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Breivik nimmt Anklage ruhig entgegen

Dem norwegischen Attentäter Anders Behring Breivik drohen 21 Jahre Gefängnis mit anschliessender Verwahrung. Der Massenmörder ist wegen eines Terrorakts und Totschlags angeklagt worden. Mehr...


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2 Kommentare

Eugen Fischer

07.03.2012, 22:54 Uhr
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Für diesen Herr ja nur eine reine Maskerade, die sicherlich zu seinem Spiel gehört. Wichtig hierbei ist ja die geistige Bestimmung, die eine lebenslange Einsperrung unter Umstände aus psychischen Gründen dem Rechtsstaat einen Strich unter der Reechnung stellen könnte. Eine Verwahrung wäre hier sicherlich nicht so lange, wie eine Verurteilung nach den gültigen Recht. Antworten


Albert Meier

07.03.2012, 17:28 Uhr
Melden 7 Empfehlung 0

Unzurechnungsfaehig ist das korrekte Attest. Die Verwahrung bis ans Lebensende jedoch absolut zwingend. Antworten



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