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Banker wegen Geldwäscherei verurteilt

Aktualisiert am 27.04.2012 7 Kommentare

Ein Ex-Kadermitglied der Graubündner Kantonalbank hatte illegal 2,5 Millionen Dollar und eine Viertelmillion Franken in Umlauf gebracht. Dafür ist der Mann nun zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden.

Schauplatz eines Falls von Geldwäscherei: Die Graubündner Kantonalbank.

Schauplatz eines Falls von Geldwäscherei: Die Graubündner Kantonalbank.

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Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ist heute ein ehemaliges Kadermitglied der Graubündner Kantonalbank wegen qualifizierter Geldwäscherei, Urkundenfälschung und passiver Bestechung schuldig gesprochen worden. Der 49-jährige Italiener wurde im abgekürzten Verfahren zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt.

Insgesamt 2,5 Millionen US-Dollar und 258'000 Franken hat der Banker eingestandenermassen in den Jahren 1999 bis 2003 illegal in Umlauf gebracht haben. Der Mann kassierte dafür Bestechungsgelder von mindestens 54'000 Franken.

Das Geld stammte gemäss Anklageschrift von einem Konto der Graubündner Kantonalbank, das mittels eines Strohmanns von einem italienischen Mitarbeiter der Bank of America genutzt wurde. Dieser Mitarbeiter soll in die italienische Parmalat-Affäre verwickelt gewesen sein.

Unterschlagungen bei Parmalat-Ermittlungen entdeckt

Die im Prozess von heute relevanten Summen beziehen sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft (BA) auf Unterschlagungen zum Schaden der Bank of America. Damit im Zusammenhang stehe eine Versicherungspolice betreffend einer Finanzierung, in welcher die Telekommunikationsfirma Italtel Spa Vertragspartei war.

Diese Unterschlagungen seien im Rahmen der Untersuchungen entdeckt worden, welche die BA im Zusammenhang mit Unterschlagungen zu Schaden von Parmalat führt.

Beschuldigter wusste Bescheid

Der Mitarbeiter der Graubündner Kantonalbank hat gemäss Anklageschrift über die illegale Herkunft der Gelder Bescheid gewusst. In Chur soll er mehrere Male Beträge bis zu 500'000 US-Dollar abgehoben und in Form von Bargeld an den Mitarbeiter der Bank of America weitergeleitet haben.

Er habe die Transaktionen mit einem falschen Namen unterschrieben und somit bewusst die Täuschung der Kantonalbank in Kauf genommen, warf die BA ihm vor.

Das Gericht stimmte heute dem zwischen BA und Beschuldigtem ausgehandelten Strafmass zu. Der ehemalige Banker wurde zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr sowie zu 60 Tagessätzen von 30 Franken verurteilt.

Weiter muss er als Entschädigung 54'000 Franken an die Eidgenossenschaft zahlen. Die Bank of America, die als Zivilklägerin an dem Prozess beteiligt war, erhält 5000 Franken. (rbi/sda)

Erstellt: 27.04.2012, 21:18 Uhr

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7 Kommentare

Waldemar Waser

28.04.2012, 01:32 Uhr
Melden 33 Empfehlung 0

STGB Art. 34, Abs. 2: Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen...
Angesichts der möglichen Höchstbusse von 360 Tagessätzen à 3'000 Franken erscheinen 60 mal 30 Franken für ein Bank-Kadermitglied und einer Deliktsumme von rund 3 Mio Franken geradezu lächerlich!
Antworten


Gerhard Schmid

27.04.2012, 21:50 Uhr
Melden 31 Empfehlung 0

Typisch Schweiz.... insgesamt 23.000 CHF Strafe und ein freier Mann und schon geht es weiter mit dem Geschäft... Antworten



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