Fall UBS: Wer das Bankgeheimnis bricht, wird bestraft
Justizia: Die Schweizer Regierung würde nicht davor zurückschrecken, gegen die UBS rechtliche Schritte einzuleiten. (Bild: Keystone)
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Sie reichte am Donnerstag (Ortszeit) beim Gericht in Florida ein Urteil von 2007 gegen einen Basler Banker ein. Die Schweizer Regierung will damit zeigen, dass sie auch gegen die UBS rechtliche Schritte einleiten würde, sollte die Bank den amerikanischen Steuerbehörden 52'000 Kundendaten aushändigen.
Richter Alan Gold hatte die Schweiz um eine Kopie in englischer Sprache des Urteils des Strafgerichtspräsidenten Basel-Stadt vom vom 15. November 2007 ersucht.
Das Dokument legt dar, wie ein leitender Angestellter der Kantonalbank Basel verurteilt wurde, weil er das Bankgeheimnis verletzt hatte. Der Basler Topbanker gab deutschen Fahndern Details über Kunden preis. Darum musste er in der Schweiz drei Monate in Haft.
Schweiz keine Prozesspartei
Die offizielle Schweiz ist keine Prozesspartei in Miami. Die Schweiz hat aber als so genannter «Amicus Curiae» das Recht, Stellung zu nehmen, das Gericht über Sachverhalte zu informieren und darf sich auch im Interesse der UBS äussern.
Die Schweiz leistet in der Anhörung vor Richter Alan Gold am kommenden Montag zudem den Bundesbeamten Rechtshilfe, die zur Zeugenaussage in die USA müssen. (mbr/sda)
Erstellt: 10.07.2009, 06:50 Uhr
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