Fisch-Züchter verklagt Kanton St. Gallen und Tamedia

Aktualisiert am 23.03.2010

Der deutsche Melander-Züchter Hans Raab hat seine Drohung wahr gemacht: Die Anwälte des in Schaan FL wohnhaften Millionärs reichten beim St. Galler Vermittleramt eine Schadenersatz-Klage ein.

Fordert Schadenersatz: Fischzüchter Hans Raab.

Fordert Schadenersatz: Fischzüchter Hans Raab.
Bild: Keystone

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Raab fordert wegen Geschäfts- und Rufschädigung Schadenersatz von 104,9 Millionen Franken, wie sein Pressesprecher Peter Ziegler gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte. Raab macht den Kanton St. Gallen für den Niedergang seiner Melander-Fischfarm in Oberriet SG verantwortlich. Die Summe stütze sich auf Gutachten des Heidelberger Professors Hansjürgen Tuengerthal.

Die Klage richtet sich laut Ziegler zudem gegen die Tierschutz- Organisation FairFish, dessen Vertreter Heinzpeter Studer und den Tamedia-Verlag. Sofern vor dem Vermittleramt keine ausgerichtliche Einigung zustande komme, gehe der Fall ans St. Galler Kantonsgericht.

Weitere Verfahren hängig

In den Bau der Fischfarm investierte der 70-jährige Unternehmer rund 40 Millionen Franken. Er liess seine Welse auf eine Art schlachten, die in der Schweiz nicht zulässig ist. Wenige Monate nach der Eröffnung der Fischfarm untersagte ihm der Kanton St. Gallen die Schlachtmethode. Im Mai 2009 fuhr Hans Raab den Betrieb herunter.

Raab sieht sich seinerseits ebenfalls mit Forderungen konfrontiert. Firmen, die am Bau der Anlage beteiligt waren, fordern Honorare in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken. Ein Konkursverfahren gegen die HaRa International AG in Schaan ist laut Ziegler vor Bundesgericht in Lausanne hängig. (sda)

Erstellt: 23.03.2010, 17:46 Uhr

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