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Banker wegen Geldwäscherei verurteilt

Ein Ex-Kadermitglied der Graubündner Kantonalbank hatte illegal 2,5 Millionen Dollar und eine Viertelmillion Franken in Umlauf gebracht. Dafür ist der Mann nun zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Mehr...


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7 Kommentare

Barbara Gschwendtner

28.04.2012, 10:16 Uhr
Melden 5 Empfehlung 0

Geldwäscherei in der Schweiz, das kann nicht sein. Schon wieder werden wir beleidigt. Das ist doch alles Schuld der EU / D, die haben doch zu hohe Steuersätze. Das ist ein Angriff auf die Schweizer Souveränität. Jetzt heisst es zusammen rücken - wir müssen uns wehren!!! (Ironie aus...) Antworten


Eugen Fischer

28.04.2012, 09:54 Uhr
Melden 4 Empfehlung 0

Sind wir noch ein einig Volk von....? Antworten


Stefan Weise

28.04.2012, 09:28 Uhr
Melden 6 Empfehlung 0

Es waere wichtig zu erfahren in welcher Partei der Banker ist...und wichtig zu erfahren in welcher der Richter und der Staatsanwalt ist! .... merkt Ihr was? Antworten


Wolfgang Erschwil

28.04.2012, 08:55 Uhr
Melden 12 Empfehlung 0

ein absoluter Witz 60 x 30 Franken = 1800 Strafe für Geldwäscherei, von den Zinsen die er von den 54000 in den Jahren 1999 - 2003 erhalten hat ganz zu schweigen. Da sieht man wieder einmal wie gut es unseren Geldwäschern geht. Antworten


Waldemar Waser

28.04.2012, 01:32 Uhr
Melden 33 Empfehlung 0

STGB Art. 34, Abs. 2: Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen...
Angesichts der möglichen Höchstbusse von 360 Tagessätzen à 3'000 Franken erscheinen 60 mal 30 Franken für ein Bank-Kadermitglied und einer Deliktsumme von rund 3 Mio Franken geradezu lächerlich!
Antworten


Gerhard Schmid

27.04.2012, 21:50 Uhr
Melden 31 Empfehlung 0

Typisch Schweiz.... insgesamt 23.000 CHF Strafe und ein freier Mann und schon geht es weiter mit dem Geschäft... Antworten


Sacha Meier

28.04.2012, 19:43 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

@G. Schmid Der Mann hat ja weder Landfriedensbruch begangen, noch hatte er ein abscheuliches Verbrechen gegen den ruhenden Verkehr begangen, indem er im Halteverbot parkierte - und auch keine illegalen Substanzen, wie THC besessen. Er hat bloss ein halbes Milliönchen unansehnlich schmutziges Geld wieder sauber gemacht und - war dabei etwas unvorsichtig. Die Geldstrafe von 5% ist daher angemessen.



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