Panorama
Die Mitangeklagten nannten sie «General»
Von Vincenzo Capodici, Solothurn. Aktualisiert am 01.05.2012
(DerBund.ch/Newsnet)
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Zusammenfassung
Unklare Rolle von Ruth S.
Auch nach dem zweiten Prozesstag zum Dreifachmord von Grenchen (SO) bleibt die Rolle der 51-jährigen Ruth S. unklar. Die Staatsanwaltschaft und die beiden weiteren Angeklagten bezeichnen sie als Drahtzieherin. Sie bestreitet diesen Vorwurf. Sie habe mit dem Tötungsdelikt nichts zu tun, sagte die Frau heute vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern. Sie bestritt unter Tränen, den Raubüberfall in Auftrag gegeben zu haben.
Von Morden sei «nie die Rede gewesen». Sie räumte allerdings ein, sich mit den Männern regelmässig getroffen zu haben. Sie gab weiter zu, nach der Tat die Mordwaffe an sich genommen, von Fingerabdrücken gesäubert und versteckt zu haben. Auch gab die Angeklagte zu, Informationen über die in Schenkkreise verwickelte Opferfamilie an die beiden Männer weitergegeben zu haben. Die 51-Jährige war Teil des gleichen Schenkkreises.
Sie wusste, dass eines der späteren Opfer - die 55-jährige Margrit D. - alle zwei Wochen nach Riehen (BS) fuhr, um Geld abzuliefern und Auszahlungen mitzunehmen. Sie wollte den Männern mit den Informationen helfen, zu Geld zu kommen, wie sie festhielt.
Männer gestehen Morde erneut
Die Angeklagten erhofften sich bei der in Schenkkreise verwickelten Familie D. in Grenchen fette Beute. Sie fanden aber lediglich 5000 Franken, 600 Euro, vier Uhren und Modeschmuck. Beim Überfall am 5. Juni 2009 wurden die 55-jährige Frau, ihr 60-jähriger Ehemann sowie die 35-jährige Tochter getötet. Der Mann wurde erschossen. Den Frauen wurden Plastiksäcke über den Kopf gestülpt, worauf sie qualvoll erstickten.
Einer der angeklagten Männer - der 35-jährige ehemalige Spitzensportler Patric S. - hatte den Mord am Ehepaar am Montag erneut gestanden. Und der 27-jährige Guido S. gab vor Gericht erneut zu, die Tochter umgebracht zu haben.
Waren Männer nur Befehlsempfänger?
Beide Männer bezeichneten Ruth S. als Drahtzieherin und stellten sich selber als Befehlsempfänger dar. Sie nannten sie in ihrer Abwesenheit gar «General». Warum dies so war, konnte die Frau in der heutigen Befragung nicht erklären. Ebenfalls keine Erklärung hatte die Frau dafür, weshalb die beiden Männer beinahe von einem Auftragsmord geredet hatten.
Die Frau wies entscheidende Punkte der Anklageschrift zurück. Ein Treffen bei ihr zu Hause am 5. Juni 2009 von 13 Uhr bis 13.50 Uhr, nur wenige Stunden vor dem Dreifachmord, habe nie stattgefunden. Sie hätten sich jedoch in den Wochen zuvor getroffen.
Laut Anklage legte die 51-Jährige bei diesem Treffen einen neuen Tatplan vor, nachdem mehrere Anläufe gescheitert waren. Die Beschuldigte bestritt dies ebenfalls. Sie habe auch keinen Auftrag gegeben, die Beute zu ihr zu bringen.
Selbstbild als hilfsbereite Frau
Bezeichnend für das Selbstbild der 51-Jährigen ist ein Eintrag der Strafanstalt Hindelbank (BE), in der sie sich bis im vergangenen Dezember im vorzeitigen Strafvollzug befand.
«Sie erwähnte immer wieder, dass ihre hilfsbereite und gutgläubige Art sie ins Gefängnis brachte», las Amtsgerichtspräsident François Scheidegger vor. Hätte sie früher gelernt nein zu sagen, wären die Leute wohl noch am Leben, sagte die Angeklagte dazu unter Tränen.
Aussagen gegen Aussagen
Die ausführliche Befragung der Angeklagten konnte gewichtige Unklarheiten nicht ausräumen. So weisen sich die beiden Männer gegenseitig die Schuld zu für den Tod der 35-jährigen Tochter. Obwohl die beiden geständigen Männer ohnehin mit langen Haftstrafen rechnen müssen, belasten sie die angeklagte Frau schwer als Drahtzieherin.
Für die 51-jährige Ruth S. steht viel auf dem Spiel. Sie hat auch vor Gericht vehement in Abrede gestellt, die Tötung im Zusammmenhang mit dem Raub in Auftrag gegeben zu haben. Vielmehr belastete sie die beiden Männer.
Gutachter-Befragung am dritten Tag
Im Prozess um die Schenkkreis-Morde steht derzeit Aussage gegen Aussage. Morgen Mittwoch wird der psychiatrische Gutachter der drei Angeklagten befragt. Das Urteil wird am übernächsten Freitag, 11. Mai, eröffnet. (vin/sda) -
12.31 Uhr
DerBund.ch/Newsnet beendet die Live-Berichterstattung über die Verhandlungen am Amtsgericht Solothurn-Lebern.
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12.30 Uhr
Der zweite Tag im Prozess um die Schenkkreis-Morde von Grenchen ist zu Ende. Morgen Mittwoch gehts weiter mit dem Vortrag des Gutachters und dem Plädoyer der Anklage.
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11.30 Uhr
Jetzt beginnt der Gerichtsvorsitzende François Scheidegger mit der Verlesung des Protolls der Befragung von Ruth S. Das dürfte etwa eine Stunde dauern.
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11.20 Uhr
Die Befragung von Ruth S. verläuft teilweise schwerfällig. In den Zuschauerrängen macht sich denn auch Müdigkeit breit. Dort sitzen etwa 35 Personen, um den Prozess mitzuverfolgen. Im Gerichtssaal befinden sich auch zirka 20 Journalisten. Sowohl im Saal wie auch im Zuschauerteil sitzen etwa ein halbes Dutzend Polizisten. Zu den Sicherheitsvorkehrungen gehört auch, dass die Besucher einen Metalldetektor passieren müssen, ehe sie den Gerichtssaal betreten dürfen. Nicht zuletzt tragen Patric S. und Guido S. Fussfesseln. Dazu kommen Handschellen, wenn sie jeweils nach den Verhandlungen in den Kastenwagen der Polizei geführt werden.
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11.10 Uhr
«Warum wurden Sie von den Mitbeschuldigten als 'General' bezeichnet?» fragt der Verteidiger von Patric S. Sie könne sich dies auch nicht erklären, antwortet Ruth S. Vielleicht weil sie auf den Hundesportplätzen die Chefin gewesen sei. Der Begriff 'General' ist nach Ansicht der Anklage ein weiterer Hinweis, dass Ruth S. die Drahtzieherin der Grenchner Schenkkreis-Morde gewesen sei. «Hätten Sie die Position von Margrit D. im Schenkkreis einnehmen können, wenn diese weg fällt?» lautet eine weitere Frage, die Ruth S. als Provokation empfindet, was sie bei ihrer Antwort auch spüren lässt. Ruth S. glaubt, dass eine Geldtransporteurin aus Zürich nachgerückt wäre. Und welche Funktion hatte die Beschuldigte Ruth S. im Schenkkreis? Antwort: «Ich habe Geld eingesammelt, aber nicht transportiert.»
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10.55 Uhr
Ruth S. berichtet, dass sie in der Schenkkreis-Szene aktiv gewesen sei. Sie habe Patric S. in den Schenkkreis geholt. «Er interessierte sich selbst dafür», betont Ruth S. Weil er keinen Kredit mehr bekommen habe, habe sie für ihn einen Kredit von 10'000 Franken aufgenommen. Eines der späteren Opfer, Margrit D., sei eine zentrale Figur in der Schenkkreis-Szene gewesen, sie sei eine Art Geldsammelstelle gewesen. Man habe daher viel Geld in der Wohnung von Margrit D. vermutet. Pierre-André D., ein weiteres Opfer, habe offenbar nur am Rande mit dem Schenkkreis zu tun gehabt. Auf die Frage des Gerichts, weshalb sie ihre Informationen über die Familie D. an Guido S. und Patric S. weitergegeben habe, sagt sie nur: «Ich wollte ihnen helfen. Damit sie zu Geld kommen.» Für Schenkkreise interessierte sich Ruth S., weil die Präsentationen in Deutschland überzeugend gewesen seien. Ohne die Tötung der Familie D. hätte Ruth S. gemäss eigenen Angaben einen Betrag von 120'000 Franken verdienen können.
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10.40 Uhr
Jetzt wird Ruth S. vom eigenen Verteidiger befragt. Dabei bestreitet sie, dass sie Patric S. und Guido S., die ihr Geld geschuldet hatten, unter Druck gesetzt habe. Sie habe die beiden jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Schulden von total 20'000 Franken begleichen sollten. Erneut sagt Ruth S., dass bei den Gesprächen über den geplanten Raubüberfall nie von Morden die Rede gewesen sei. Ebensowenig sei über den Einsatz von Waffen gesprochen worden.
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10.20 Uhr
Nach einer kurzen Pause gehts weiter mit der Verhandlung. Nach dem Gerichtsvorsitzenden haben auch die anderen Richter Gelegenheit, Ruth S. Fragen zu stellen. Auf die Frage etwa, weshalb sie Guido S. bei der Verwischung von Spuren nach der Tat geholfen habe, antwortet Ruth S., dass sie eine hilfsbereite Person sei, und Guido S. habe sie darum gebeten. Im Weiteren will das Gericht wissen, warum sie Patric S. und Guido S. zum Einsatz von Chloroform geraten habe. «Damit niemandem etwas geschieht», lautet die Antwort von Ruth S.
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10.00 Uhr
Die Genugtuungsforderungen der Privatkläger in der Höhe von 20'000 Franken anerkennt Ruth S. nicht. Und sie betont: «Ich habe nichts mit diesem Tötungsdelikt zu tun.»
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Übersicht 9.55 Uhr
Keine Morde in Auftrag gegeben
Am zweiten Tag des Prozesses zum Dreifachmord von Grenchen SO hat das Amtsgericht Solothurn-Lebern die mutmassliche Drahtzieherin zum Tötungsdelikt befragt. Die 51-jährige Schweizerin bestritt die ihr vorgeworfene Rolle.
Auch ein Treffen mit den beiden angeklagten Schweizern am 5. Juni 2009 habe nicht stattgefunden, sagte die 55-Jährige. Die beiden Angeklagten sind geständig, am selben Abend die dreiköpfige Familie getötet zu haben.
Die Angeklagte beteuerte, die Morde nicht in Auftrag gegeben zu haben. Sie sei lediglich vorgängig gefragt worden, wie man eine Wohnung durchsuche und wo Geld versteckt sein könnte.
Sie räumte jedoch ein, die beiden Männer angewiesen zu haben, übergrosse Schuhe zu tragen und Tatutensilien zu verbrennen. Sie habe aber keine Instruktionen gemacht, dass die Beute zu ihr gebracht werden müsse. Die drei hätten darüber gesprochen, dass die späteren Opfer mit Chlorophorm betäubt werden sollen, damit ihnen nichts passiere. Von Morden sei «nie die Rede gewesen», sagte die Angeklagte.
Sie war am ersten Prozesstag von den beiden weiteren Angeklagten als Drahtzieherin bezeichnet worden. Die zwei Männer - ein heute 27- Jähriger und knapp 35-Jähriger - hatten der Frau Geld geschuldet, dass sie im Frühling 2009 zurückfordert hatte.
Emotionale Befragung zur Person
Der Verteidiger der 55-Jährigen machte von der Möglichkeit Gebrauch, seine Mandantin zur Person selbst zu befragen. Diese bezeichnete sich als hilfsbereit und aufopfernd für ihre Mitmenschen. Das Sprechen darüber bereitete ihr Mühe. Dies begründet sie auch mit ihrer Kindheit, in der sie nach einem Autounfall zusammen mit ihrer Schwester die vollinvalide Mutter betreut habe. Die Angeklagte macht eine Therapie, um sich besser abgrenzen zu können. (vin/sda) -
9.45 Uhr
Gemäss der Anklageschrift gab es einen «Plan A» und einen «Plan B» für einen Raubüberfall. Man habe zuvor über verschiedene Möglichkeiten des Raubs diskutiert, sagt Ruth S. Dabei hätten sich automatisch zwei Pläne ergeben - wobei der Einsatz von Chloroform der einzige Unterschied gewesen sei. Es stimme aber nicht, so Ruth S., dass sie die beiden Pläne präsentiert habe, wie dies Patric S. und Guido S. gesagt hätten.
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9.30 Uhr
Zur Erinnerung: Patric S. und Guido S. begingen den Raubüberfall auf die Familie D. in Grenchen, weil sie Ruth S. insgesamt 20'000 Franken geschuldet hatten. Dabei erbeuteten sie nur gerade ein paar tausend Franken.
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9.20 Uhr
In verschiedenen Punkten widerspricht Ruth S. den Mitangeklagten Patric S. und Guido S. Insbesondere betont sie, dass sie den beiden Männern nicht geraten habe, den Opfern einen Plastiksack über den Kopf zu stülpen. «Nie im Leben würde ich sagen, dass man jemandem einen Plastiksack über den Kopf stülpen soll.» Und sie bekräftigt, dass sie keinerlei Instruktionen gegegen habe. Damit weist die 51-Jährige erneut den Vorwurf der Anklage zurück, wonach sie die Drahtzieherin der Schenkkreis-Morde von Grenchen sein soll.
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9.05 Uhr
Ruth S. räumt ein, dass sie nach der Bluttat von Grenchen Pistole und Munition von Patric S. entgegengenommen hatte, um diese verschwinden zu lassen. Sie habe zunächst die Fingerabdrücke auf der Pistole weggewischt. Mit der Pistole hatte Patric S. den 60-jährigen Pierre-André D. erschossen. Ruth S. sagt weiter, Guido S. habe verschiedene Dinge in einem von ihr vorgeschlagenen Waldstück in Birmenstorf verbrannt.
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8.50 Uhr
Jetzt wird Ruth S. zur Sache befragt. Die 51-Jährige bestätigt, dass sie an der Planung eines Raubüberfalls auf die Familie D. in Grenchen beteiligt gewesen sei. Man habe über verschiedene Fragen gesprochen, etwa wie man vorgehen könne. Dabei sei es auch um den Einsatz von Chloroform gegangen, mit dem die Opfer betäubt werden sollten. Diese Gespräche hätten aber ein paar Wochen vor dem Dreifachmord stattgefunden - und nicht kurz zuvor, wie die beiden Mitangeklagten erklärten. Ruth S. bestreitet, dass sie Patric S. und Guido S. Anweisungen für die Tat am 9. Juni 2009 gegeben habe. «Ich habe keinen Auftrag gegeben.» Sie habe die beiden Männer auch nicht aufgefordert, ihr die Beute direkt abzuliefern.
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8.35 Uhr
In der Befragung durch ihren Verteidiger berichtet Ruth S. von ihrer schwierigen Kindheit. Sie habe sehr früh Verantwortung übernehmen müssen, nachdem die Mutter bei einem Verkehrsunfall vollinvalide geworden war. Wenn sie über diese Zeit erzählt, spricht sie mit zittriger Stimme. Es gebe auch eine Missbrauchsthematik in ihrem Leben, sagt die 51-Jährige. Immer wieder muss sie schluchzen. Sie habe einen grossen Freundinnen- und Freundeskreis. Tiere seien ihr sehr wichtig.
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8.25 Uhr
Im Prozess um die Schenkkreis-Morde von Grenchen gehts weiter. Das Amtsgericht Solothurn-Lebern befragt Ruth S., die gemäss Anklage die Drahtzieherin der Taten vom 5. Juni 2009 ist. Die 51-jährige Hundetrainerin und Bereiterin wurde im letzten Winter aus der Untersuchungshaft in der Strafanstalt Hindelbank entlassen. Wie sie in der Befragung erklärt, macht sie eine Therapie, um sich mit der Tat auseinanderzusetzen. Ausserdem muss sie verschiedene Medikamente, zum Beispiel Antidepressiva, einnehmen. Seit der Haftentlassung wohnt sie bei einer Freundin. Soweit es ihre Gesundheit erlaubt, arbeitet sie als Pferdepflegerin oder hilft in einem Pferdestall aus.
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Der erste Prozesstag
Patric S. und Guido S. legen Geständnis ab
Vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern hat am Montag der Prozess zum Dreifachmord von Grenchen (SO) begonnen. Zwei der drei Angeklagten – Patric S. und Guido S. – schilderten dem Gericht ihre Versionen des Tötungsdeliktes vom Juni 2009. Sie legten erneut ein Geständnis ab und beschrieben detailliert, wie brutal sie die dreiköpfige Familie auslöschten.
Die dritte Angeklagte – die 51-jährige Ruth S. – soll heute Dienstag befragt werden. Sie gilt als mutmassliche Drahtzieherin. Bereits einvernommen wurden der 27-jährige Guido S. und der knapp 35-jährige, ehemalige Spitzensportler Patric S.
Den drei Beschuldigten werden als zentrale Anklagepunkte mehrfacher Mord, qualifizierter Raub sowie strafbare Vorbereitungshandlungen zu Mord und Raub vorgeworfen. Der Staatsanwalt gibt die Strafanträge erst im Verlauf des Prozesses bekannt.
Dreiköpfige Familie ausgelöscht
Bei den so genannten Schenkkreis-Morden wurden am 5. Juni 2009 ein 60-jähriger Mann, dessen 55-jährige Frau sowie die 35-jährige Tochter in Grenchen umgebracht. Der Mann wurde erschossen, die beiden Frauen gewürgt und mit Plastiksäcken erstickt.
Die Angeklagten erhofften sich eine fette Beute. Das Trio ging davon aus, dass die Familie wegen ihrer Beteiligung an Schenkkreisen über sehr viel Bargeld verfügte. Alle drei Angeklagten waren selber in diese Kreise verwickelt.
Schenkkreise sind verboten und funktionieren nach dem Schneeballsystem. Dabei «schenken» neue Teilnehmer Geld an Mitglieder, die länger dabei sind. Sie hoffen, später von neuen Mitgliedern selbst «beschenkt» zu werden.
Sie wollten Geldschulden tilgen
Am ersten Prozesstag sagten die beiden Männer aus, dass sie mit dem Überfall Schulden bei der angeklagten Frau tilgen wollten. In der Wohnung fand das Duo jedoch lediglich 5000 Franken, 600 Euro, vier Uhren und Modeschmuck.
Der Prozess fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Besucher und Medienschaffende mussten eine Metallschranke passieren. Den beiden angeklagten Männern wurden die Fussfesseln auch im Gericht nicht abgenommen.
Angeklagte sehen sich als «Befehlsempfänger»
Der 27-jährige Angeklagte legte erneut ein Geständnis ab - er las dabei von einem 56-seitigen Text ab. Er sprach rund zwei Stunden und gab zu, die Tochter mit einem Kehrichtsack erstickt zu haben. Er schilderte auch seine Lebensgeschichte: Schwach in der Schule, keine Berufslehre beendet und danach mehrheitlich arbeitslos. Er betonte, dass die Tat ihm «von Herzen leid» tue und «unentschuldbar» sei.
Er sei «naiv» gewesen und habe der angeklagten Frau «blind vertraut». Die Frau kennt er seit seiner Kindheit. Ihr Verhältnis sei mit «Mutter und Sohn» zu vergleichen, sagte er. Sie hatte ihm Geld geliehen, damit er sich selbstständig machen konnte. Die Idee und Planung des Tötungsdelikts schrieb er der Angeklagten zu. Diese habe die beiden Männer angewiesen, die Opfer mit Chloroform zu betäuben und mit Plastiksäcken zu ersticken.
Besonders grausam vorgegangen
Auch der zweite Angeklagte legte zu Beginn seiner Befragung ein Geständnis ab. Er gab zu, den 60-jährigen Mann erschossen und die 55-jährige Frau erstickt zu haben. Er bestritt jedoch, den Mord an der 35-jährige Tochter angeordnet zu haben. Er sagte ebenfalls, dass die Idee zum Raub von der angeklagten Frau gekommen sei. Sie hätten gewusst, dass es sich bei den illegalen Schenkkreisen um Schwarzgeld gehandelt habe. Deshalb hätten sie damit gerechnet, dass die Opfer keine Anzeige erstatten würden.
Er entschuldigte sich bei den Angehörigen der Opfer für das Tötungsdelikt. Dabei blieb er gefasst und sprach über die Morde weitgehend emotionslos. Zur Tatzeit hatte er Schulden in der Höhe von 75'000 Franken. Allein für Anabolika gab er monatlich 3000 Franken aus. Er wurde auch zu einer Wahrsagerin befragt, welche sie vor der Tat konsultiert hatten. Diese sei wie eine zweite Mutterperson für ihn gewesen. Vor der Tat hätten sie in die Karten geschaut um zu prüfen, ob wirklich soviel Geld da sei.
Der ehemalige Spitzensportler gab zu, dass er und der zweite Angeklagte besonders grausam vorgegangen seien. Sie hätten nach dem ersten Mord nicht aufgehört, da sie nicht mit leeren Händen hätten zurückkehren wollen. (vin/sda)
Erstellt: 01.05.2012, 08:11 Uhr
Panorama
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