Panorama

«Ich würde mein Leben dafür geben, das Ganze rückgängig zu machen»

Von Vincenzo Capodici, Solothurn. Aktualisiert am 01.05.2012

In Solothurn begann heute der Prozess um die Schenkkreis-Morde von Grenchen. Vor Gericht stehen zwei Männer und eine Frau, die auf einen grossen Raub-Coup gehofft hatten. DerBund.ch/Newsnet berichtete live.

1/15 Die zwei anderen Angeklagten im Dreifachmord von Grenchen nannten sie «General»: Gerichtszeichnung der angeklagten R. S. während des Prozesses in Solothurn. (30. April 2012)
Bild: Keystone

   

(DerBund.ch/Newsnet)

Live aus dem Gerichtssaal

DerBund.ch/Newsnet berichtet umfassend über den Solothurner Prozess gegen die drei Personen, denen die Schenkkreis-Morde von Grenchen angelastet werden. Wegen des grossen öffentlichen Interesses findet der Prozess im Amtshaus des Solothurner Obergerichts statt. Zum heutigen Prozessauftakt hat DerBund.ch/Newsnet live aus dem Gerichtssaal in Solothurn berichtet. Morgen Dienstag geht der Prozess um 8.15 Uhr weiter. (vin)

  • 18.15 Uhr  

    Der erste Prozesstag ist beendet. Morgen wird die Verhandlung um 8.15 Uhr fortgesetzt.

  • Übersicht 18.00 Uhr  

    Auch Patric S. legt Geständnis ab

    Im Prozess zum Dreifachmord von Grenchen (SO) hat das Amtsgericht Solothurn-Lebern am Montagnachmittag den knapp 35-jährigen Angeklagten Patric S. befragt. Der ehemalige Spitzensportler legte wie bereits ein weiterer Angeklagter ein Geständnis ab. «Ich würde mein Leben und meine Preise dafür hergeben, die schreckliche Tat rückgängig zu machen», sagte der Schweizer vor dem Amtsgericht. Er wolle reinen Tisch machen und der Wahrheit gemäss aussagen. Vor Gericht wirkte er gefasst und sehr selbstbewusst.

    Auch wenn er gehofft habe, dass niemand getötet werde, habe er eigenhändig zwei Menschen umgebracht. Er gab zu, dass er und der zweite Angeklagte besonders grausam vorgegangen seien. Der Schweizer hatte bei den so genannten Schenkkreis-Morden am 5. Juni 2009 die 55-jährige Margrit D. erstickt und ihren 60-jährigen Mann erschossen. Er bestritt jedoch, die Tötung der Tochter angeordnet zu haben.

    Guido S. belastet Patric S.

    Am Morgen hatte der 27-jährige Mitangeklagte Guido S. zu Protokoll gegeben, dass der ehemalige Spitzensportler den Mord angeordnet habe. Der 35-Jährige sagte, dass er die Frau gar nicht habe töten wollen. Er habe nicht gewusst, wer sie sei, ob es sich etwa um eine Putzfrau handle. Auf Nachfrage des Richters, warum Guido S. eine andere Version erzählt habe, sagte der 35-Jährige, dass der Mitangeklagte sich entlasten und ihn belasten wolle. Sie hätten nach dem ersten Mord nicht aufgehört, da sie nicht mit leeren Hände zurückkehren wollten. Deshalb habe es «kein Zurück mehr» gegeben.

    Der 35-Jährige war in der Justizvollzugsanstalt Bostadel im Kanton Zug offenbar in eine Schlägerei verwickelt. Er gab an, sich nur verteidigt zu haben. Zudem organisierte er sich im Gefängnis Schmerzmittel und Anabolika, obwohl dies verboten ist. (vin/sda)

  • 17.50 Uhr  

    Der Vorsitzende des Amtsgerichts Solothurn-Lebern verliest jetzt das Protokoll der Befragung von Patric S.

  • 17.40 Uhr  

    Der Verteidiger von Ruth S. nimmt nun Patric S. ins Kreuzverhör und stellt gegen zwanzig Fragen. Er versucht, Zweifel zu streuen an der Annahme der Anklage, wonach Ruth S. die Drahtzieherin des dreifachen Mordes sein soll.

  • 17.30 Uhr  

    «Meine finanzielle Situation war gar nicht gut», sagt Patric S. zum Hintergrund des Raubüberfalls auf die Familie D. am 5. Juni 2009. Damals habe er Schulden in der Höhe von 75'000 Franken gehabt. Ausserdem sei er Besitzer von fünf teils teuen Autos gewesen. Für Anabolika habe er monatlich 3000 Franken ausgegeben. Die Miete habe 4000 Franken gekostet.

  • 17.15 Uhr  

    Bei der Besprechung mit Ruth S. und Guido S. kurz vor dem Raubüberfall in Grenchen habe er die Hoffnung gehabt, dass niemand getötet werden müsse, sagt Patric S. auf eine Frage seines Verteidigers. Vorgängig sei aber das Szenario diskutiert worden, dass die Tötung der Schenkkreis-Organisatorin Margrit D. unter Umständen notwendig sei - «falls Margrit D. uns als Räuber erkennen würde», wie der Beschuldigte betont.

  • 17.00 Uhr  

    Der Gerichtsvorsitzende stellt nochmals die zentrale Frage: Wie konnte es dazu kommen, dass drei Personen sterben mussten? Eine Frage, die Patric S. - wie sein Komplize Guido S. - nicht beantworten kann. «In solchen Momenten denkt man keine Sekunde nach, was man macht», sagt er, «man funktioniert einfach so». Möglicherweise habe er einen gewissen Zorn verspürt, weil er doch namhafte Beträge in den Schenkkreis von Margrit D. investiert habe. Es sei kein Hass auf sie persönlich gewesen, sondern Hass auf das System der Schenkkreise, das viele Leute abgezockt habe.

  • 16.45 Uhr  

    Patric S. gibt auch zu, dass er Pierre-André D. mit zwei Pistolenschüssen umgebracht habe. Zuvor habe er ihn aufgefordert, Geld herauszurücken, und ihm ein Kissen ins Gesicht gedrückt. Die Tochter der Familie D. habe aber letztlich sein Komplize Guido S. getötet. Dieser habe die behinderte Frau gefesselt und geknebelt und ihr dann einen Plastiksack über den Kopf gestülpt. Die Frau sei dann erstickt.

  • 16.35 Uhr  

    Er habe nicht die Absicht gehabt, jemanden zu töten, sagt Patric S. In der Wohnung der Familie D. in Grenchen sei die Situation leider eskaliert. «Das Ganze war eine Überreaktion.» Im Büro von Margrit D. habe er der Frau einen Plastiksack über den Kopf gestülpt, «weil sie hysterisch reagierte, als sie den Überfall realisierte». Nach einem Gerangel habe er den Erstickungstod von Margrit D. herbeigeführt, gibt Patric S. zu. Er habe den Plastiksack mit Klebeband zugebunden.

  • 16.25 Uhr  

    Bei der Befragung zur Sache sagt Patric S. gleich zu Beginn, dass er ein Geständnis ablegen wolle. «Ich habe zwei Menschen eigenhändig umgebracht, und für ein weiteres Opfer trage ich eine Mitverantwortung», sagt er in einer kurzen Stellungnahme, die er von einem Blatt abliest. «Ich habe drei Menschen auf dem Gewissen.» Er bereue «zutiefst», was er getan habe. Und er bittet um Entschuldigung. Im Weiteren betont er, dass er «reinen Tisch machen» wolle in dieser Prozesswoche. Seine Eltern hätten ihn zu einem anständigen Menschen erzogen. «Ich würde mein Leben dafür geben, das Ganze rückgängig zu machen», sagt der frühere Spitzensportler. Patric S. anerkennt die Vorwürfe der Anklage.

  • 16.15 Uhr  

    «Ich bin selber zur Erkenntnis gekommen, dass ich einen grossen Fehler gemacht habe», sagt Patric S. Damit begründet er, weshalb er keine fachliche Hilfe mehr beanspruche. In der Strafanstalt habe er genügend Zeit gehabt, sich mit der Tat von Grenchen auseinanderzusetzen. Im Strafvollzug verbringt Patric S. viel Zeit mit regelmässigem Krafttraining.

  • 16.05 Uhr  

    Weiter gehts nun mit der Befragung von Patric S. Der bald 35-jährige Beschuldigte gehörte einst zu den besten Hammerwerfern der Schweiz. Er befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug in der Haftanstalt Bostadel im Kanton Zug. Gemäss eigenen Angaben zahlt er jeden Monat einen kleinen Beitrag an den Weissen Ring, einer Organisation für Opferhilfe.

  • 15.35 Uhr  

    Im Prozess um die Schenkkreis-Morde gibts nun eine Pause. Es geht um 16 Uhr weiter.

  • 15.10 Uhr  

    Der Gerichtsvorsitzende liest nun das Protokoll der Befragung von Guido S. vor.

  • 15.00 Uhr  

    Vor dem Raubüberfall auf die dreiköpfige Familie D. in Grenchen soll Ruth S. Anweisungen gegeben haben, wie mit den Opfern umzugehen sei, berichtet Guido S. «Zuerst mit Chloroform betäuben und dann einen Plastiksack über den Kopf stülpen.» Ruth S. habe nicht von «töten» gesprochen, sondern von «fehlen». Die Mitglieder der Familie D. müssten nach der Tat «fehlen». Er habe aber «nie damit gerechnet, dass es zu Tötungen kommen wird», beteuert der 27-Jährige.

  • 14.45 Uhr  

    Die Verhandlung am Amtsgericht Solothurn-Lebern verläuft weiterhin schleppend. Auf die Fragen des Verteidigers der Mitangeklagten Ruth S. antwortet Guido S. stets mit Verzögerung. Wie schon in seinem Geständnis betont Guido S., dass er ständig von Ruth S. unter Druck gesetzt worden sei, das geliehene Geld so rasch wie möglich zurückzuzahlen. Von konkreten Drohungen von Ruth S. kann er nicht berichten.

  • 14.30 Uhr  

    Er sei zwar schockiert gewesen bei der Bluttat in der Wohnung der Familie D. in Grenchen, sagt Guido S. Dennoch habe er während der Tatzeit einer Wahrsagerin angerufen, um zu erfahren, wo das vermutete viele Geld versteckt sein könnte. Dies räumt Guido S. bei einer Frage des Verteidigers des Mitangeklagten Patric S. ein. Vor dem Raubüberfall hatte die Wahrsagerin dem Angeklagten eine grosse Beute prophezeit.

  • 14.15 Uhr  

    In der Befragung durch den Gerichtsvorsitzenden kann Guido S. nicht erklären, weshalb er beim Raubüberfall auf die Familie D. mitgemacht habe. «Ich war von der ganzen Situation überrascht und überfordert», begründet er den Umstand, dass er nach der ersten Tötung nicht ausgestiegen sei. Der 27-Jährige, der im grauen Anzug auf der Anklagebank sitzt, spricht sehr leise und in Halbsätzen. Er zeigt sich kaum in der Lage, sein Verhalten zu erklären.

  • 14.05 Uhr  

    Der Prozess wird mit der Befragung von Guido S. fortgesetzt. Der Beschuldigte anerkennt die Vorwürfe der Anklage. Im Weiteren anerkennt er die Genugtuungsforderungen in der Höhe von mehreren zehntausend Franken.

  • 12.30 Uhr Übersicht  

    Zu Beginn des Prozesses zu den Schenkkreis-Morden von Grenchen (SO) hat einer der drei Angeklagten erneut ein Geständnis abgelegt. Der 27-jährige Guido S. las vor Gericht seine Version des Tötungsdeliktes auf 56 Seiten ab Blatt vor.

    Er wolle sich für die Tat bei den Angehörigen der Opfer entschuldigen und um Vergebung bitten, sagte der Angeklagte zu Beginn seiner Ausführungen. Die Tat sei unentschuldbar und tue ihm leid. Im vorzeitigen Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg AG gehe es ihm «den Umständen entsprechend gut». Gemäss Amtsgerichtspräsident François Scheidegger gilt er im Gefängnis als hilfsbereit, zuverlässig, jedoch auch als nicht kritikfähig, manchmal vorlaut und reizbar.

    Gescheiterter Einbruchsversuch

    Der 27-Jährige führte aus, wie er die anderen Angeklagten Patric S. und Ruth S. - einen 35-jährigen ehemaligen Sportler und eine 51-jährige Frau - kennen gelernt hatte. Die Frau kannte er seit seiner Kindheit. Sie half ihm mehrmals mit Geld aus. Den ehemaligen Sportler lernte er über Vermittlung der Frau kennen. Nach Angaben des 27-Jährigen hatten die beiden Männer Schulden bei der Frau. Diese verlangte im Frühjahr das Geld zurück.

    Nach einem gescheiterten Einbruchsversuch in einen Volg-Laden schlug die 51-Jährige offenbar einen Überfall auf die in Schenkkreise verwickelte Familie in Grenchen vor, wie der Angeklagte ausführte.

    Bisher kaum neue Erkenntnisse

    Da ein Einbruch in die oberste Wohnung der Liegenschaft in Grenchen schwierig erschien, schlug die mutmassliche Drahtzieherin einen Raubüberfall vor. Er habe den Unterschied zwischen Einbruch und Raub erst später im Gefängnis gelernt, gab der angeklagte Schweizer zu Protokoll.

    Über den Hergang des Tötungsdeliktes wurde durch das vorgelesene Geständnis wenig Neues bekannt. Der 27-Jährige gab zu, die 35- jährige Tochter des überfallenen Ehepaares mit einem Kehrichtsack erstickt zu haben. Auch gab er zu, bei Schenkkreisen mitgemacht zu haben.

    Bei seinem Geständnis wirkte der 27-jährige gefasst und las mit ruhiger Stimme vor. Er schilderte die Tötung der 55-jährigen Frau, der 35-jährigen Tochter und des 60-jährigen Ehemannes vom 5. Juni 2009 detailliert.

    Antrag abgelehnt

    Das Gericht lehnte am Montagmorgen einen Antrag des Verteidigers des 27-jährigen Schweizers ab, den psychiatrischen Gutachter wegen Befangenheit in Ausstand zu setzen und dessen Gutachten aus den Prozessakten zu entfernen. Es gebe keinen Anlass, an der Unbefangenheit des Gutachters zu zweifeln, entschied das dreiköpfige Amtsgericht. (vin/sda)


    Heute Morgen begann in Solothurn vor dem Amtsgericht der sogenannte Geschenkskreisprozess. Gerichtsreporter Vincenzo Capodici von Tagesanzeiger.ch/Newsnet zog am Mittag Bilanz.

  • 12.10 Uhr  

    Nach kurzer Beratung entscheidet das Amtsgericht Solothurn-Lebern, dass der Prozess nicht vertagt wird. Die Verhandlung soll um 14 Uhr fortgesetzt werden.

  • 12.00 Uhr  

    Nach dem ausführlichen Bericht von Guido S. ist jetzt eigentlich Mittagspause. Doch die Verteidiger von Patric S. und Ruth S. intervenieren, weil sie Zeit benötigten, um das heute Vormittag vorgelesene 56-seitige Schreiben von Guido S. zu studieren. Darum beantragen beide Verteidiger, den Prozess zu unterbrechen und am Dienstagmorgen fortzusetzen.

  • 11.55 Uhr  

    Nach der Bluttat mit drei Toten fuhren die beiden Räuber zu Ruth S., um ihr die Beute zu übergeben, wie Guido S. erklärt. Am Abend habe er sich bei einem Fest in Mellingen betrunken, um die Sache zu vergessen, mindestens dreissig Caipirinhas. Danach sei er mit Kollegen in einen Club in Baden gegangen, um weiterzutrinken. «Ich wollte die Tat verdrängen», sagt er.

  • 11.45 Uhr  

    Guido S. berichtet, wie er und Patric S. die Wohnung der Familie D. nach Geld durchsucht hätten. Bei dieser Gelegenheit habe er einer Wahrsagerin angerufen und diese gefragt, wo das vermutete viele Geld versteckt sei. Laut Guido S. machten die beiden Räuber deutlich weniger Beute als erhofft. Dann hätten sie die Wohnungstüre abgeschlossen und seien geflüchtet. Gemäss der Anklageschrift belief sich die Beute auf 5000 Franken, 600 Euro, vier Uhren und Modeschmuck.

    Beim Überfall löschten die beiden Männer am Abend es 5. Juni 2009 die dreiköpfige Familie aus. Der 60-jährige Ehemann wurde erschossen. Seine 55-jährige Frau sowie die 35-jährige Tochter wurden erstickt. Die Familie sei exekutiert worden, um «im Zusammenhang mit dem Raub als lästig empfundene Tatzeugen zu eliminieren», heisst es in der Anklageschrift.

  • 11.35 Uhr  

    In einem Büro der Familie D. sei Patric S. plötzlich auf Margrit D. losgegangen und habe ihr einen Plastiksack über den Kopf gestülpt. «Margrit D. wehrte sich zwar, sie hatte aber keine Chance, da Patric S. gross und stark ist», erinnert sich Guido S., der mit monotoner Stimme sein 56-seitiges Geständnisschreiben vorträgt. Dann schildert er, wie sie in der Wohnung die behinderte Tochter der Familie D. mit einem Plastiksack erstickten und den Vater Pierre-André mit einer Pistole erschossen. Den Schuss habe Patric S. abgegeben. Er selber habe der Frau einen Kehrichtsack über den Kopf gezogen, sagt Guido B. Patric S. habe ihm befohlen, dies zu tun.

  • 11.20 Uhr  

    «Es war naiv, dass ich Ruth S. vertraut habe und dass ich die Sache nie hinterfragt habe», sagt Guido S. über den geplanten Überfall auf die Familie D. in Grenchen. Und er berichtet über die teils stümperhaften Vorbereitungen, das ständige Hin und Her, die wiederholten Telefongespräche mit Ruth S. Schliesslich habe sich Patric S. bei seiner Bekannten Margrit D. in Grenchen angemeldet, er werde bei ihr vorbeikommen. Wie Guido S. berichtet, hatte Patric S. eine Pistole dabei.

  • 11.05 Uhr  

    Laut Guido S. hatten er und Patric S. Schulden in der Höhe von insgesamt 20'000 Franken bei Ruth S. Diese habe immer mehr Druck gemacht, um ihr Geld zurückzuerhalten. Zu dritt hätten sie sich Gedanken gemacht, wie sie möglichst rasch zu Geld kommen könnten. Schliesslich habe Ruth S. den Vorschlag gemacht, bei der Familie D. in Grenchen einen Raubüberfall zu begehen. Margrit D. - eines der drei späteren Opfer - sei in der Schenkkreis-Szene sehr aktiv und erfolgreich gewesen. Sie sei, so die Vermutung, vermögend gewesen. Man habe dann einen «Plan A» und einen «Plan B» entwickelt.

  • 10.55 Uhr  

    Der 27-jährige Guido S. berichtet von seinen Versuchen, als Selbständigerwerbender Fuss zu fassen, obwohl er mit Schulden zu kämpfen hatte. Dabei sei seine Bekannte Ruth S. gerade rechtzeitig mit der Idee gekommen, bei einem Schenkkreis mitzumachen. «Das war ein verlockendes Angebot, die Schulden auf einen Schlag zu tilgen.» Guido S. erzählt, dass er zunächst einen Kredit von 10'000 Franken aufgenommen habe. Ausserdem berichtet er, dass auch der Mitangeklagte Patric S. im selben Schenkkreis mitgemacht habe. Patric S. habe damals in einer Villa in Hallwil gewohnt. Das habe ihm imponiert, räumt Guido S. ein.

  • 10.45 Uhr  

    Guido S. berichtet, dass er die Mitangeklagte Ruth S., die 24 Jahre älter ist, bereits seit seiner Kindheit kenne. Sie habe ihm viele Jahre später ein Zimmer in einer WG in Niederrohrdorf vermittelt, als er mit 18 Jahren von zu Hause ausgezogen sei. Guido S. erzählt von seiner Idee, einen Party-Service aufzuziehen. Dabei habe er sich Geld von seinem Vater und von Ruth S. geliehen. Schliesslich gewährte ihm auch der Mitangeklagte Patric S. ein Darlehen von 8000 Franken, damit er am Züri-Fäscht einen Grillstand betreiben könne. Patric S. habe ihm Geld gegeben, ohne dass sie sich gekannt hätten.

  • 10.30 Uhr  

    Guido S. soll nun zur Sache befragt werden. Gemäss seinem Anwalt will er nochmals ein Geständnis ablegen. Dazu hat er ein Schreiben mit 56 Seiten verfasst. «Keine Worte können meine Handlungen wiedergutmachen, (...), es ist eine unentschuldbare Tat», führt Guido S. zu Beginn aus. Jeden Tag stelle er sich die Frage, «wie diese Tat passieren konnte». Mit diesem Schreiben entschuldige er sich bei den Angehörigen der Opfer. Anschliessend liest er seinen Lebenslauf vor.

  • 10.15 Uhr  

    Jetzt beginnt das Gericht mit der Befragung der Beschuldigten. Den Anfang macht der 27-jährige Guido S., der sich im vorzeitigen Strafvollzug in der Haftanstalt Lenzburg (AG) befindet. Guido S. berichtet über den Alltag im Gefängnis. Er sagt, dass er eine Therapie in der Anstalt absolviere. Dabei gehe es um die Verarbeitung seiner Tat. Daneben mache er Musik und lerne Englisch. Es gehe ihm den Umständen entsprechend gut, sagt Guido S.

  • 10.05 Uhr  

    Der Prozess um die Schenkkreis-Morde wird wieder aufgenommen. Das Gericht gibt bekannt, dass es das Ausstandsbegehren des Verteidigers von Guido S. abweist. Auf Grund der Akten gebe es keinen Grund, an der Unbefangenheit des Gutachters zu zweifeln. Auch andere Anträge der Verteidigung werden abgewiesen.

  • 9.35 Uhr  

    Das Gericht zieht sich nun zurück, um über die Anträge der Verteidiger zu beraten. Es geht um 10 Uhr weiter.

  • 9.30 Uhr  

    Auch der Verteidiger von Ruth S. übt Kritik am Gutachten. Denn dieses werde ihr in keiner Weise gerecht. Um ein objektive Beurteilung der 51-jährigen Beschuldigten zu erreichen, müssten andere Auskunftspersonen befragt werden.

  • 9.15 Uhr  

    Der Gutachter weist die Vorwürfe des Verteidigers von Guido S. entschieden zurück: «Ich bin ganz klar unbefangen.» Anschliessend beantragt Staatsanwalt Jan Gutzwiller, das Ausstandsbegehren der Verteidigung abzuweisen.

  • 9.00 Uhr  

    «Es geht nicht an, ihn schlecht zu machen», sagt der Verteidiger des 27-jährigen Guido S. «Das ist reine Stimmungsmache.» Guido S. sei «kein sadistisches, gefühlloses Monster», wie dies der Gutachter suggeriere. Der Gutachter sei mit einer negativen Einstellung an die Sache gegangen.

  • 8.45 Uhr  

    Der Verteidiger des Beschuldigten Guido S. fordert, dass der Psychiater, der das Gutachten über seinen Mandanten erstellt hatte, in den Ausstand treten müsse - dies wegen Befangenheit. Der Psychiater habe sich nicht genügend Zeit genommen, um seinen Mandanten zu untersuchen. Zudem gehe es nicht an, dass nur ein Gutachten erstellt worden sei. Dies sei nicht seriös, führt der Verteidiger aus.

  • 8.35 Uhr  

    Die angeklagten Patric S. und Guido S. tragen Anzüge und kurze Haare. Insgesamt zwei Dutzend Journalisten verfolgen den Prozess. Im Gerichtssaal sitzen auch vier Polizisten.

  • 8.30 Uhr  

    Der Prozess um die Schenkkreis-Morde von Grenchen geht los. Der Vorsitzende des Amtsgerichts Solothurn-Lebern macht allgemeine Bemerkungen zum anstehenden Verfahren. Er sagt, dass der Fall 30 Bundesordner umfasse und dass 55 Einvernahmen mit den Beschuldigten gemacht worden seien.

  • Ausgangslage  

    Angeklagt wegen mehrfachen Mordes sind ein heute knapp 35-jähriger ehemaliger Spitzensportler, ein 27-Jähriger sowie eine 51-Jährige. Die beiden Männer haben die Morde gestanden. Die Frau bestreitet, die Tötung in Auftrag gegeben zu haben. Sie gilt als Drahtzieherin der sogenannten Schenkkreis-Morde von Grenchen (SO). Der Prozess vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern, der heute beginnt, dauert viereinhalb Tage.

    Bei den Schenkkreis-Morden war am 5. Juni 2009 eine dreiköpfige Familie getötet worden. Der 60-jährige Ehemann wurde erschossen. Seine 55-jährige Frau sowie die gemeinsame 35-jährige Tochter wurden erstickt. Die beiden Männer hatten der angeklagten Frau 20'000 Franken geschuldet. Die Frau forderte im Frühling 2009 ihr Geld zurück und entwarf gemäss Anklageschrift den Plan, die in Schenkkreise verwickelte Familie aus Grenchen auszurauben. Schenkkreise funktionieren nach dem Schneeball- oder Pyramidensystem. Dabei «schenken» neue Teilnehmer Geld an Mitglieder, die länger dabei sind. Sie hoffen, später von neuen Mitgliedern selbst «beschenkt» zu werden. Alle drei Angeklagten waren in Schenkkreise verwickelt.

    «Lästige Tatzeugen eliminiert»

    Das Trio ging davon aus, dass die Familie wegen der Schenkkreise über viel Bargeld verfügte. Am 14. Mai 2009 wagten die beiden angeklagten Schweizer einen ersten Anlauf. Sie waren zuversichtlich wegen Aussagen einer Wahrsagerin, die ihnen grosse Beute prophezeit hatte. Mit von der Partie war ein damals 36-jähriger Deutscher. Der Raubversuch misslang, weil sich die Männer keinen Zugang zur Wohnung verschaffen konnten. Dies gelang den beiden Schweizern erst im zweiten Anlauf am 5. Juni 2009. Sie wurden von der 55-jährigen Organisatorin von Schenkkreisen im Büro im Erdgeschoss empfangen.

    Nach einem kurzen Gespräch stülpte der ehemalige Spitzensportler der Frau einen Plastiksack über den Kopf. Trotz heftiger Gegenwehr erstickte sie. Darauf drangen die beiden Männer in die Wohnung der Familie ein. Der Angeklagte brach dem Ehemann mehrere Rippen und drückte ihm ein Kissen ins Gesicht, um ihn zur Herausgabe von Geld zu zwingen. Als der Bedrohte dies nicht tat, schoss er ihm mit einer Pistole in den Hinterkopf. Die Tochter wurde vom Komplizen, dem heute 27-jährigen Schweizer, erstickt. Die Familie sei exekutiert worden, um «im Zusammenhang mit dem Raub als lästig empfundene Tatzeugen zu eliminieren», steht in der Anklageschrift.

    Wahrsagerin angerufen

    Das grosse Geld suchten die beiden Männer vergebens. Auch ein Anruf an die Wahrsagerin, die auspendeln sollte, wo in der Wohnung Geld zu finden sei, half nichts. Die beiden Männer fanden 5000 Franken, 600 Euro, vier Uhren und Modeschmuck. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Beschuldigten mehrfachen Mord, qualifizierten Raub sowie strafbare Vorbereitungshandlungen zu Mord und Raub vor. Zudem sind sie aufgrund der Schenkkreise wegen Verstosses gegen das Lotteriegesetz angeklagt.

    Der 35-jährige Schweizer und die 51-jährige Schweizerin müssen sich weiter wegen Verstössen gegen das Waffengesetz verantworten. Der zuständige Staatsanwalt Jan Gutzwiller wird die Strafanträge erst im Prozess bekanntgeben.

    Urteil am übernächsten Freitag

    Die beiden Männer befinden sich im vorzeitigen Strafvollzug. Die Frau wurde im Dezember nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft auf freien Fuss gesetzt. Das dreiköpfige Amtsgericht eröffnet die Urteile voraussichtlich am 11. Mai.

    Der Deutsche, der beim ersten Anlauf dabei war, wurde 2010 zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Beim Dreifachmord war er nicht dabei. Die Wahrsagerin kassierte für den Hokuspokus eine bedingte Geldstrafe.

Erstellt: 29.04.2012, 18:30 Uhr

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