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Harte Strafen für «Bananenschmuggler»

In Bananenschachteln hat ein Drogenring mehr als eine halbe Tonne Kokain in die Schweiz geschafft. Auf die Täter warten lange Haftstrafen.

Drogenschmuggel in Bananenschachteln: Über eine halbe Tonne Kokain bunkerten die Täter in einer Wohnung in St. Gallen.

Drogenschmuggel in Bananenschachteln: Über eine halbe Tonne Kokain bunkerten die Täter in einer Wohnung in St. Gallen.
Bild: Keystone

Ein Drogenring hat Kokain in Banenschachteln von Südamerika nach Europa geschmuggelt. Vier Männer und eine Frau, die für den Ring tätig waren, sind vom Kreisgericht St. Gallen zu Freiheitsstrafen zwischen zehneinhalb und vier Jahren verurteilt worden.

Die fünf Angeklagten im Alter zwischen 34 und 44 Jahren waren in unterschiedlichen Rollen für den Drogenring tätig. Dieser schmuggelte mit Bananen 660 Kilogramm Kokain von Südamerika in die Schweiz. Die Bananen wurden in einer Kompostieranlage vernichtet, die Schachteln mit dem Kokain in einer Wohnung in St. Gallen gebunkert.

Schweizerin als Kurierin tätig

Ein Italiener wurde für den Transport des Kokains vom Lagerhaus in Embrach nach St. Gallen verantwortlich gemacht. Für ihn forderte die Staatsanwaltschaft letzte Woche vor dem Kreisgericht eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren, der Verteidiger forderte viereinhalb Jahre. Das Kreisgericht verurteilte ihn zu zehneinhalb Jahren.

Einer Schweizerin wurde vorgeworfen, als Kurierin in zahlreichen Fahrten über 200 Kilogramm Kokain von St. Gallen nach Zürich und Bern geliefert zu haben. Sie erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, wie das Kreisgericht St. Gallen am Montag bekanntgab.

Beim Umladen geholfen

Zwei Ecuadorianer und ein Dominikaner waren entweder beim Umladen der Bananen oder beim Portionieren des Kokains behilflich. Sie müssen eine Freiheitsstrafe zwischen viereinhalb und fünfeinhalb Jahren absitzen.

Das Kokain wurde in den Böden von 960 Bananenschachteln in die Schweiz geliefert. Der Anklage gingen umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mailand voraus, in die auch die Bundesanwaltschaft und die Tessiner Behörden involviert waren.

In den Kantonen Zürich, Tessin und St. Gallen wurden Strafverfahren gegen verschiedene Personen eröffnet. Im Kanton Tessin standen drei Angeschuldigte ebenfalls bereits vor Gericht; sie wurden zu Freiheitsstrafen von siebeneinhalb bis zwölf Jahren verurteilt. (cra/sda/)

Erstellt: 12.07.2010, 14:33 Uhr

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