Panorama

Vincenzo Capodici
Reporter


Der «General» ist auf freiem Fuss trotz «gewisser Fluchtneigung»

Aktualisiert am 03.05.2012

Im Prozess um die Schenkkreis-Morde fordert die Anklage lebenslängliche Haftstrafen für die drei Angeklagten. Im Gegensatz zu Patric S. und Guido S. sitzt Ruth S. nicht im vorzeitigen Strafvollzug. Warum ist das so?

1/15 Die zwei anderen Angeklagten im Dreifachmord von Grenchen nannten sie «General»: Gerichtszeichnung der angeklagten R. S. während des Prozesses in Solothurn. (30. April 2012)
Bild: Keystone

   

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Der Schenkkreis-Mordprozess

Weiter gehts am Montag

Entgegen der ursprünglichen Planung finden heute und morgen keine Verhandlungen im Schenkkreis-Mordprozess statt. Die Anwälte der drei Angeklagten erreichten nach dem dritten Prozesstag am Mittwoch, dass sie mehr Zeit für ihre Verteidigung erhalten. Nach Angaben des Amtsgerichts Solothurn-Lebern wird der Prozess nächste Woche fortgesetzt. Am Montag und Dienstag sollen die Verteidiger ihre Plädoyers halten. Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag, 11. Mai eröffnet. (vin)

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Der Vorwurf des Solothurner Staatsanwalts Jan Gutzwiller ist happig. Ruth S. sei die Drahtzieherin des dreifachen Mordes von Grenchen, «eines der schlimmsten Verbrechen in der Schweizer Kriminalgeschichte». Folgerichtig fordert er im laufenden Prozess um die sogenannten Schenkkreis-Morde vom 5. Juni 2009 eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für die 51-jährige Frau. Wie Ruth S. sollen auch die Mitangeklagten Patric S. und Guido S. lebenslänglich hinter Gitter.

Festnahmen im Juni 2009

Die beiden Männer befinden sich bereits seit der Festnahme am 19. Juni 2009 in Haft. Die geständigen Täter im Alter von 27 und 35 Jahren werden von der Polizei in einem Kastenwagen zum Prozess in Solothurn gefahren. Guido S. und Patric S. tragen Fussfesseln und Handschellen, ständig sind Polizisten in ihrer Nähe. Dagegen kann sich Ruth S. frei bewegen. In den Pausen hält sie sich vor dem Amtshaus I auf, wo die Verhandlungen des Amtsgerichts Solothurn-Lebern stattfinden. Am Ende der Gerichtsverhandlungen geht sie nach Hause.

Vor fünf Monaten wurde die ebenfalls im Juni 2009 festgenommene Ruth S. auf Anordnung des Bundesgerichts aus dem vorzeitigen Strafvollzug in der Haftanstalt Hindelbank entlassen. Das Bundesgericht hatte die Beschwerde der 51-jährigen Frau, die von den Mitangeklagten «General» genannt wird, gutgeheissen – obwohl es eine «gewisse Fluchtneigung» feststellte. Offensichtlich gab es unter Berücksichtigung der konkreten Umstände keine Gründe, die eine Flucht ins Ausland oder das Untertauchen im Inland als wahrscheinlich erscheinen liessen.

Regelmässige Anmeldung bei Polizei

Mit dem Entscheid, Ruth S. aus dem vorzeitigen Strafvollzug zu entlassen, forderte das Bundesgericht die Solothurner Behörden auf, sicherzustellen, dass Ruth S. an der Verhandlung vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern erscheinen werde. Zu den Sicherungsmassnahmen gehören unter anderem Ausweis- und Schriftensperren und die Auflage, sich regelmässig bei einer Amtsstelle zu melden. Im Fall von Ruth S. ordneten die Behörden an, dass sie zweimal in der Woche bei einer Polizeistelle vorbeischaut, wie ihr Verteidiger Daniel Walder auf Anfrage von DerBund.ch/Newsnet erklärt. Ausserdem wurde der Schweizer Bürgerin der Pass abgenommen.

Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts kann die Schwere der drohenden Strafe zwar als Indiz für Fluchtgefahr gewertet werden. Sie genügt jedoch für sich nicht allein, um den Haftgrund zu bejahen. Zu berücksichtigen sind auch die Kontakte ins Ausland, die familiären und sozialen Bindungen sowie die berufliche und soziale Situation. Im Fall von Ruth S. sprechen einige Faktoren gegen eine besonders hohe Wahrscheinlichkeit für eine Flucht. Zu nennen sind insbesondere die beeinträchtigte gesundheitliche Verfassung und der Bezug einer IV-Rente sowie der Umstand, dass sie in der Schweiz verankert ist und keine starken Beziehungen ins Ausland hat.

Erwartbares Strafmass bereits erreicht?

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Walder wurde Ruth S. nicht nur wegen der geringen Fluchtgefahr im vergangenen Dezember aus dem vorzeitigen Strafvollzug entlassen. Mit zweieinhalb Jahren Haft sei das bei einer Verurteilung zu erwartende Strafmass für Ruth S. ohnehin erreicht worden, sagt er im Gespräch mit DerBund.ch/Newsnet.

Die Einschätzung von Verteidiger Walder dürfte der Ankläger im laufenden Prozess um die Schenkkreis-Morde gar nicht teilen. Staatsanwalt Gutzwiller geht von einem ganz anderen Strafmass aus. Er fordert eine lebenslängliche Haftstrafe, weil Ruth S. die Mitangeklagten Patric S. und Guido S. aufgefordert haben soll, die als vermögend geltende Familie D. in Grenchen zu töten. Vor Gericht hat Ruth S. vehement bestritten, die Drahtzieherin der Tötungsdelikte zu sein. Vielmehr sei sie Opfer ihrer Hilfsbereitschaft geworden. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 03.05.2012, 16:03 Uhr

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