Kurde liess seine Tochter zu Tode prügeln
Zehn Monate nach dem Ehrenmord an einer 20-jährigen Kurdin in Deutschland hat ein Gericht ein wegweisendes Urteil gefällt: Bestraft wurden nicht nur die beiden Täter, sondern auch der Vater des Opfers, der die Tat geplant hatte. Das Landgericht im niederrheinischen Kleve verurteilte den 50-Jährigen am Dienstag zu einer lebenslangen Haft. Erstmals wurde damit in einem Ehrenmord-Fall in Deutschland ein Familienoberhaupt als Drahtzieher zur Verantwortung gezogen.
Ein Drillingsbruder der ermordeten Gülsüm erhielt eine Jugendstrafe von fast zehn Jahren Gefängnis. Sieben Jahre und sechs Monate hinter Gitter wandert ein 37-jähriger Helfer der beiden.
Erdrosselt und erschlagen
Der Bruder des Opfers hatte die Tat nach seiner Festnahme in einer Vernehmung gestanden. Er und sein Bekannter hätten die Frau Anfang März in einen Hinterhalt gelockt, sie mit einer Wäscheleine bis zur Bewusstlosigkeit gedrosselt, ihr mit Ästen das Gesicht zertrümmert und sie so getötet.
Das Gericht zeigte sich erschüttert über die «unsagbare Wucht der Schläge». «Das ist eine grauenhafte Tat mit einem grauenhaften Ergebnis», sagte der vorsitzende Richter. Mit den Urteilen folgte das Gericht weitgehend der Forderung der Anklage: Vater und Sohn wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt, der dritte Angeklagte wegen Beihilfe zum Mord.
Für die Ehre der Familie
Motiv für die Tat war nach Ansicht des Gerichts, dass das Opfer schwanger geworden war und heimlich abgetrieben hatte. Die Frau, die eine Liebesbeziehung zu einem Albaner hatte, sollte gegen ihren Willen verheiratet werden. Als die Familie erfuhr, dass sie keine Jungfrau mehr war und abgetrieben hatte, beschlossen der Vater und ihr Bruder, sie umzubringen.
In den Augen der Täter habe das «ehrlose Verhalten» der jungen Frau auf keinen Fall nach aussen gelangen dürfen. Mit dem Mord sollte die «Familienehre» wieder hergestellt werden, sagte der Richter. «Sie wurden gleichsam Vollstrecker eines von ihnen selbst gefällten Todesurteils.»
Der westliche Lebensstil der jungen Frau war ihrer kurdischen Familie seit langem zuwider. Der Vater schlug und verprügelte sie nach Angaben des Vorsitzenden Richters immer wieder, um einen Sinneswandel zu erzwingen.
Wegweisendes Urteil
Der Anwalt des angeklagten Sohnes sprach von einem wegweisenden Urteil: In dem Prozess sei erstmals auch das Familienoberhaupt als «geistiger Urheber» der Tat zur vollen Verantwortung gezogen worden. Die Verteidigung des Vaters kündigte Berufung an.
Die Familie war mit zunächst sechs Kindern, unter ihnen die Drillinge, vor etwa 15 Jahren aus der Türkei nach Deutschland gekommen. Die Mutter hatte sich kurz nach der Ankunft 1996 unter nie ganz geklärten Umständen das Leben genommen, nachdem bei ihr Krebs diagnostiziert worden war.
1999 heiratete der Vater erneut, aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor. Alle Kinder wurden nach den traditionellen Regeln der Kurden und des Korans erzogen. (tan/sda)
Erstellt: 29.12.2009, 16:24 Uhr
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