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Sie wollten die Schwester «zur Vernunft bringen»
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Ein halbes Jahr nach der Entführung und Ermordung einer jungen Kurdin im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen hat der Prozess gegen fünf ihrer Geschwister begonnen. Drei von ihnen legten heute weitgehende Geständnisse ab.
Zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht Detmold gab der 22-jährige Bruder zu, die Kontrolle verloren und seine 18-jährige Schwester Arzu erschossen zu haben. Zudem gestand er ebenso wie die 27-jährige Schwester und der 25-jährige Bruder, Arzu entführt zu haben.
Leichenfund erst nach zehn Wochen
Die 18-jährige Arzu war letzten November plötzlich spurlos aus Detmold verschwunden. Zehn Wochen lang suchte die Polizei nach ihr. Im Januar wurde ihre Leiche schliesslich in Schleswig-Holstein entdeckt. Als Tatmotiv gilt für die Anklage, dass Arzus Familie deren Liebesbeziehung zu einem Deutschen aus religiösen Gründen nicht dulden wollte.
Eigentlich hätten sie ihrer jüngeren Schwester nur «den Kopf waschen wollen», um sie zur Vernunft zu bringen, sagte die Schwester vor Gericht. Doch dann sei alles anders gekommen: Bei einer Rast in einem Waldstück bei Lübeck seien plötzlich zwei Schüsse gefallen, der Bruder habe etwas in der Hand gehalten, und «auf dem Boden lag Arzu», sagte die 27-Jährige.
Von der Familie verprügelt
Der tödlichen Gewalttat vorausgegangen waren in der jesidischen Familie offenbar heftige Auseinandersetzungen zwischen Arzu, ihren Eltern und ihren Geschwistern. Die Schwester berichtete vor Gericht, dass Arzu getrunken und Drogen genommen und sich immer mehr von ihrer Familie entfernt habe. Dann sei Arzu von der Familie verprügelt worden und kurz darauf weggelaufen.
Mit der Verschleppung aus der Wohnung des Freundes hätten die Geschwister versuchen wollen, Arzu wieder mit der Familie zu versöhnen, sagte die Schwester. Dass es zu den tödlichen Schüssen kam, habe sie «schockiert und entsetzt». Die Eltern hätten von der Verschleppung nichts gewusst.
Religiöser Hintergrund vermutet
Wegen der Entführung Arzus sind noch zwei weitere Brüder mitangeklagt. Die Staatsanwaltschaft geht von einem religiösen Hintergrund der Tat aus. Jesiden dürfen nach strenger Auslegung nur untereinander heiraten.
In der Anklageschrift ist von «ehrbezogenen Motiven» die Rede. Derartige niedrige Beweggründe seien nach den in Deutschland geltenden Massstäben und den hier herrschenden sittlichen und rechtlichen Auffassungen besonders verachtenswert. Zunächst sind fünf Verhandlungstage angesetzt.
Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten Menschenrechtsvereine gegen sogenannte Ehrenmorde. Vertreter von Terre des Femmes und Peri forderten gerechte Strafen. Es dürfe keinen «Kulturbonus» für Ehrenmorde geben. (rbi/sda)
Erstellt: 30.04.2012, 18:09 Uhr
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