Panorama
Die Mutter des Unfallopfers hofft, dass sie endlich Frieden findet
Von Vincenzo Capodici, Solothurn. Aktualisiert am 27.03.2012
(DerBund.ch/Newsnet)
-
11.00 Uhr
Zusammenfassung:
Im Berufungsprozess zum Raserunfall von Schönenwerd SO hat das Solothurner Obergericht am Dienstag den 22- jährigen Hauptangeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Damit verschärfte das Gericht das Urteil der ersten Instanz. Beim Unfall hatte 2008 eine 21-jährige Frau ihr Leben verloren.
Nach dem Urteil sagte die Mutter (im Bild) von Unfallopfer Lorena gegenüber DerBund.ch/Newsnet: «Ich hoffe, dass der Fall nicht weitergezogen wird. Dann kann ich endlich meine Ruhe finden.»
Angeklagter hat Tote in Kauf genommen
Der Grieche wurde der vorsätzlichen Tötung, der vorsätzlichen schweren und vorsätzlichen einfachen Körperverletzung sowie der mehrfachen groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen.
Der Mann habe mit seiner Fahrt nicht nur einen schweren Unfall, sondern auch Tote oder Verletzte in Kauf genommen, sagte der Obergerichtspräsident bei der Urteilsverkündung.
Das Amtsgericht Olten-Gösgen hatte den heute 22-jährigen Griechen im Oktober 2010 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft zogen das Urteil weiter.
Vor Obergericht forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Die Verteidigung plädierte auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten und auf eine Geldbusse.
Mitangeklagte: wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Das Obergericht verhängte auch gegen die beiden Mitangeklagten deutlich härtere Strafen als das Amtsgericht. Das Obergericht sprach die heute je 21-Jährigen der fahrlässigen Tötung schuldig sowie der fahrlässigen schweren Körperverletzung und der fahrlässigen einfachen Körperverletzung.
Das Obergericht verurteilte sie zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von je 36 Monaten. 12 Monate müssen die beiden Männer absitzen. In erster Instanz waren der Kroate und der Türke wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln zu teilbedingten Freiheitsstrafen von je 28 Monaten verurteilt.
Die drei jungen Männer hatten sich in ihren drei Autos gemäss Obergericht vor dem tödlichen Unfall zwischen Aarau und Schönenwerd ein Kräftemessen geliefert. Zu Beginn hätten sie in Aarau jedoch kein eigentliches Rennen abgemacht.
Beim Raserunfall von Schönenwerd war eine 21-jährige Schweizerin in der Nacht auf den 8. November 2008 ums Leben gekommen. Sie sass auf dem Rücksitz des Autos, in welches das vorderste der drei Raserautos prallte.
Am Steuer dieses Autos sass der nun verurteilte Grieche. Er war innerorts mehr als 100 Kilometer pro Stunde schnell gefahren. Zwei weitere Personen wurden verletzt. (sda/mrs/vin) -
10.20 Uhr
Jetzt äussert sich das Gericht zur Strafzumessung. Der Hauptangeklagte Nekti T. wird zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt – wegen eventualvorsätzlicher Tötung, wegen eventualvorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Die beiden Mitangeklagten Vedran B. und Cemal A. werden zu teilbedingten Gefängnisstrafen von 36 Monaten verurteilt – davon sind 12 Monate unbedingt. Im Vergleich zum ersten Prozess im Oktober 2010 werden sie auch wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
Damit hat das Solothurner Obergericht die erstinstanzlichen Schuldsprüche verschärft. Vom Amtsgericht Olten-Gösgen war Nekti T. zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Für die beiden anderen Männer hatte es teilbedingte Haftstrafen von 28 Monaten gegeben. -
10.10 Uhr
Für das Solothurner Obergericht steht fest, dass auch die Mitangeklagten Vedran B. und Cemal A. grobe Verkehrsregelverletzungen begangen hätten. Vor allem hätten sie durch die Beteiligung am Kräftemessen mit ihren Autos dazu beigetragen, dass Nekti T. mit fast Tempo 120 eingangs Schönenwerd unterwegs gewesen sei. In anderen Worten: Nekti T. wäre nicht so schnell gefahren, wenn ihm Vedran B. und Cemal A. nicht hinterhergerast wären. Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Mitangeklagten wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen werden müssten. Damit wird das Urteil gegenüber der Vorinstanz verschärft.
-
10.00 Uhr
Das Gericht kommt nun zur Beurteilung der Straftaten der beiden Mitangeklagten Vedran B. und Cemal A. Sie hätten sich zwar ab Aarau ein Kräftemessen mit hoher Geschwindigkeit und Überholmanövern geliefert. Kurz vor der Dorfeinfahrt von Schönenwerd hätten Vedran B. und Cemal A. die Geschwindigkeit reduziert – dies sei ein wesentlicher Unterschied zum Verhalten des Hauptbeschuldigten Nekti T. Insofern müssten die Mitangeklagten vom Vorwurf der eventualvorsätzlichen Tötung freigesprochen werden. Vedran B. und Cemal A. hätten sich vor der Kollision in Schönenwerd «von der Höllenfahrt zurückgezogen», befindet das Gericht.
-
9.50 Uhr
Das Solothurner Obergericht ist auch überzeugt, dass Nekti T. mit seiner Fahrt nicht nur einen schweren Unfall, sondern auch Tote oder Verletzte in Kauf genommen habe. Deshalb müsse er wegen eventualvorsätzlicher Tötung verurteilt werden.
-
9.40 Uhr
Hat der Hauptangeklagte Nekti T. mit seiner waghalsigen Fahrt eingangs Schönenwerd den Tod eines Menschen in Kauf genommen? Dazu stellt das Gericht zunächst fest, dass der heute 22-jährige Mann als Einwohner von Schönenwerd die gefährliche Dorfeinfahrt habe kennen müssen. Mit einem doppelten Überholmanöver bei hohem Tempo sei Nekti T. halsbrecherisch unterwegs gewesen. Die Tempolimite habe er um 66 km/h überschritten, stellt das Gericht fest. Zudem habe er keine Bremsung eingeleitet, was unverständlich sei. «Er hat mit seiner halsbrecherischen Fahrt einen schweren Unfall in Kauf genommen», heisst es in der Urteilsbegründung.
-
9.30 Uhr
Das Solothurner Obergericht kommt zum Schluss, dass die in der Anklageschrift beschriebene gefährliche Fahrweise der Beschuldigten korrekt sei. Jetzt geht es um die Frage, ob in diesem Fall vorsätzliche oder fahrlässige Tötung vorliegt. Diese Frage erörtert das Gericht in Zusammenhang mit Bundesgerichtsentscheiden zu Raserunfällen.
-
9.25 Uhr
Beim Zusammenstoss mit einem Auto, das nach links abbiegen wollte, sei Nekti T. mit einer Geschwindigkeit von mindestens 116 km/h unterwegs gewesen, führt der Gerichtsvorsitzende aus. In diesem Bereich habe Tempo 50 gegolten. Bei einem Bremsmanöver von Nekti T. hätte die Kollision vermieden werden können. Zur Erinnerung: Beim Zusammenstoss kam die 21-jährige Lorena W. ums Leben. Zwei weitere Personen erlitten schwere respektive leichte Verletzungen.
-
9.15 Uhr
Gemäss dem Solothurner Obergericht lieferten sich die drei Beschuldigten ein Kräftemessen mit ihren Autos, obwohl sie zu Beginn in Aarau kein eigentliches Rennen abgemacht hatten. 700 Meter vor dem Dorfeingang von Schönenwerd habe der Hauptangeklagte Nekti T. ein Überholmanöver durchgeführt. Dabei habe der 22-jährige Grieche zwei Autos überholt. Mit Abständen von einigen Wagenlängen seien die anderen beiden Fahrzeuge von Vedran B. und Cemal A. gefolgt.
-
9.05 Uhr
Es geht los mit der Urteilseröffnung im Berufungsprozess gegen die Raser von Schönenwerd. Der Gerichtsvorsitzende Kiefer beginnt mit allgemeinen Ausführungen zur Nacht auf den 8. November 2008, als in Schönenwerd der Unfall passierte. Es geht darum, die Ereignisse der fatalen Nacht zu rekonstruieren.
-
Vor der Urteilseröffnung
Eineinhalb Jahre nach den Schuldsprüchen des Amtsgerichts Olten-Gösgen wird heute Vormittag das Obergericht des Kantons Solothurn seine Urteile im Prozess gegen die Raser von Schönenwerd bekannt geben. Der Solothurner Oberstaatsanwalt Felix Bänziger fordert für den Hauptangeklagten Nekti T. eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Dabei soll der heute 22-jährige Grieche wegen vorsätzlicher Tötung, wegen vorsätzlicher schwerer und vorsätzlich einfacher Körperverletzung sowie wegen grober Verkehrsregelnverletzung verurteilt werden.
Nekti T. habe mit seinem rücksichtslosen Verhalten beim Raserrennen am 8. November 2008 von Aarau nach Schönenwerd den Tod eines Menschen in Kauf genommen, sagte der Ankläger an der Gerichtsverhandlung vor einer Woche. Die Justiz müsse nun ein klares Zeichen gegen Raser setzen. Langjährige Freiheitsstrafen hätten eine präventive Wirkung. In erster Instanz war Nekti T. zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt worden.
Nach Ansicht der Verteidigerin gab es gar kein Raserrennen. Ihr Mandat sei in den Medien vorverurteilt worden. Nekti T. habe den Tod von Lorena W. «nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig» herbeigeführt. Die Verteidigerin fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten sowie eine Busse von 1000 Franken. Sie beantragt einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung, wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und fahrlässiger einfacher Körperverletzung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln.
Mehrere Jahre Haft? Oder nur Geldstrafe oder Busse?
Auch bei den Mitangeklagten Vedran B. und Cemal A. gehen die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung weit auseinander. Der Solothurner Oberstaatsanwalt Felix Bänziger fordert eine Gefängnisstrafe von je sechs Jahren.
Die Verteidiger der beiden 21-jährigen Männer räumen nur Verletzungen der Verkehrsregeln ein und beantragen Freisprüche bei den zentralen Anklagepunkten. Der Verteidiger von Vedran B. hält eine Busse von maximal 1800 Franken für angemessen. Und der Verteidiger von Cemal A. beantragt eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken.
In erster Instanz waren Vedran B. und Cemal A. wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln zu teilbedingten Freiheitsstrafen von je 28 Monaten verurteilt worden. Vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung wurden sie freigesprochen.
Beim mutmasslichen Raserunfall in der Nacht auf den 8. November 2008 in Schönenwerd (SO) war eine 21-jährige Schweizerin ums Leben gekommen. Lorena W. sass auf dem Rücksitz des Autos, in welches das vorderste der drei Raserautos prallte. Am Steuer dieses Autos sass Nekti T., der Hauptangeklagte im laufenden Prozess. Er war mit mindestens 116 Kilometern pro Stunde in das Auto des Opfers gerast, an einer Stelle, wo maximal 50 km/h erlaubt sind. Beim Unfall eingangs Schönenwerd erlitten zwei weitere Personen Verletzungen.
Erstellt: 27.03.2012, 06:16 Uhr
Panorama
Abopreise vergleichen
Der Handy-Abovergleich mit Ihrem gewünschten Mobiltelefon und Prepaid-Angeboten.
Flugpreise vergleichen
Vergleichen Sie die Flugpreise von verschiedenen Reiseanbietern und finden Sie das beste Angebot.


Sportbilder der Woche
























