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Strafanzeige gegen Gefängnis nach tödlichem Brand

Die Familie des Häftlings, der am Donnerstag ums Leben kam, nachdem er seine Zelle in der Strafvollzugsanstalt Orbe VD in Brand gesteckt hatte, hat Anzeige wegen fahrlässiger Tötung eingereicht.

Die Familie zweifelt an den Angaben der Polizei. Der Rechtsanwalt Nicolas Mattenberger, der die Interessen der Schwester des Opfers vertritt, bestätigte am Samstag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA eine entsprechende Meldung der Westschweizer Tageszeitung «Le Matin».

Der Häftling habe in seiner Zelle 90 Minuten lang keine Luft bekommen, bevor er gestorben sei, sagte Mattenberger. «Ich sehe nicht, wie jemand gefährlich sein soll, wenn er während eineinhalb Stunden Rauch und giftige Gase einatmet.» Der von der Polizei kommunizierte Ablauf der Ereignisse stimme nicht.

In der Zeitung «24 heures» weist der Waadtländer Staatsrat Philippe Leuba die Spekulationen zurück. Er habe weder einen Fehler im Strafvollzug noch irgendwelche Verspätungen festgestellt, sagte er.

Beamte und Sanitäter lüfteten nur

Der verstorbene Häftling, Anfang 30, war im Hochsicherheitstrakt der Strafvollzugsanstalt Orbe VD untergebracht. Er hatte 2008 für Schlagzeilen gesorgt, weil er sich während 30 Stunden auf dem Gefängnisdach verschanzt hatte.

Am Mittwochabend habe er wiederholt das Gefängnispersonal bedroht, teilte die Waadtländer Kantonspolizei am Donnerstag mit. Anschliessend legte er in seiner Zelle Feuer. Polizeibeamten gelang es zwar, die Flammen zu ersticken. In der Zelle und deren Umgebung hatten sich jedoch dicke Rauchschwaden gebildet.

Die Beamten und Sanitäter machten geltend, sie hätten sich wegen der Aggressivität des Häftlings zunächst darauf beschränkt, die Örtlichkeiten zu lüften und den Gefangenen zu überwachen. Erst gegen 2.30 Uhr betrat das Personal die Zelle. Trotz medizinischer Interventionen starb der Mann eine halbe Stunde später. (vin/sda/)

Erstellt: 13.03.2010, 14:38 Uhr

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