Schweiz

Widmer-Schlumpf: UBS-Vergleich berücksichtigt Schweizer Recht

Aktualisiert am 13.08.2009 10 Kommentare

Der Vergleich im US-Zivilverfahren gegen die UBS lässt sich nach den Worten von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklären und durchaus rechtfertigen.

Will über die Details des Deals nichts verraten: Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf.

Will über die Details des Deals nichts verraten: Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. (Bild: Keystone)

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Das Schweizer Recht werde dabei berücksichtigt, sagt die Vorsteherin des federführenden Departements am Donnerstag in der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens weiter. Es sei über Monate verhandelt und eine Lösung gesucht worden.

Bereits am Vortag hatte sie erklärt, es sei gelungen, die Angelegenheit mit einem Kompromiss zwischen zwei souveränen Staaten beizulegen - und zwar im Interesse beider Staaten.

Über die Einzelheiten des Vergleichs soll, wie berichtet, erst nach der Unterschrift durch die Schweiz und die USA informiert werden. Dies könnte bereits kommende Woche der Fall sein. (bru/ap)

Erstellt: 13.08.2009, 16:02 Uhr

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10 Kommentare

babs widmer

13.08.2009, 17:51 Uhr
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laut EWS Schweizer Recht berücksichtigt? wers glaubt, warten wir ab um welchen preis. Antworten


Reto Barandun

13.08.2009, 18:28 Uhr
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Frau EWS sagt es und glaubt es, leider ist das noch kein Beweis das es stimmt! Berücksichtigt und eingehalten ist auch nicht dasselbe! Berücksichtigt kann auch heissen teilweise oder annähernd eingehalten! Antworten



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