Mutmasslicher Kriegsverbrecher nach Belgrad ausgeliefert
Aktualisiert am 21.03.2012 4 Kommentare
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Die Schweiz hat heute einen mutmasslichen serbischen Kriegsverbrecher an sein Heimatland ausgeliefert. Der Mann flog am Nachmittag in Begleitung von drei serbischen Polizeibeamten von Zürich nach Belgrad.
Der Mann ist gemäss Auslieferungsersuchen serbischer Staatsangehöriger und nach eigenen Angaben Kosovare. Er befand sich seit dem 14. April 2011 in Auslieferungshaft, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) am Mittwochabend bekannt gab.
Mord, Folter, Vergewaltigung und Brandstiftung
Die serbischen Behörden verdächtigen ihn, sich 1999 in der ostkosovarischen Gegend von Gjilan/Gnjilane an Kriegsverbrechen der Befreiungsarmee des Kosovo gegen serbische und albanische Zivilisten beteiligt zu haben. Das Auslieferungsersuchen listet verschiedene Fälle von Mord, Folter, Vergewaltigung und Brandstiftung auf.
Auf Verlangen des BJ übermittelten die serbischen Behörden am 10. und 14. Juni 2011 Garantien für ein menschenrechtskonformes Verfahren. Diese Garantien sehen unter anderem vor, dass die Schweizer Vertretung jederzeit unkontrollierte Haftbesuche machen und das Strafverfahren beobachten kann.
Keine Verfolgung aus politischen Gründen
Am 22. Juli 2011 verfügte das BJ gestützt auf das Europäische Auslieferungsübereinkommen die Auslieferung an Serbien. Da der Beschuldigte geltend machte, er werde aus politischen Gründen verfolgt, stellte das BJ dem Bundesstrafgericht gleichzeitig Antrag, den Einwand des politischen Delikts abzulehnen.
Das Bundesstrafgericht wies am 29. November 2011 die Beschwerde gegen den Auslieferungsentscheid des BJ und den Einwand des politischen Delikts ab. Es gebe keine Hinweise für die Annahme, dass das serbische Strafverfahren durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, Rasse, Religion oder Nationalität begründet sei, hielt das Bundesstrafgericht fest.
Das Bundesgericht bestätigte am 7. März 2012 die Entscheide der Vorinstanzen; einem in der Folge in Strassburg eingereichten Ersuchen um Aufschiebung der Auslieferung gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nicht statt.
Das kosovarische Justizministerium hatte die Schweizer Behörden im Mai in einem Brief aufgefordert, seinen Staatsbürger nicht an Serbien auszuliefern. Der Betroffene erklärt sich unschuldig, er habe sich zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten in Mazedonien aufgehalten
(sda)
Erstellt: 21.03.2012, 21:30 Uhr
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