Panorama

Schweizer Graffiti-Sprayer legt Berufung ein

Aktualisiert am 06.07.2010 6 Kommentare

Der in Singapur zu Gefängnis und Schlägen verurteilte Schweizer Graffiti-Sprayer wehrt sich gegen seine fünfmonatige Haftstrafe.

Der 32-Jährige habe bereits am Freitag einen entsprechenden Antrag gestellt und hoffe nun auf eine Verkürzung seiner Haftstrafe, teilte sein Anwalt Derek Kang am Dienstag mit. Ob die Prügelstrafe bereits vollstreckt wurde, konnte Kang nicht sagen. Eine Sprecherin der Strafvollzugsbehörde wollte sich dazu nicht äussern.

Der Schweizer war Ende Juni unter anderem wegen Vandalismus' verurteilt worden, weil er gemeinsam mit einem 29-jährigen Briten U- Bahnwagen in Singapur mit Graffitis verziert hatte. Er bekannte sich schuldig.

Die strengen Gesetze des südostasiatischen Stadtstaats schreiben bei Vandalismus neben einer Haftstrafe mindestens drei Stockhiebe vor. Die Schläge werden mit einem Holzprügel knapp unterhalb der Gesässbacken verabreicht und können bleibende Narben hinterlassen. Die Behörden von Singapur fahnden unterdessen weiter mit Hochdruck nach dem flüchtigen Briten, der als Anstifter der Tat gilt. (sam/sda)

Erstellt: 06.07.2010, 12:20 Uhr

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6 Kommentare

Marc Altheer

06.07.2010, 13:36 Uhr
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Ich weiss gar nicht was der Typ will? Er hat Mist gebaut und soll nun dafür geradestehen! Er kann froh sein dass er nicht jahrelang weggesperrt wird. Singapur ist hart in dieser Beziehung. Das ist auch gut so! Wir hätte weniger Littering wenn man bei uns auch so drakonische Strafen hätte. Die Prügel müssten nicht sein. Das passt eher zu einer Diktatur wie Libyen. Antworten


pablo mueler

06.07.2010, 15:16 Uhr
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Die strafe halte ich nicht fuer uebertrieben, Oeffentliches eigentum ist genauso schuetzenswert wie privates. Ausserdem, das risoko war bekannt, jugendlicher leichtsinn mit 32 (na ja) - vielleicht lernt der "gute" daraus etwas und wenn es nur ist in zukunft nur sein eigentum zu besprayen. Antworten



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