Stockschläge für Schweizer Sprayer
Aktualisiert am 18.08.2010 21 Kommentare
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Fast acht Wochen nach dem ersten Urteil beschloss ein Berufungsrichter am Mittwoch, die Strafe nicht zu reduzieren, sondern um zwei Monate zu verlängern. Der Schweizer muss deshalb insgesamt sieben Monate in Haft bleiben. Obendrein erhält er drei Stockschläge, wie es im ursprünglichen Urteil vorgesehen ist.
Der Graffiti-Sprayer war wie ein Schwerverbrecher in Hand- und Fussfesseln in den Gerichtssaal gebracht worden. Er nahm das Urteil des Berufungsrichters ohne sichtbare Gefühlsregung entgegen.
Waggon besprüht
Der 32-Jährige war mit einem Freund in ein U-Bahn-Depot eingedrungen und hatte dort einen Waggon mit Graffiti besprüht. Er wurde deshalb wegen Einbruchs in das Depot und Vandalismus verurteilt.
Mit dem ursprünglichen Urteil von Ende Juni war das Gericht deutlich unter der möglichen Höchststrafe geblieben. Für Vandalismus sieht die Rechtsprechung in Singapur bis zu drei Jahre Haft vor.
Strafmass der Kolonialherren
Zudem sind bis zu acht Stockschläge vorgesehen – diese Strafe stammt noch aus Zeiten britischer Kolonialherrschaft. Für das unerlaubte Betreten geschützter Bereiche hätten bis zu zwei Jahre Haft hinzukommen können. (sam/sda)
Erstellt: 18.08.2010, 06:46 Uhr
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21 Kommentare
@Regula Steinmann, Singapur ist am Fortbestand seines Staates interessiert und übernahm deshalb nur das Sinnvolle von der Schweiz. Wir sollten die „Kuscheljustiz“ auch über Bord werfen, damit Sauberkeit Ruhe und Ordnung wieder einkehrt. Antworten
Vom Kleinstaat Singapur können wir viel lernen. Bei uns werden Polizisten ausgepfiffen und angegriffen, niemand empört sich darüber und die Medien schweigen. Für die Zukunft bin ich zuversichtlich für Singapur, nicht aber für die Schweiz. Antworten
















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