«Das war kalkuliertes kriminelles Verhalten»
Das Delikt: Diesen Zug hat der Schweizer besprayt.
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Das blitzsaubere Singapur kennt kein Pardon bei Vandalismus. Der 32-jährige Schweizer, der eine U-Bahn besprühte, ist am Freitag zu drei Stockschlägen aufs nackte Hinterteil und mehreren Monaten Haft verurteilt worden.
Er hatte vor Gericht zugegeben, mit einem Komplizen in das U-Bahn-Depot eingedrungen und zwei Waggons mit Graffiti besprayt zu haben. Für diese Aktion bekam er drei Stockschläge und drei Monate für das widerrechtliche Betreten des Geländes zwei Monate Haft.
Die Haftstrafen laufen parallel, so dass er nach drei Monaten entlassen wird. Der Schweizer, der bislang gegen eine Kaution von 100'000 Singapur-Dollar (82'000 Franken) auf freiem Fuss war, wurde nach dem Urteil sofort abgeführt. Nach Angaben seines Anwalts Derek Kang hat er zehn Tage Zeit, um in Berufung zu gehen.
Kein Jugendlicher mehr
Richter See Kee Oon betonte in seiner Urteilsbegründung, dass die Aktion nicht die Tat eines ungestümen Jugendlichen war. «Er wusste, was er tat», sagte der Richter. «Das war kalkuliertes kriminelles Verhalten.»
Er habe bei dem Strafmass berücksichtigt, dass der Angeklagte Reue gezeigt habe und den finanziellen Schaden begleichen wollte. Dennoch müsse die Strafe auch abschreckende Wirkung haben. Die U- Bahn-Gesellschaft stellte gut 11'000 Singapur-Dollar (8700 Franken) in Rechnung, die der Schweizer begleichen will.
Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter der möglichen Höchststrafe. Für Vandalismus sieht die Rechtsprechung in Singapur bis zu drei Jahre Haft vor. Zudem sind bis zu acht Stockschläge vorgesehen - eine Strafe, die noch aus Zeiten britischer Kolonialherrschaft stammt. Für das unerlaubte Betreten geschützter Bereiche hätten bis zu zwei Jahre Haft hinzukommen können.
Erniedrigende Strafe
Die Prügelstrafe wird in Singapur nach Angaben von Juristen unter Aufsicht eines Arztes verabreicht. Die Schläge gehen auf das nackte Hinterteil nieder. Der Häftling trägt lediglich einen Nierenschutz.
Der Computerspezialist verfolgte die Plädoyers seines Verteidigers und der Staatsanwältin zwei Stunden fast reglos. Bei manchen Vorwürfen der Staatsanwältin schüttelte er wortlos den Kopf. In der kurzen Pause vor der Urteilsverkündung zeigte er sich schicksalsergeben. Er wolle die Sache hinter sich bringen. «Abschliessen, sonst nichts», sagte er. Der 32-Jährige war Mitte Mai nach ein paar Runden Bier mit einem Bekannten aus Grossbritannien in der Nacht in das U-Bahn-Depot eingedrungen.
Der Komplize verliess das Land umgehend. Gegen ihn erging Haftbefehl. Der Schaden wurde erst zwei Tage später entdeckt, weil Angestellte der U-Bahn das Bild zunächst für eine Werbung hielten. Die Behörden waren schockiert. Der Stadtstaat ist auf sein blitzsauberes Image stolz.
«Beispielhafter Mitbürger»
Der Schweizer Sprayer lebt seit eineinhalb Jahren in Singapur. Sein Vertrag als IT-Spezialist lief gerade aus. Er sei ein beispielhafter ausländischer Mitbürger gewesen, der sich nichts zuschulden kommen liess, sagte sein Anwalt.
Unter seinem Protest sagte die Staatsanwältin, er sei 1999 in der Schweiz schon einmal wegen Graffiti verurteilt worden. «Das ist völliger Blödsinn», sagte der Anwalt. Den Prozess verfolgt hatte auch eine Vertreterin der Schweizer Botschaft.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hielt am Freitag in einer schriftlichen Stellungnahme fest, dass Schweizer Bürger in Singapur den dort geltenden Gesetzen unterstellt seien. Zugleich führte das EDA aus, dass Körperstrafen «unserem Rechtsempfinden fremd sind»: Dies «haben wir in den regelmässigen Kontakten mit den Behörden Singapurs vertreten». Die Botschaft werde den Schweizer «im Rahmen des konsularischen Schutzes» unterstützen. (jak/sda)
Erstellt: 25.06.2010, 15:53 Uhr
















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