Bootsdrama: Hauptverdächtiger nimmt Stellung
Aktualisiert am 30.07.2010 18 Kommentare
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Im Verdacht: Die Polizei transportierte das Boot ab.
Telebärn-Beitrag über die verdächtige Person.
Die Stellungnahme liegt auch DerBund.ch/Newsnet vor.
Der Mann gibt zwar zu, er sei tatsächlich am fraglichen Tag auf dem Bielersee unterwegs gewesen. Weder er noch die beiden anderen Personen auf dem Boot hätten aber etwas Aussergewöhnliches festgestellt, schreibt der Bootsführer in einer von seinem Anwalt verbreiteten Stellungnahme.
Dasselbe hatten der Bootsführer und die beiden weiteren Personen auf dem Boot der Polizei auch bei einer Befragung gesagt.
Weitere Abklärungen nötig
Aus diesem Grund hat die Polizei zusätzliche, weitere Abklärungen in Auftrag gegeben, wie das zuständige Untersuchungsrichteramt und die Kantonspolizei Bern mitteilten. Deren Resultate stehen noch aus. Das Boot des 74-jährigen Mannes wurde sichergestellt und abtransportiert.
Dies vor allem deshalb, weil vor Ort die technischen Hilfsmittel für eine detaillierte Untersuchung gefehlt hätten, schreiben die Behörden weiter. Die Suche nach möglichen Spuren des Unfalls am Boot seien sehr aufwendig.
Der Bootsführer begrüsst nach eigenen Angaben die Sicherstellung seines Bootes. Eine rasche Aufklärung des Falles liege in seinem Interesse. «Ich hoffe sehr, dass der Verdacht, welcher für meine Frau und mich eine schwere Belastung darstellt, durch die technischen Untersuchungen am Boot entkräftet werden kann», schreibt er weiter.
Unabhängig vom Ergebnis der Ermittlungen sprach er der Familie und dem Verlobten des Opfers sein Beileid aus.
Frau tödlich verletzt
Beim Bootsunfall am 11. Juli kam eine 24-jährige Frau ums Leben. Sie war mit ihrem Freund nach einem Picknick auf der St. Petersinsel auf einem Gummiboot Richtung Lüscherz unterwegs.
Als sich ein Motorboot mit hoher Geschwindigkeit näherte, versuchten sich die beiden zunächst mit Handzeichen und Rufen bemerkbar zu machen. Das Motorboot änderte aber den Kurs nicht, so dass sich die beiden mit einem Sprung ins Wasser zu retten versuchten.
Während der Mann unversehrt wieder auftauchte, wurde seine Freundin vom Motorboot erfasst und tödlich verletzt. Das Motorboot fuhr ohne anzuhalten Richtung Biel weiter.
Hunderte Hinweise
Die Polizei erliess noch am selben Abend einen Zeugenaufruf. Tatsächlich meldeten sich verschiedene Personen, die zum fraglichen Zeitpunkt ein Boot vom Typ Boesch gesehen haben wollten.
Bei der Polizei gingen Hunderte Hinweise ein. Sie setzte eine 30- köpfige Sonderkommission ein, die nach dem flüchtigen Bootsführer fahndete. Sie überprüfte zahlreiche Boote und ihre Halter.
Verfahren kann noch Monate dauern
Darunter befand sich auch der 74-jährige Mann, der nun ins Zentrum der Ermittlungen gerückt ist. Dessen Boot hatte die Polizei am Dienstag abgeschleppt.
Die Untersuchungsbehörden betonten in ihrer Mitteilung am Freitag, für den Mann gelte bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
Gleichzeitig kündigten sie an, dass noch immer weitere Ermittlungen, besonders zum Unfallhergang, notwendig seien. Bis auf weiteres werde man keine weiteren Angaben zum Fall machen. Mit einem Abschluss des Verfahrens sei erst in einigen Monaten zu rechnen.
Die Sonderkommission wurde inzwischen personell reduziert. Sie geht aber nach wie vor weiteren Hinweisen nach.
Die Stellungnahme im Wortlaut:
«Ich war am späten Nachmittag des 11. Juli 2010 mit meinem Boot auf dem Bielersee unterwegs. Weder ich selbst noch die beiden anderen Personen auf dem Boot haben etwas Aussergewöhnliches festgestellt. Deshalb war und ist es für uns undenkbar, dass wir in den tragischen Unfall verwickelt sein könnten.
Schon am Dienstag, 13. Juli 2010 hat die Seepolizei mein Boot untersucht. Am Donnerstag, 15. Juli 2010 wurde ich von zwei Polizisten befragt. Ich habe die Polizisten sofort darüber orientiert, dass ich am späten Nachmittag des 11. Juli 2010 auf dem See war, und ich habe alle verlangten Auskünfte der Wahrheit entsprechend erteilt. Nachdem ich bereits von der Polizei kontaktiert worden war, bestand kein Anlass mehr, mich meinerseits (als Eigentümer eines Boots der gesuchten Marke) bei der Polizei zu melden.
(js/bru/sda/)
Erstellt: 30.07.2010, 15:30 Uhr
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18 Kommentare
Herr Baumgartner, wenn ich vor X-Zeugen jemanden erschiesse, auch dann gilt die Unschuldsvermutung. Ich habe einen älteren Kollegen der ein schnelles Auto fährt; aber sicher nie rast und da frage ich mich halt schon ob ein Mann in diesem Alter rast. Antworten
Kann mir jemand erklären, wieso bei erheblichem Anfangsverdacht, ausgewiesener krimineller Energie (unterlassene Hilfeleistung und Fahrerflucht ) keine Untersuchungshaft angeordnet wird; man wird dies ja wohl nicht damit rechtfertigen wollen, dass es glaubhaft erscheint, dass keiner der Bootsinsassen das Unglück mitbekommen habe. Hier geniesst jemand ausgezeichnete Protektion, das stinkt! Antworten
wir sind uns sicher - er wars. wieso hat er sich erst nach so vielen Hinweisen aus der Bevölkerung - "als die Luft ausging" dazu geäussert. Hoffentlich - bekommt er die Strafe die er verdient "auch mit 74". Was ist mit diesem Paar, wieso schützt man sie vor der Oeffentlichkeit???????? Wie lange noch, wir finden keine Worte für so einen miesen charakterl. M. Antworten
@Brandner Alkohol im Blut = verminderte Zurechnungsfähigkeit = tiefere Strafe Die Stellungsnahme ist ziemlich interessant. "Auf dem See aber nichts gemerkt" legt doch nahe, dass sie zum fraglichen Zeitpunkt in der Gegend waren (der See ist ja gross) und somit zumindest nicht ausschliessen, dass sie am Unfall beteiligt waren. Antworten
Aeusserst pikant, dass eine Person dieses Kalibers sich eines Anwalts bedienen muss, um eine simple Erklärung abzugeben! Das alleine ist schon anrüchig, auch wenn die Unschuldsvermutung gilt. Weitere Fragen wären, wer die anderen Begleiter/innen waren, deren Aussagen und wo sie auf dem See herumgekurvt waren. Meist trifft man ja noch Kollegen an, die ebenfalls kontaktiert werden müssten. Antworten
@Trachsel: Wenn sie in der ganzen Schweiz bereits als Täter präsentiert werden und unschuldig sind würden sie auch eine Stellungnahme veröffentlichen. @Nick Meier: nach der ganzen Hetze in den Boulevardmedien, wie Blick und Tagi Online, hat der wahre Täter wohl tatsächlich gute Chancen auf Strafminderung. Vielen Dank für die "seriöse" Berichterstattung. Antworten
Herzlichen Dank für das Geständnis. "Undenkbar" => ich war es, ihr müsst es mir allerdings beweisen. Ein Riesenfeigling, der hoffentlich seine verdiente Strafe bekommt. Ein Unfall ist das eine, es kann passieren, sich dann juristisch und feige aus der Affäre ziehen wollen ist das andere. Shame on you, Sir! Antworten
Interessant wäre für mich, dem Statement des Bootsführers aus Sutz entnehmen zu können, was er vor seiner Bootsfahrt oder wähend dem Aufenthalt auf dem Bielersee konsumiert hat, insbesondere die Frage nach Alkohol. Wenn ich zugedröhnt bin, erinnere ich mich nämlich am anderen Tag auch nicht mehr genau an alles was gelaufen ist...Und wäre Alkohol im Spiel gewesen, so wäre die Strafe sicher höher... Antworten
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Peter Fink
Ursache bedeutet nicht schuld. Jedenfalls ist die Verunfallte selber plötzlich in die tatsächliche Bahn des Motorboots gesprungen. Dem Schlauchboot ist nichts passiert. Anstelle eines Schlauchboots waren dann zwei getauchte Schwimmer und das Schlauchboot vorhanden und die Chance eine Kollision verdreifacht. Die Position des Schlauchboot-Führers ist auch nicht gut. Antworten