Panorama

Ringier-Journalisten verletzten Martin Suters Rechte

Von Thomas Hasler. Aktualisiert am 23.06.2010

Der Presserat rügte auf Suters Klagen hin sowohl den «Blick» als auch die «Schweizer Illustrierte» – wegen Verletzung der Privatsphäre und unlauteren Methoden bei der Informationsbeschaffung.

Schwerer Schicksalsschlag für Martin Suter: Sein dreijähriger Sohn verstarb auf tragische Weise.

Schwerer Schicksalsschlag für Martin Suter: Sein dreijähriger Sohn verstarb auf tragische Weise.
Bild: Keystone

Bei der Berichterstattung über den tragischen Tod des dreijährigen Sohnes von Schriftsteller Martin Suter hat der «Blick» die Privatsphäre der Familie schwer verletzt. Zudem hat sich die «Schweizer Illustrierte» bei der Informationsbeschaffung unlauterer Methoden bedient. Dies hat der Presserat nach Klagen von Suter entschieden.

Der «Blick» hatte im September 2009 nicht nur ein Foto des Grabes veröffentlicht, sondern auch ein auf dem Grab platziertes Porträtbild des Knaben gross aufgemacht. Laut Presserat ist auf öffentlichen Friedhöfen das Fotografieren zwar erlaubt. Doch müsse die Privatsphäre von Trauernden und Angehörigen geschützt werden, «indem auf den Bildern weder Personen noch Gräber besonders hervorgehoben werden sollten».

«Plünderung»

Suter habe sein Familienleben stets als geschützten Teil seiner Privatsphäre angesehen und öffentlich wenig darüber mitgeteilt. Dass er die Todesanzeige erst nach dem Begräbnis veröffentlicht habe, sei ein «deutliches Zeichen» gewesen, dass er die Trauer der Familie über die Todesanzeige hinaus nicht habe öffentlich machen wollen.

Die Publikation einer Todesanzeige «verleiht den Medien keine Lizenz zur publizistischen Plünderung einer Grabstätte», hielt der Presserat fest. Als schwere Verletzung der Privatsphäre wertete der Presserat die Publikation des Porträts des Kindes. Der Verkauf dieses Bildes an die «Bild-Zeitung» mache «diesen Übergriff noch schlimmer».

Rüge des Presserats

Der Presserat rügte nach einer zweiten Beschwerde Suters auch den Bericht der «Schweizer Illustrierten» über das Begräbnis. Die bereits pensionierte Journalistin hatte mit einer Freundin, die an der Beerdigung anwesend war, über das Begräbnis gesprochen. Dabei legte sie nicht offen, dass sie die Informationen verwenden würde. Gemäss journalistischem Kodex wäre sie dazu aber verpflichtet gewesen.

Der Bericht habe den Eindruck erweckt, als sei die Illustrierte dabei gewesen. «Die Vorstellung, dass man annehmen könnte, dass wir den Tod unseres Kindes publizistisch auswerten, ist für meine Frau und mich unerträglich», monierte Suter. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 23.06.2010, 11:36 Uhr


Online-Wettbewerb

Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie einen Abend als Statist bei den Tellspielen Interlaken!

Remund führend in Werbetechnik

Kein Wunsch zu aufwendig, kein Format zu gross - Remund Werbetechnik löst jede Aufgabe mit modernster Technik.

Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

DIE AGENDA

Informieren Sie sich über aktuelle Kulturveranstaltungen in der Stadt und Umgebung.