Panorama

Deutsche verhaften vermeintlichen Schweizer Banker

Aktualisiert am 25.04.2012 14 Kommentare

Laut einem Insiderbericht wurde ein Schweizer in Frankfurt stundenlang festgehalten – weil er gleich heisst wie ein von den USA gesuchter Banker.

Am Dock war Endstation: Polizisten am Frankfurter Flughafen. (Archiv)

Am Dock war Endstation: Polizisten am Frankfurter Flughafen. (Archiv)
Bild: Keystone

Links

Bildstrecke

Chronologie: Steuerstreit mit den USA

Chronologie: Steuerstreit mit den USA
Die USA verlangen von der Schweiz die Namen von Kunden, die ihr Geld vor dem Fiskus verstecken. Das Bankgeheimnis gerät massiv unter Druck. Eine Chronologie.

Artikel zum Thema

Teilen und kommentieren

Stichworte

SwissquoteExklusiver Trading-Partner

[Alt-Text]

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Werbung

Deutsche Polizisten haben am vergangenen Sonntag an einem Fingerdock des Flughafens Frankfurt einen Schweizer festgenommen, wie der Blog «Inside Paradeplatz» unter Berufung auf einen Insider berichtet. Der Mann wurde demnach mehrere Stunden festgehalten – fälschlicherweise, wie sich herausstellte.

Das Departement für auswärtige Angelegenheiten bestätigt auf Anfrage: «Der Fall ist dem EDA bekannt.» Das Generalkonsulat in Frankfurt habe dem Mann im Rahmen der Möglichkeiten konsularische Hilfe geboten, nachdem sich dieser auf der Notfallnummer gemeldet habe.

Nicht einmal ein Foto

Dem Geschäftsmann aus der Baubranche wurde sein relativ häufiger Name zum Verhängnis. Diesen teilt er offenbar mit einem Angestellten der Credit Suisse. (CSGN 29.25 1.74%) Er ist einer von rund zwei Dutzend in der Finanzbranche tätigen Schweizern, die von den US-Behörden im Zusammenhang mit dem Steuerstreit zur Fahndung ausgeschrieben sind.

Laut Informationen, über die «Inside Paradeplatz» verfügt, hatten die Fahnder in Frankfurt erst nicht einmal ein Foto des eigentlich Gesuchten. Andere Daten, die «einfach ersichtlich gewesen wären und nicht übereinstimmten», seien ignoriert worden, so der Blog. Allerdings könne der Fehler auch auf den internationalen Haftbefehl zurückzuführen sein – dieser habe sich auf frühere Reisedokumente des Bauunternehmers gestützt.

Das EDA fügt in seiner Stellungnahme an: «Als zeitverzögernd kam der Umstand hinzu, dass der umfangreiche amerikanische Haftbefehl von den deutschen Behörden ins Deutsche zu übersetzen war.» (ami)

Erstellt: 25.04.2012, 14:58 Uhr

14

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

14 Kommentare

Andreas Meier

25.04.2012, 11:46 Uhr
Melden 59 Empfehlung 0

Hoffentlich verklagt der Geschäftsmann den deutschen Staat auf eine horrende Schadenersatzsumme! Das Beispiel zeigt, wie unziemperlich sogenannte Rechtsstaaten gegen unbescholtene Bürger vorgehen - während wirklich kriminelle durch alle Maschen der Polizei hindurchschlüpfen! Schon seltsam, Gelddelikte gegen den Staat werden offenbar immer öfter strenger geandet - als Verbrechen gegen Leib + Leben! Antworten


Kurt Blaser

25.04.2012, 11:45 Uhr
Melden 35 Empfehlung 0

Wozu haben wir einen Pass mit biometrischen Daten oder ist der doch Sinn- und Nutzlos. Ist das Problem beim Schreiber wenn der andere nicht lesen kann. Antworten



Panorama

Populär auf Facebook Privatsphäre


DAS GELD und ich

Börsen auf Höchstständen: Wie weiter?

BLS Schifffahrt Berner Oberland

Auf Deck scheint die Sonne am längsten.
Was gibt es Schöneres als die wohlverdienten Feierabendstunden auf dem Thunersee zu verbringen?

Fernstudiums-CAS an der FFHS

Holen Sie sich das juristische Fachwissen für einen Job in Compliance & Corporate Governance

Flugpreise vergleichen

Vergleichen Sie die Flugpreise von verschiedenen Reiseanbietern und finden Sie das beste Angebot.