viel besser entschädigt als national Reisende.» Die Konsumentenschützerin fordert, dass die Rückerstattungspraxis vereinheitlicht werde, wie dies schon in der EU der Fall sei. Pro-Bahn-Präsident Kurt Schreiber findet die Gutscheinpraxis im nationalen Bahnverkehr «im Grossen und Ganzen nicht schlecht». Dank der Tatsache, dass die Fernverkehrszüge oft im Halbstundentakt fahren und die Schweiz über ein dichtes Verbindungsnetz verfüge, hielten sich die Verspätungen ohnehin in Grenzen, so Schreiber.
Kunden auf ihre Rechte hinweisen
2011 zahlten die SBB ihren Kunden insgesamt rund 2,2 Millionen Franken an Entschädigungen aus. 2009 waren es noch 1,6 Millionen Franken, und 2007 1,5 Millionen Franken. Haben etwa die Zwischenfälle zugenommen, dass die Entschädigungssumme so markant angestiegen ist? Daniel Bach von den SBB verneint. «Ganz einfach: wir machen unsere Kunden aktiv auf ihre Rechte aufmerksam.» Dem SBB-Sprecher ist es ein Anliegen, dass sie «gute Leistungen der SBB erhalten und einfordern».
Auch Kurt Schreiber erachtet es als sinnvoll, die SBB-Passagiere über ihre Rechte zu informieren. Nicht, dass man wie teils im Flugverkehr riesige Plakate dazu an die Wände «peppen» müsse, meint der Pro-Bahn-Präsident. Er denke eher daran, kleine Broschüren aufzulegen oder dass das Zugspersonal die Passagiere auf ihre Rechte hinweist. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 05.04.2012, 10:00 Uhr
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86 Kommentare
Ich freue mich schon wieder auf die Horror-Stories, die hier bald zum Besten gegeben werden von Leuten, die 2 Mal in ihrem Leben einen Zug benützen, der dann vielleicht voll ist. Ich fahre täglich Zug, habe kein Auto und musste praktisch noch nie stehen. Klar sieht das auf gewissen Linien und Tageszeiten prekär aus, aber dann ist die Autobahn auch nicht leerer. Antworten
Natürlich ziehen 2. Klasse-Passagiere den Kürzeren. Diesen werden Stehplätze für 20 Minuten Reisezeit zugemutet, den 1. Klasse-Passagieren hingegen nicht sondern vergütet. Die 2-Klassen-Gesellschaft ist längst Realität, nicht nur beim ÖV. Die Schweiz darf sich noch auf eine weitere Gesellschaftsklasse freuen - die 3. Klasse, die auf den Strassen als Bettler anzutreffen sein wird. Antworten
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