Panorama

Stockschläge für Schweizer Sprayer

Ein in Singapur verurteilter Schweizer Graffiti-Sprayer muss länger in Haft bleiben als gedacht. Der Richter verschärfte die Strafe.

Fast acht Wochen nach dem ersten Urteil beschloss ein Berufungsrichter am Mittwoch, die Strafe nicht zu reduzieren, sondern um zwei Monate zu verlängern. Der Schweizer muss deshalb insgesamt sieben Monate in Haft bleiben. Obendrein erhält er drei Stockschläge, wie es im ursprünglichen Urteil vorgesehen ist.

Der Graffiti-Sprayer war wie ein Schwerverbrecher in Hand- und Fussfesseln in den Gerichtssaal gebracht worden. Er nahm das Urteil des Berufungsrichters ohne sichtbare Gefühlsregung entgegen.

Waggon besprüht

Der 32-Jährige war mit einem Freund in ein U-Bahn-Depot eingedrungen und hatte dort einen Waggon mit Graffiti besprüht. Er wurde deshalb wegen Einbruchs in das Depot und Vandalismus verurteilt.

Mit dem ursprünglichen Urteil von Ende Juni war das Gericht deutlich unter der möglichen Höchststrafe geblieben. Für Vandalismus sieht die Rechtsprechung in Singapur bis zu drei Jahre Haft vor.

Strafmass der Kolonialherren

Zudem sind bis zu acht Stockschläge vorgesehen – diese Strafe stammt noch aus Zeiten britischer Kolonialherrschaft. Für das unerlaubte Betreten geschützter Bereiche hätten bis zu zwei Jahre Haft hinzukommen können. (sam/sda/)

Erstellt: 18.08.2010, 06:46 Uhr

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21 Kommentare

hubertus klein

16.11.2010, 12:16 Uhr
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Andere Länder andere Sitten. In Singapore werden diese Delikte mit Stockschlägen bestraft, hier in der Schweiz nicht. Der Sprayer hat gewusst, welchem Risiko er sich aussetzt, daher finde ich Mitleid fehl am Platze. Antworten


hans zumstein

19.08.2010, 11:24 Uhr
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@Gustav Eigenreich: Stockschläge sind keine Folter! Sie sind eine von einem Richter angeordnete, "nachhaltig" wirkende Strafe. Wetten, dass der Sprayer Vandale nie wieder eine Farbspraydose zur Hand nimmt? Oder ist seine Dummheit so grenzenlos? Antworten


Hans Meier

18.08.2010, 14:57 Uhr
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Selber schuld! Von einem 32Jährigen kann man erwarten, dass er weiss was er tut. Gut so, man sollte diese Richter in die Schweiz einladen! Antworten


maja naef

18.08.2010, 12:14 Uhr
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An alle die Prügeln lustig finden. Stockschläge können auch Langzeitfolgen haben. Die Sprayerei kann man aber wieder abwaschen. . Die Schweiz ist auch sicher. Ob es in Singapur wirklich keine Verbrechen gibt bezweifle ich, ausser es gibt dort keine Menschen. Antworten


Roland Schaub

18.08.2010, 12:07 Uhr
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Die Strafe ist zu hoch & körperliche Folter, die zu irreparablen Muskelverletzungen führen kann,ist inakzeptabel. Bei uns werden Sprayereien aber zu milde sanktioniert. Den grossen Schaden tragen die Eigentümer, bei den SBB z.B. wir alle. Massiv höhere Bussen (NICHT bedingt>UNBEDINGT) UND Schadenersatzzahlungen wären angebracht. - Im Übrigen: wer in Singapur sprayt, hat ein Intelligenzproblem. Antworten


Anita von Arb

18.08.2010, 12:04 Uhr
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@R.Steinmann: Wenn Sie ein Problem mit den Gesetzen in SG haben, dann gehen Sie ganz einfach nicht dorthin. Jeder, der dort lebt oder dort hin reist, weiss genau Bescheid. Wer sich nicht an die Regeln hältl, ist selber Schuld wenn er bestraft wird. Ich stimme nicht allen Regeln in SG zu (bin viel dort), aber immerhin lassen die sich von anderen Ländern nichts vorschreiben. Ihr Land, Ihre Regeln! Antworten


Konrad Stoll

18.08.2010, 11:33 Uhr
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@Regula Steinmann, Singapur ist am Fortbestand seines Staates interessiert und übernahm deshalb nur das Sinnvolle von der Schweiz. Wir sollten die „Kuscheljustiz“ auch über Bord werfen, damit Sauberkeit Ruhe und Ordnung wieder einkehrt. Antworten


barbara eichenberger

18.08.2010, 11:27 Uhr
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Mein Kind hat mit 3 Jahren das letzte mal an die Wand gemalt. In einer Mietwohnung. Da ich keine Lust hatte, beim Auszug die komplette Renovation zu bezahlen, habe ich mein Kind so erzogen, dass es das nicht mehr macht. Traurig, dass Männer, über 30 Jahre alt, diese Lektion nicht gelernt haben. Ich bin auch gegen Folter. Aber was Hänschen nicht gelernt hat, muss Hans wohl später noch lernen. Antworten


Paul Ehrsam

18.08.2010, 11:07 Uhr
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Absolut korrekt, diese Richter sollten wir hier in der Schweiz haben. Solche Urteile wirkt nicht nur abschreckend sondern auch präventiv! Antworten


Meta Dietrich

18.08.2010, 10:56 Uhr
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Ich war früher viel in Singapore und fand es immer ganz toll, dass man sich dort so sicher fühlen konnte. Kriminalität gibt es dort so gut wie keine, zudem ist die Stadt für ihre Sauberkeit berühmt. Ich würde es auch begrüssen wenn man in der Schweiz so rigoros durchgreifen würde. Auch von mir ein Lob an die Richter von Singapore! Antworten


Ruthild Auf der Maur

18.08.2010, 10:53 Uhr
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@Severin Meier: Sprayer würden sicherlich mehr Akzeptanz finden, wenn dafür nicht ungefragt fremdes Eigentum herhalten müsste. Was als Kunst zu bezeichnen ist und was nicht, muss schon dem Eigentümer überlassen werden. In dieser Szene herrschen Engstirnigkeit und Uneinsichtigkeit leider vor. Antworten


Walter Müller

18.08.2010, 10:48 Uhr
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Der "Tarif" für Vandalismus in Singapur ist jedem erwachsenen Menschen bekannt. Es trotzdem mit Drahtschere bewaffnet zu tun, ist wohl in der Sprayer-Szene der ultimative Kick. Oder war es nur bodenlose Dummheit? Andere Länder, andere Sitten. Vorbildcharakter hat diese Rechtsprechung nicht, aber grosses Mitgefühl empfinde ich trotzdem keines. Dummheit ist in der Schweiz billiger, Sprayen auch. Antworten


Mike Lüscher

18.08.2010, 10:42 Uhr
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@ Severin Meier: schön - dann stelle doch deine Wohnung, dein Auto und dein Haus zum versprayen zur Verfügung. Damit machst du alle glücklich. Antworten


regula steinmann

18.08.2010, 10:40 Uhr
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In den 80-er Jahren nannte sich Singapur "Schweiz Asiens". Warum übernahm Singapur nur das Business, nicht aber Gesetze und Menschenrechte? Antworten


Thomas Imboden

18.08.2010, 10:05 Uhr
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Vom Kleinstaat Singapur können wir viel lernen. Bei uns werden Polizisten ausgepfiffen und angegriffen, niemand empört sich darüber und die Medien schweigen. Für die Zukunft bin ich zuversichtlich für Singapur, nicht aber für die Schweiz. Antworten


Severin Meier

18.08.2010, 10:00 Uhr
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Sicherlich handelt es sich hierbei um einen Verstoss gegen das Gesetz, zweifelsohne. Eine solch lange Haftstrafe und brutale Bestrafung mittels Stockschlägen sind jedoch unangebracht. Ich finde etwas Solidarität gegenüber dem Schweizer könnte nicht schaden. Schade, dass das Sprayen unter der schweizer Bevölkerung noch immer so verachtet und nicht als Kunst und Ausdrucksform anerkannt wird. Antworten


Gustav Eigenreich

18.08.2010, 09:56 Uhr
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Mittelalterliche Foltermethoden, wie Stockschläge auf den nackten Hintern haben wir glücklicherweise hinter uns gelassen. Ich lasse mir diese Erungenschaft nicht wieder von ein paar Wirrköpfen zunichte machen. Eine moderne Gesellschaft foltert nicht. Basta! Antworten


John Doe

18.08.2010, 08:37 Uhr
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Es wäre zu begrüssen wenn auch in der Schweiz derart rigoros durchgegriffen würde. Hut ab vor dem Richter in Singapore. Wer meint im Ausland könne man sich anders benehmen als zuhause, sollte lieber gar nicht erst verreisen. Dies wäre für die korrekten Landsleute nur von Vorteil. Antworten


Charlotte von Lengefeld

18.08.2010, 08:33 Uhr
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Ob jetzt die Presse in Singapur auch Angst hat, was das Ausland über ihr Land schreiben könnte? Wäre sie so wie die Schweizer Presse, müsste sie schreiben, das Land sei international isoliert, hätte keine Freunde und ein Hort der Finsternis. Antworten


Marcel Huber

18.08.2010, 07:48 Uhr
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Tja, da ist eben der kleine Unterschied! Während Ausländer hierzulande das Gesetz mit Füssen treten können, werden eben im Ausland Schweizer wo das Gesetz brechen noch bestraft....und das ist gut so! Antworten


Franz Steiner

18.08.2010, 07:16 Uhr
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Auch in der Schweiz ist Vandalismus ein Riesenproblem und diese Art der Bestrafung hätte sicher abschreckende Wirkung. Antworten



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