Stockschläge für Schweizer Sprayer
Aktualisiert am 18.08.2010 21 Kommentare
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Fast acht Wochen nach dem ersten Urteil beschloss ein Berufungsrichter am Mittwoch, die Strafe nicht zu reduzieren, sondern um zwei Monate zu verlängern. Der Schweizer muss deshalb insgesamt sieben Monate in Haft bleiben. Obendrein erhält er drei Stockschläge, wie es im ursprünglichen Urteil vorgesehen ist.
Der Graffiti-Sprayer war wie ein Schwerverbrecher in Hand- und Fussfesseln in den Gerichtssaal gebracht worden. Er nahm das Urteil des Berufungsrichters ohne sichtbare Gefühlsregung entgegen.
Waggon besprüht
Der 32-Jährige war mit einem Freund in ein U-Bahn-Depot eingedrungen und hatte dort einen Waggon mit Graffiti besprüht. Er wurde deshalb wegen Einbruchs in das Depot und Vandalismus verurteilt.
Mit dem ursprünglichen Urteil von Ende Juni war das Gericht deutlich unter der möglichen Höchststrafe geblieben. Für Vandalismus sieht die Rechtsprechung in Singapur bis zu drei Jahre Haft vor.
Strafmass der Kolonialherren
Zudem sind bis zu acht Stockschläge vorgesehen – diese Strafe stammt noch aus Zeiten britischer Kolonialherrschaft. Für das unerlaubte Betreten geschützter Bereiche hätten bis zu zwei Jahre Haft hinzukommen können. (sam/sda/)
Erstellt: 18.08.2010, 06:46 Uhr
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21 Kommentare
An alle die Prügeln lustig finden. Stockschläge können auch Langzeitfolgen haben. Die Sprayerei kann man aber wieder abwaschen. . Die Schweiz ist auch sicher. Ob es in Singapur wirklich keine Verbrechen gibt bezweifle ich, ausser es gibt dort keine Menschen. Antworten
Die Strafe ist zu hoch & körperliche Folter, die zu irreparablen Muskelverletzungen führen kann,ist inakzeptabel. Bei uns werden Sprayereien aber zu milde sanktioniert. Den grossen Schaden tragen die Eigentümer, bei den SBB z.B. wir alle. Massiv höhere Bussen (NICHT bedingt>UNBEDINGT) UND Schadenersatzzahlungen wären angebracht. - Im Übrigen: wer in Singapur sprayt, hat ein Intelligenzproblem. Antworten
@R.Steinmann: Wenn Sie ein Problem mit den Gesetzen in SG haben, dann gehen Sie ganz einfach nicht dorthin. Jeder, der dort lebt oder dort hin reist, weiss genau Bescheid. Wer sich nicht an die Regeln hältl, ist selber Schuld wenn er bestraft wird. Ich stimme nicht allen Regeln in SG zu (bin viel dort), aber immerhin lassen die sich von anderen Ländern nichts vorschreiben. Ihr Land, Ihre Regeln! Antworten
Mein Kind hat mit 3 Jahren das letzte mal an die Wand gemalt. In einer Mietwohnung. Da ich keine Lust hatte, beim Auszug die komplette Renovation zu bezahlen, habe ich mein Kind so erzogen, dass es das nicht mehr macht. Traurig, dass Männer, über 30 Jahre alt, diese Lektion nicht gelernt haben. Ich bin auch gegen Folter. Aber was Hänschen nicht gelernt hat, muss Hans wohl später noch lernen. Antworten
Ich war früher viel in Singapore und fand es immer ganz toll, dass man sich dort so sicher fühlen konnte. Kriminalität gibt es dort so gut wie keine, zudem ist die Stadt für ihre Sauberkeit berühmt. Ich würde es auch begrüssen wenn man in der Schweiz so rigoros durchgreifen würde. Auch von mir ein Lob an die Richter von Singapore! Antworten
@Severin Meier: Sprayer würden sicherlich mehr Akzeptanz finden, wenn dafür nicht ungefragt fremdes Eigentum herhalten müsste. Was als Kunst zu bezeichnen ist und was nicht, muss schon dem Eigentümer überlassen werden. In dieser Szene herrschen Engstirnigkeit und Uneinsichtigkeit leider vor. Antworten
Der "Tarif" für Vandalismus in Singapur ist jedem erwachsenen Menschen bekannt. Es trotzdem mit Drahtschere bewaffnet zu tun, ist wohl in der Sprayer-Szene der ultimative Kick. Oder war es nur bodenlose Dummheit? Andere Länder, andere Sitten. Vorbildcharakter hat diese Rechtsprechung nicht, aber grosses Mitgefühl empfinde ich trotzdem keines. Dummheit ist in der Schweiz billiger, Sprayen auch. Antworten
Sicherlich handelt es sich hierbei um einen Verstoss gegen das Gesetz, zweifelsohne. Eine solch lange Haftstrafe und brutale Bestrafung mittels Stockschlägen sind jedoch unangebracht. Ich finde etwas Solidarität gegenüber dem Schweizer könnte nicht schaden. Schade, dass das Sprayen unter der schweizer Bevölkerung noch immer so verachtet und nicht als Kunst und Ausdrucksform anerkannt wird. Antworten
Mittelalterliche Foltermethoden, wie Stockschläge auf den nackten Hintern haben wir glücklicherweise hinter uns gelassen. Ich lasse mir diese Erungenschaft nicht wieder von ein paar Wirrköpfen zunichte machen. Eine moderne Gesellschaft foltert nicht. Basta! Antworten
Es wäre zu begrüssen wenn auch in der Schweiz derart rigoros durchgegriffen würde. Hut ab vor dem Richter in Singapore. Wer meint im Ausland könne man sich anders benehmen als zuhause, sollte lieber gar nicht erst verreisen. Dies wäre für die korrekten Landsleute nur von Vorteil. Antworten
Ob jetzt die Presse in Singapur auch Angst hat, was das Ausland über ihr Land schreiben könnte? Wäre sie so wie die Schweizer Presse, müsste sie schreiben, das Land sei international isoliert, hätte keine Freunde und ein Hort der Finsternis. Antworten
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hubertus klein
Andere Länder andere Sitten. In Singapore werden diese Delikte mit Stockschlägen bestraft, hier in der Schweiz nicht. Der Sprayer hat gewusst, welchem Risiko er sich aussetzt, daher finde ich Mitleid fehl am Platze. Antworten