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Becker im Mordfall Buback schuldig gesprochen
Aktualisiert am 06.07.2012 7 Kommentare
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- RAF-Terroristin Becker wird wegen Beihilfe zum Mord angeklagt
- RAF-Terroristin Becker soll nicht auf Buback geschossen haben
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Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker ist 35 Jahre nach dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback wegen Beihilfe zu dem Attentat zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Aufgrund einer früheren Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe gelten zweieinhalb Jahre bereits als vollstreckt. Becker habe sich vehement für eine baldige Ausführung des Attentats eingesetzt und dieses «mitbestimmt», urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart nach mehr als anderthalb Jahren Prozessdauer.
Nach Überzeugung des Senats hat die damalige RAF-Terroristin die Entscheidung, Buback und seine zwei Begleiter zu töten, im Beisein der späteren Täter «mitbestimmt» und die Täter in ihrer Entscheidung «wissentlich und willentlich» bestärkt, wie der Vorsitzende Richter Hermann Wieland sagte. Darüber hinaus habe jedoch nicht nachgewiesen werden können, dass Becker an der Tatausführung und an sonstigen Vorbereitungen beteiligt war.
Die Bundesanwaltschaft hatte wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für die heute 59-Jährige gefordert. Zwei Jahre davon sollten wegen des früheren Urteils angerechnet werden. Von ihrem ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft war die Bundesanwaltschaft abgerückt. Die Anklage hält Becker nicht für die Todesschützin. Becker hatte vor Gericht eine Beteiligung an dem Attentat bestritten. Bei dem Terroranschlag kamen damals Buback und seine beiden Begleiter ums Leben.
Die Tatausführung beschleunigt
Richter Wieland sagte, die in Stammheim inhaftierten RAF-Terroristen um Andreas Baader hätten damals auf das Attentat gedrungen. Becker «machte sich den Willen der Stammheimer Häftlinge zu eigen und setzte sich vehement dafür ein, dass das Attentat so schnell wie möglich durchgeführt werden müsse», erklärte Wieland. Sie habe damit die Tatausführung beschleunigt, das habe sie auch gewollt.
Den Vorwürfen von Michael Buback, dem Sohn des getöteten Generalbundesanwalts, trat Wieland ausdrücklich entgegen. Michael Buback trat in dem Prozess als Nebenkläger auf und nahm entgegen seiner Ankündigung an der Urteilsverkündung teil. An Buback gerichtet sagte Wieland: «Die Nebenklage hat häufiger Reales mit Wunschvorstellungen vertauscht.»
«Wertung unter einem Tunnelblick»
Bubacks Vorwürfen, es habe bei den Ermittlungen schwerste Pannen gegeben und Ermittlungen seien bewusst manipuliert worden, sei zu widersprechen. Wer ohne Berücksichtigung der damaligen Umstände solche Vorwürfe in den Raum stelle, verkenne die damals geltenden Arbeitsweisen und nehme eine «Wertung unter einem sogenannten Tunnelblick vor». Auch habe der Prozess keine Beweise dafür erbracht, dass Becker vom Verfassungsschutz vor einer Strafverfolgung geschützt worden sei. Diese These hatte Buback in dem Prozess vertreten.
Buback hält Becker zwar für die Schützin, hatte in seinem Plädoyer aber keine Strafe für die 59-Jährige gefordert. Er begründete dies unter anderem damit, dass ihr wahrer Tatbeitrag wegen «unfassbarer Ermittlungspannen» nicht habe aufgeklärt werden können. Kurz vor der Urteilsverkündung hatte Buback gesagt, er erwarte vom Gericht eine Aufklärung des Attentats. «Die Wahrheit ist für uns wichtig», betonte der Chemiker. Das Urteil sei für ihn und seine Frau hingegen von «nachrangiger Bedeutung».
Streit zwischen Anklage und Nebenklage
Im Verlaufe des Prozesses war es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Michael Buback und der Bundesanwaltschaft gekommen. So warf Buback den Ermittlungsbehörden «gravierende Mängel» bei der Aufklärung des Verbrechens und «zahlreiche systematische Eingriffe» in die Ermittlungen vor. Bundesanwalt Walter Hemberger bezeichnete die Vorwürfe daraufhin als eine durch «nichts zu rechtfertigende Unverfrorenheit». Beckers Verteidiger deuteten im Prozess Bubacks Auffassung als «Bekenntnis zur Selbstjustiz». Der Nebenkläger hatte gesagt, er wisse, was am 7. April 1977 geschehen sei.
Der Bruder des Mordopfers, der in dem Prozess ebenfalls als Nebenkläger auftrat, forderte eine lebenslange Haftstrafe für Becker. Sein Anwalt plädierte auf eine Verurteilung wegen Mittäterschaft.
Mit dem Urteil ging der mehr als eineinhalb Jahre dauernde Mammutprozess zu Ende. Seit September 2010 wurde an fast 100 Sitzungstagen gegen die ehemalige Terroristin verhandelt. Es wurden 165 Zeugen vernommen. (bru/AFP)
Erstellt: 06.07.2012, 13:12 Uhr
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7 Kommentare
Soviel ich weiss hat Frau Becker ihr Engagement bei der RAF nie wirklich verleugnet. Solche Terroristen brachten wissentlich Menschen um, nur damit man über sie redete. An den Schwachsinn von einer populären "Revolution", glaubte damals schon niemand mehr. Für mich gehören solche Menschenauch heute noch ins Gefängniss, sonst können sie neue Mitlieder für ihre "Revolution" werben. Antworten
Ich wollte nur, die Staatsanwaltschaft wuerde bei den NSU Moerdern und Hintergruenden das gleiche Engagement an den Tag legen wie gegen die RAF. Aber da scheint doch mit zweierlei Mass gemessen zu werden. Und bitte: Ich werbe heir nicht fuer Milde gegen die RAF, wenn Frau Becker am Mord beteiligt war, soll sie auch dafuer brummen, keinen Zweifel daran. Antworten
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