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Schenkkreis-Mord: Mitangeklagte kommt frei

Aktualisiert am 06.12.2011 1 Kommentar

Die wegen Beteiligung am Dreifachmord in Grenchen verurteilte Frau muss aus der Haft entlassen werden. Ihr Verteidiger sieht in dem Urteil Gerechtigkeit nach einem einseitigen Verfahren.

1/7 Im Rahmen der Ermittlungen kehrten zwei Täter an den Grenchner Tatort zurück.
TeleBärn

   

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Die mitangeklagte Frau im Fall der Schenkkreise-Morde von Grenchen muss aus der Haft entlassen werden. Dies entschied das Bundesgericht heute, wie Daniel Walder, der Anwalt der 50-jährigen Frau gegenüber «Radio 1» bestätigt.

Die wegen Beteiligung am Dreifachmord vom Juni 2009 angeklagte Frau war kurz nach der Tat inhaftiert worden und befand sich seit Ende September 2009 im vorzeitigen Strafvollzug. Sie ist teilgeständig – bestreitet aber, die Tat durchgeführt oder in Auftrag gegeben zu haben.

«Gewisse Fluchtneigung»

Laut Verteidiger Daniel Walder ist mit zweieinhalb Jahren Haft das bei einer Verurteilung zu erwartende Strafmass erreicht. Zudem sei sichergestellt, dass die Frau im kommenden Mai zur Hauptverhandlung erscheint: «Das Bundesgericht stellte zwar eine gewisse Fluchtneigung fest, dieser kann man aber mit Massnahmen wie einer elektronischen Fussfessel oder dem regelmässigen Erscheinen bei einer Amtsstelle zuvorkommen», sagt Daniel Walder.

Diese Massnahmen muss nun das Solothurner Obergericht beschliessen. Der Rechtsvertreter der Frau ist über das Urteil des Bundesgerichts erfreut: «Es ist ein bisschen Gerechtigkeit, die unserer Mandantin nun wiederfährt», sagt Daniel Walder zu Radio 1, «zumal das Verfahren bisher sehr einseitig geführt wurde. Zudem hat der ‹Blick› mit seiner Kampagne die Beteiligten und vor allem die Frau massiv vorverurteilt und aus unserer Mandantin eine Drahtzieherin der Tat gemacht.» Die zwei geständigen Hauptangeklagten im Grenchener Schenkkreis-Mord sitzen weiter in Haft. Der Beginn des Prozesses ist auf den 30. April 2012 festgesetzt. Die Urteilsverkündung soll am 11. Mai 2012 erfolgen. (kle)

Erstellt: 06.12.2011, 09:14 Uhr

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1 Kommentar

Steffen Mueller

07.12.2011, 01:20 Uhr
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3 Jahre von der Tat bis zum Abschluss des eigentlichen Gerichtsverfahren bei 2 geständigen Tätern? Dazu bereits Vorferfahren bis zum Bundesgericht und dann noch all die zu erwartenden Rekurse und Nachgänge, nach der Urteilsverkündung. Die CH Justiz schaut immer besser zu ihren Klienten (damit sind nicht die Straftäter gemeint) und schafft sich selber immer mehr ab. Ich fühle mich an S/A erinnert. Antworten



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