Panorama
Deutsche verhaften vermeintlichen Schweizer Banker
Aktualisiert am 25.04.2012 14 Kommentare
Links
Bildstrecke
Artikel zum Thema
- Steuerstreit mit USA: Knackpunkt ist Identifikation der Bankkunden
- Widmer-Schlumpf sucht in Washington die Lösung
- «20'000 Arbeitsplätze gehen verloren»
- «Schweizer Banker nutzen Ängste aus»
- Credit Suisse dementiert Gerüchte
- Reiseverbot für CS-Banker
- UBS will nur deklarierte Gelder verwalten
- Böses Erwachen
Teilen und kommentieren
Stichworte
SwissquoteExklusiver Trading-Partner
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Deutsche Polizisten haben am vergangenen Sonntag an einem Fingerdock des Flughafens Frankfurt einen Schweizer festgenommen, wie der Blog «Inside Paradeplatz» unter Berufung auf einen Insider berichtet. Der Mann wurde demnach mehrere Stunden festgehalten – fälschlicherweise, wie sich herausstellte.
Das Departement für auswärtige Angelegenheiten bestätigt auf Anfrage: «Der Fall ist dem EDA bekannt.» Das Generalkonsulat in Frankfurt habe dem Mann im Rahmen der Möglichkeiten konsularische Hilfe geboten, nachdem sich dieser auf der Notfallnummer gemeldet habe.
Nicht einmal ein Foto
Dem Geschäftsmann aus der Baubranche wurde sein relativ häufiger Name zum Verhängnis. Diesen teilt er offenbar mit einem Angestellten der Credit Suisse. (CSGN 29.25 1.74%) Er ist einer von rund zwei Dutzend in der Finanzbranche tätigen Schweizern, die von den US-Behörden im Zusammenhang mit dem Steuerstreit zur Fahndung ausgeschrieben sind.
Laut Informationen, über die «Inside Paradeplatz» verfügt, hatten die Fahnder in Frankfurt erst nicht einmal ein Foto des eigentlich Gesuchten. Andere Daten, die «einfach ersichtlich gewesen wären und nicht übereinstimmten», seien ignoriert worden, so der Blog. Allerdings könne der Fehler auch auf den internationalen Haftbefehl zurückzuführen sein – dieser habe sich auf frühere Reisedokumente des Bauunternehmers gestützt.
Das EDA fügt in seiner Stellungnahme an: «Als zeitverzögernd kam der Umstand hinzu, dass der umfangreiche amerikanische Haftbefehl von den deutschen Behörden ins Deutsche zu übersetzen war.» (ami)
Erstellt: 25.04.2012, 14:58 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
14 Kommentare
Hoffentlich verklagt der Geschäftsmann den deutschen Staat auf eine horrende Schadenersatzsumme! Das Beispiel zeigt, wie unziemperlich sogenannte Rechtsstaaten gegen unbescholtene Bürger vorgehen - während wirklich kriminelle durch alle Maschen der Polizei hindurchschlüpfen! Schon seltsam, Gelddelikte gegen den Staat werden offenbar immer öfter strenger geandet - als Verbrechen gegen Leib + Leben! Antworten
Panorama
BLS Schifffahrt Berner Oberland
Auf Deck scheint die Sonne am längsten.
Was gibt es Schöneres als die wohlverdienten Feierabendstunden auf dem Thunersee zu verbringen?
Fernstudiums-CAS an der FFHS
Holen Sie sich das juristische Fachwissen für einen Job in Compliance & Corporate Governance
Flugpreise vergleichen
Vergleichen Sie die Flugpreise von verschiedenen Reiseanbietern und finden Sie das beste Angebot.



Bitte warten
Die Welt in Bildern
























