US-Kunden der UBS wollen die Schweiz verklagen
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Der Anwalt von amerikanischen UBS-Kunden, deren Bankdaten den US-Steuerbehörden geliefert wurden, plant gemäss der Zeitung «Sonntag», den Schweizer Staat einzuklagen. Der Zürcher Anwalt Andreas Rüd, der acht UBS-Kunden vertritt, kündigt gegenüber «Sonntag» an: «Wenn vom Bundesverwaltungsgericht festgestellt wird, dass die Verfügung zur Datenfreigabe illegal war, liegt ein Verstoss gegen das Bankgeheimnis vor. Der Schweizer Staat hat damit illegal gehandelt, deshalb haftet er.» Aufgrund der Staatshaftung, so Rüd weiter, wolle er für seine Kunden Schadenersatz geltend machen. Wie hoch der Betrag sein wird, kann er noch nicht sagen.
«Verratene» UBS-Kunden
Wie Private haftet auch der Bund für Schaden, den er anderen verursacht. Gemäss Gesetz ist dies dann der Fall, wenn eine Behörde den Schaden bei ihrer amtlichen Tätigkeit widerrechtlich verursacht hat. Diese Behörde ist gemäss Ansicht der «verratenen» UBS-Kunden die Finanzmarktaufsicht des Bundes (Finma). Sie liess am 18. Februar die Daten der knapp 300 UBS-Kunden an die US-Steuerbehörden übermitteln.
Bislang hatte Anwalt Rüd keine Einsicht in die entsprechende Verfügung der Finma. Doch nun, so Rüd, habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die UBS-Kunden Akteneinsicht erhalten müssen. Weder die Finma noch das Finanzdepartement wollen sich zur Staatshaftung äussern. (bru)
Erstellt: 26.07.2009, 11:57 Uhr
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