Panorama

Vincenzo Capodici
Reporter


«Eine Schuldunfähigkeit Breiviks halte ich für nahezu ausgeschlossen»

Aktualisiert am 11.04.2012 33 Kommentare

Der Prozess gegen Anders Breivik wird auch zum Streit der Gutachter. Der Zürcher Forensiker Frank Urbaniok äussert sich im Interview zu den Gutachten und zur Zurechnungsfähigkeit des Massenmörders.

Ab Montag vor Gericht wegen Terrorismus und Mordes an 77 Menschen: Anders Behring Breivik.

Ab Montag vor Gericht wegen Terrorismus und Mordes an 77 Menschen: Anders Behring Breivik.
Bild: Keystone

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«Qualitätsprobleme in mindestens einem dieser Gutachten»: Frank Urbaniok, Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes im Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich. (Bild: Keystone )

Neues Breivik-Gutachten

Keine Psychose während Attentaten

Der geständige Attentäter von Norwegen, Anders Behring Breivik, ist doch zurechnungsfähig. Zu diesem Ergebnis sind die Experten in einem zweiten psychologischen Gutachten gekommen. Der 33-Jährige habe während seiner Taten nicht an einer Psychose gelitten.
Im ersten Gutachten war Breivik zunächst wegen «paranoider Schizophrenie» für unzurechnungsfähig erklärt worden. Das könnte ihm eine Haftstrafe ersparen, und er würde stattdessen in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden. Letztlich entscheiden aber die Richter mit ihrem Urteil über die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Laut Verteidigung ist es der ausdrückliche Wunsch des Angeklagten, nicht als schizophren eingestuft zu werden. Breivik ist der Auffassung, dass ansonsten seine Ideologie in Zweifel gezogen würde.

Prozess dauert zehn Wochen

Breivik hat den Doppelanschlag von Oslo und Utöya mit 77 Toten im Juli vergangenen Jahres eingeräumt, hält sich jedoch nicht im juristischen Sinne für schuldig. Der Prozess gegen ihn soll am Montag, 16. April, beginnen und dürfte zehn Wochen dauern. (vin/afp/dapd)

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Die Anschläge in Norwegen: Chronologie einer Tragödie

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Der Bombenanschlag auf das Regierungsviertel in Oslo und das Blutbad in einem politischen Jugendlager auf der Insel Utöya traumatisieren ein ganzes Land.

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Eine zentrale Frage im Breivik-Prozess ist dessen Zurechnungsfähigkeit. Das neuste Gutachten bejaht diese Frage – im Gegensatz zum ersten Gutachten. Wie ist es möglich, dass Gutachter zu solch gegenteiligen Erkenntnissen kommen?»
Frank Urbaniok: Die Qualität von Gutachten und Gutachtern ist unterschiedlich. Grosse Diskrepanzen treten dann auf, wenn falsche Gutachten erstellt werden. Im Fall Breivik liegen die Beurteilungen der Gutachten diametral zueinander. Das spricht für Qualitätsprobleme in mindestens einem dieser Gutachten. Ich kann nur hoffen, dass die Richter in der Lage sind, Qualität und Plausibilität von Gutachten gut zu beurteilen.

Für das neuste Gutachten wurde Breivik in seiner Zelle von Experten beobachtet – drei Wochen lang und rund um die Uhr. Zudem wurden elf lange Interviews mit ihm geführt. Genügt dies für ein aussagekräftiges Gutachten?
Da die Diagnose einer Schizophrenie im Raum steht, ist die aktuelle Beobachtung nur bedingt aussagekräftig. Mindestens ebenso wichtig ist es, in der Biografie nach entsprechenden Symptomen zu suchen, die zum Beispiel durch Drittpersonen berichtet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ausprägung schizophrener Symptome wechselhaft sein kann.

Im ersten Gutachten wurden die rechtsextremen Äusserungen von Breivik unter anderem als «bizarre Wahnvorstellungen» gedeutet. Die Diagnose lautete «paranoide Schizophrenie». Inwiefern ist dies nachvollziehbar?
Die Diagnose der Schizophrenie muss sich vor allem auf klar beobachtbare schizophrene, zumeist paranoide Symptome stützen. Solche Symptome werden im Verhalten sichtbar und können häufig durch die Beobachtungen von Drittpersonen aus der Vergangenheit bestätigt werden. Die bizarren Wahnvorstellungen sind dann nur ein Teil dieser Gesamtsymptomatik.

Wie verhalten sich politischer Extremismus und Geisteskrankheit zueinander?
Das sind zwei völlig unterschiedliche Phänomene. Die meisten politischen Extremisten sind nicht geisteskrank. Es handelt sich also nicht um Personen mit einer psychiatrischen Diagnose.

Ferndiagnosen sind sehr schwierig. Dennoch: Wie schätzen Sie die Zurechnungs- respektive Schuldfähigkeit von Breivik ein?
Eine Schuldunfähigkeit halte ich angesichts des hoch geplanten Tatablaufs für nahezu ausgeschlossen. Umgekehrt wäre die Annahme einer vollen Schuldfähigkeit sehr unwahrscheinlich, wenn tatsächlich die Diagnose einer Schizophrenie zutrifft. Dann läge die Wahrheit wahrscheinlich in der Mitte, indem eine verminderte, aber nicht eine völlig aufgehobene Schuldfähigkeit vorliegt.

Breivik legt offenbar Wert darauf, dass er nicht im Wahn tötete. Sondern genau wusste, was er tat. Was sagt das über den Menschen Breivik aus?
Es zeugt vor allem von einer bewussten Entscheidung auf der Grundlage einer fanatischen Überzeugung. Ein schizophrener Wahn ist damit aber nicht widerlegt. Denn die fehlende Krankheitseinsicht ist gerade für Schizophrene, bei denen ein ausgeprägter Wahn vorliegt, typisch.

Wo steht Breivik in der jüngeren Kriminalgeschichte? Gibt es Massenmörder, die mit Breivik vergleichbar sind?
In dieser Art und in diesem Ausmass ist mir kein vergleichbarer Fall bekannt. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 11.04.2012, 16:44 Uhr

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33 Kommentare

Reto Burgener

11.04.2012, 17:27 Uhr
Melden 26 Empfehlung 0

Es ist wirklich keine exakte Wissenschaft. Die beiden sich widersprechenden Gutachten tun insbesondere der Glaubwürdigkeit von Gutachten keinen Gefallen. Auch Herr Urbaniok bleibt für mich in seinen Aussagen nicht gerade erhellend, sorry. Antworten


Sibil Summermatter

11.04.2012, 17:58 Uhr
Melden 25 Empfehlung 0

Hört endlich auf, täglich Bilder dieses Schwerverbrechers zu publizieren ! Antworten



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