UBS-Kundendaten an die USA: Nur auf dem offiziellen Weg
«Zuversichtlich, dass die Schweizer Souveränität respektiert wird»: Eveline Widmer-Schlumpf. (Bild: Keystone)
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Auf die Spekulationen über einen möglichen Vergleich zwischen der UBS und der US-Justiz angesprochen, sagte Widmer-Schlumpf in einem Interview der Zeitung «Sonntag», nach Schweizer Recht sei eine Herausgabe dieser Kundendaten nicht möglich. Sollte die US-Steuerbehörde aber ein neues Amtshilfegesuch einreichen, würde die Schweiz natürlich wieder aktiv werden und prüfen, ob die entsprechenden Kundendaten herausgegeben werden müssten.
«Aber ich betone: Ein solches Amtshilfegesuch kann nur eingereicht werden, wenn die US-Steuerbehörde einen konkreten Verdacht hat und einen konkreten Namen vorlegen kann», sagte die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).
Sie erinnerte auch an die Eingabe des Bundesrats an das Gericht in Miami, das die Klage gegen die UBS behandelt. Zudem habe die Schweiz das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA angepasst. «Jetzt hoffen wir, dass sich das günstig auf das Zivilverfahren gegen die UBS auswirken wird», sagte Widmer-Schlumpf und fügte hinzu: «Wir sind zuversichtlich, dass das zuständige Gericht die schweizerische Rechtsordnung und Souveränität respektieren wird.»
Bericht der «New York Times» dementiert
Am kommenden Dienstag läuft vor dem Gericht in Miami die Frist für die Eingabe der IRS zu den Argumenten der UBS und des Bundesrats gegen die Klage ab. Auf den 13. Juli ist ein erster Verhandlungstermin angesetzt. Letzte Woche kamen Gerüchte auf, wonach noch vor diesem Termin ein Vergleich zustande kommen könnte.
Das US-Justizministerium dementierte jedoch Informationen der «New York Tines», dass die Klage unter bestimmten Bedingungen fallen gelassen werden könnte. Die Zeitung «Sonntag» spekulierte über einen Vergleich, der die UBS weitere drei bis fünf Milliarden Franken kosten könne. (oku/ap)
Erstellt: 28.06.2009, 09:47 Uhr
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