Carl Hirschmann muss Lulu M. versprechen, sie nicht zu schlagen
Von Vincenzo Capodici. Aktualisiert am 16.10.2010 14 Kommentare
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Im Rechtsstreit zwischen Carl Hirschmann und einer früheren Freundin hat das Zürcher Bezirksgericht einen Entscheid gefällt. Die entsprechende Verfügung präsentierte die zuständige Einzelrichterin heute Nachmittag. Für die heute 20-jährige Frau, die eine sogenannte Friedensbürgschaft gefordert hatte, gab es einen Teilerfolg: Hirschmann muss Lulu M. versprechen, sie nicht zusammenzuschlagen. Die Drohungen, er werde Gewalt anwenden, sind nach Ansicht des Gerichts ernst zu nehmen.
Abgewiesen wurde allerdings ein anderer Antrag der Ex-Freundin, Hirschmann müsse auch versprechen, keine intimen Filme und Fotos von ihr zu veröffentlichen. In diesem Punkt kam das Gericht zum Schluss, dass Hirschmann dies nicht tatsächlich tun werde. Auf einen weiteren Antrag, der eine weitere Person betraf, trat das Gericht nicht ein. Bei der Eröffnung der Verfügung waren weder Hirschmann noch seine Ex-Freundin anwesend.
Gericht bejaht Gewaltwahrscheinlichkeit
Das Gericht sah die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass Hirschmann seine Drohung, gewalttätig zu werden, wahrmachen könnte. Das Gericht leitete diese Gefahr ab aus dem Verhalten Hirschmanns in der damaligen Beziehung, aus «glaubhaften Aussagen» einer Freundin von Lulu M. und eines weiteren Zeugen, der vom Jetsetter geschlagen worden sei. Ferner lagen dem Gericht E-Mails vor, die Hirschmann seiner Ex-Freundin geschrieben hatte und aus denen hervorgehe, dass er zu Gewalt neige. Die Richterin sprach von einer «akuten Gefährdung», weil Hirschmann und Lulu M., die auch aus der Oberschicht stammt, in den gleichen Kreisen verkehren. «Es besteht die Möglichkeit, dass sie sich an einer Party treffen und dann in einen Streit mit Tätlichkeiten geraten.»
Die begründete Verfügung des Zürcher Bezirksgerichts wird in etwa zwei Wochen vorliegen. Dann hat Carl Hirschmann zehn Tage Zeit, um das Versprechen abzulegen und als Sicherheit 500'000 Franken einzuzahlen. Er hat auch die Möglichkeit, gegen die Verfügung zu rekurrieren. Und dies wird Hirschmann auch tun, wie sein Sprecher Max Fischer gegenüber DerBund.ch/Newsnet sagte. Für den Rekurs, den er beim Zürcher Obergericht einreichen muss, hat der Anwalt von Hirschmann 20 Tage Zeit, sobald der begründete Entscheid der ersten Instanz zugestellt worden ist. «Ich halte den Entscheid für ungerechtfertigt, falsch und parteiisch», erklärte Carl Hirschmann nach der Verkündung des Verdikts. Auf Grund fotografischer Belege sei inzwischen bewiesen, «dass die ganze Anzeige von Lulu M. auf Lügen aufgebaut ist».
Zweck der Friedensbürgschaft
Hintergrund des Strafverfahrens am Zürcher Bezirksgericht waren Anschuldigungen der Ex-Freundin von Hirschmann. So soll er ihr gedroht haben, er werde sie zusammenschlagen, wenn er sie treffe. Zudem werde er intime Fotos oder Filme von ihr veröffentlichen. Schliesslich dürfe Hirschmann sie nicht gegenüber ihrem Stiefvater anschwärzen. Um das zu verhindern, verlangte die Ex-Freundin, dass der 30-jährige Klubbetreiber und Jetsetter vor Gericht eine Friedensbürgschaft leistet respektive ein Versprechen abgibt.
Mittels einer Friedensbürgschaft soll jemand, der Drohungen ausgestossen hat, gerichtlich dazu angehalten werden, die Drohungen nicht wahrzumachen. Um sicherzustellen, dass das Versprechen auch eingehalten wird, muss der Betreffende eine «angemessene Sicherheit» in Form von Vermögenswerten leisten. Möglich ist auch, dass eine Sicherheitshaft angeordnet wird. Bei seinem Entscheid muss das Gericht die Verwirklichungsgefahr der angeblichen Drohungen beurteilen.
Befangenheitsantrag gegen Richterin abgelehnt
Nach der Verhandlung von Ende August, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, wollte das Bezirksgericht Zürich das Urteil am 17. September verkünden. Doch dazu kam es nicht, weil der Hirschmann-Anwalt ein Ausstandsbegehren gegen die Richterin eingereicht hatte. Weil nach einer neuen Eingabe der früheren Freundin der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht genügend gewahrt worden sei, warf die Hirschmann-Seite der Richterin Befangenheit vor. Vor zwei Wochen lehnte die Verwaltungskommission des Zürcher Obergerichts den Befangenheitsantrag ab. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 15.10.2010, 14:41 Uhr
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