Panorama
Widersprüchliche Aussagen – klare Indizien
Regionalgericht Berner Jura-Seeland.
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Schuldig des Mordes, des qualifizierten Raubs in drei Fällen sowie der qualifizierten Vergewaltigung und des Versuchs dazu – so lautet das Zwischenurteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland im Prozess gegen einen 32-jährigen Ivorer.
Da der Mann aus der Elfenbeinküste die schweren Vorwürfe bestritt, hatte das in Biel tagende Gericht auf Antrag der Verteidigung das Verfahren geteilt und zuerst über die Schuldfrage geurteilt. Heute Morgen eröffnete und begründete es das Zwischenurteil. Morgen wird es das Gesamturteil verkünden.
Kein glaubhaftes Alibi
«Die Aussagen des Beschuldigten sind widersprüchlich und zum Teil nachweislich falsch», stellte Gerichtspräsident Maurice Paronitti in der Urteilsbegründung fest. «Sie sind deshalb unglaubwürdig.» Für die Tatzeit könne der Ivorer kein glaubhaftes Alibi vorbringen.
Aufgrund der Indizien wie Fingerabdrücke des Angeklagten auf dem Messer und Blut des Opfers auf seinen Schuhen sei das fünfköpfige Gericht zur festen Überzeugung gelangt, dass er der Urheber des Tötungsdelikts vom Oktober 2010 an einer Bieler Prostituierten sei, führte der Vorsitzende aus.
Frauen erkannten Täter sofort
Die beiden anderen Opfer sind ebenfalls Prostituierte, die in ihren Salons überfallen und mit einem an die Kehle gehaltenen Messer bedroht wurden. Sie hätten den Ivorer auf Fotos sofort erkannt, betonte Paronitti. Es gebe keinen Anlass, an ihren Aussagen zu zweifeln.
Im einen Fall sei zudem eine Blutspur des Angeschuldigten auf dem Portemonnaie des Opfers gefunden worden. Wie die Frau erklärte, hatte sich der Täter während des Raubs mit seinem eigenen Messer geschnitten.
Skrupelloses Vorgehen
Der Staatsanwaltschaft folgend, qualifizierte das Gericht das Tötungsdelikt als Mord. Denn der Täter habe besonders skrupellos gehandelt, indem er das Opfer zuerst mit dem Messer angegriffen, dann brutal gewürgt und schliesslich mit mehreren Schnitten durch die Kehle tödlich verletzt habe. Barbarisch sei dieses Vorgehen.
Freigesprochen hat das Gericht den Angeklagten vom Vorwurf der Störung des Totenfriedens, der sexuellen Nötigung und des Diebstahls. Es könne nicht festgestellt werden, zu welchem Zeitpunkt der Beschuldigte Geschlechtsverkehr mit der getöteten Prostituierten hatte, erklärte Gerichtspräsident Paronitti.
Die Annahme der Staatsanwaltschaft, dass dies nach dem Ableben der Frau geschah, lasse sich nicht bestätigen. Was den angeblichen Diebstahl von Geld und Schmuck in einem Haus, in dem der Ivorer übernachtete, betrifft, sei der Sachverhalt nicht klar, meinte der Gerichtspräsident. (bru/rbi/sda)
Erstellt: 10.05.2012, 16:16 Uhr
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