Schweiz

UBS: Einigung im Steuerstreit kostet 3 bis 5 Milliarden Franken

Aktualisiert am 28.06.2009

Die UBS hat es eilig: Unter dem Druck von Nationalbank und Finanzmarktaufsicht unternimmt sie alles, um mit den USA ins Reine zu kommen. Doch es wird teuer.

Hat es eilig: UBS in den USA.

Hat es eilig: UBS in den USA. (Bild: Keystone)

In den nächsten zwei Wochen, so die Hoffnung der UBS, sollte es möglich sein, mit den USA einen Vergleich abzuschliessen. Kostenpunkt: 3 bis 5 Milliarden Franken. Diese Grössenordnung wird der Zeitung «Sonntag» von drei unabhängigen Quellen bestätigt. Die UBS verweigere jeden Kommentar.

Komme es wie geplant, könnte der Deal zwischen dem 1. und dem 13. Juli unterschrieben werden. Das Zeitfenster sei ideal, denn bis zum 30. Juni müssten die Amerikaner bei den Steuerbehörden wie jedes Jahr ihre ausländischen Konten deklarieren, sofern diese ein Guthaben von mehr als 10 000 Dollar aufweisen.

Hintertür bleibe offen

Am 13. Juli findet die Gerichtsverhandlung über den Steuerstreit in Miami statt. Die Hoffnung sei nun, so der «Sonntag», dass bis zum 30. Juni möglichst viele Amerikaner ihre bisher vor dem Fiskus geheim gehaltenen Konti deklarieren. Auf ihrer Website fordere die UBS nochmals alle Amerikaner auf, dies auch wirklich zu tun. Auch wolle die Bank von ihren Kunden die Erlaubnis, ihre Kontendaten den amerikanischen Steuerbehörden (IRS) zu übergeben.

Die grössere Knacknuss sei, welche Kundeninformationen die UBS den Amerikanern noch liefern muss. Dazu habe es am Dienstag verwirrende Angaben in der «New York Times» gegeben. Laut denen sollen Gerichtsdaten aus der Schweiz nach Amerika geliefert werden. Doch dies wird vom Bundesverwaltungsgericht kategorisch ausgeschlossen, wie dessen Sprecherin Joanna Ozimek gegenüber dem «Sonntag» sagte.

Ebenso schliesse Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf eine weitere Herausgabe von Daten an die USA aus. Eine Hintertür bleibe allerdings offen: «Sollte die US-Steuerbehörde oder das US-Justizministerium ein Amtshilfegesuch einreichen, dann würden wir natürlich wieder aktiv werden und prüfen, ob wir die entsprechenden Kundendaten herausgeben müssten. Aber ich betone: Ein solches Amtshilfegesuch kann nur eingereicht werden, wenn die US-Steuerbehörde einen konkreten Namen vorlegen kann.»

Erstellt: 28.06.2009, 09:50 Uhr

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