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Fall Nadja Benaissa: Immunologisches Gutachten soll Beweis bringen

Aktualisiert am 15.04.2009

Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa muss vorerst in Untersuchungshaft bleiben.

Bleibt in U-Haft: No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa.

Bleibt in U-Haft: No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa. (Bild: Keystone)

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Ger Neuber, sagte am Mittwoch der AP, von einem Antrag des Anwalts der 26-Jährigen auf Haftprüfung sei ihm nichts bekannt. Die Justizbehörde habe ein immunologisches Gutachten bei medizinischen Experten in Auftrag gegeben, um den Beweis zu erhalten, dass der Mann, der die HIV-Infizierte angezeigt hat, tatsächlich von ihr mit dem Aids-Virus angesteckt wurde.

Die Sängerin, die am 26. April ihren 27. Geburtstag hat, sitzt seit vergangenem Samstag in U-Haft. Der wegen Wiederholungsgefahr vollzogene Haftbefehl gegen die Sängerin lautet auf Verdacht der gefährlichen Körperverletzung. Benaissa soll mit mehreren Männern ungeschützt Sex gehabt und ihnen ihre Infektion verschwiegen haben. (mbr/ap)

Erstellt: 15.04.2009, 13:37 Uhr

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