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Vater des Winnenden-Amokläufers wurde angeklagt

Aktualisiert am 27.11.2009

Weil er seinem Sohn Zugang zu einer Waffe und Munition verschafft hat, wurde der Vater wegen fahrlässiger Tötung angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden Anklage erhoben. Ihm werden fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und ein Verstoss gegen das Waffengesetz zur Last gelegt, wie die Anklagebehörde am Freitag mitteilte.

Dem Vater werde vorgeworfen, die Taten seines Sohnes fahrlässig ermöglicht zu haben. Er habe die Tatwaffe sowie die dazu gehörende Munition so aufbewahrt, dass sein Sohn diese an sich nehmen konnte.

Der Jugendliche hatte bei seinem Amoklauf im März, der an seiner ehemaligen Realschule begann, zunächst 15 Menschen und dann sich selbst getötet. Weitere 13 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. (tan/sda)

Erstellt: 27.11.2009, 13:45 Uhr

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