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Anzeige gegen Carl Hirschmann zurückgezogen

Aktualisiert am 04.10.2010 16 Kommentare

Das Basler Appellationsgericht hat das Strafverfahren gegen den Zürcher eingestellt.

Hirschmann verlässt im Dezember 2009 das Strafgericht Basel: Er musste sich wegen einer Prügelei verantworten.

Hirschmann verlässt im Dezember 2009 das Strafgericht Basel: Er musste sich wegen einer Prügelei verantworten.
Bild: Keystone

Die beiden Geschädigten hätten ihre Strafanträge zurückgezogen, teilt das Basler Appellationsgericht heute Montag mit. Deshalb hätte das Gericht das Verfahren eingestellt. Damit sei der bereits am 2. Dezember 2009 vom Basler Strafgericht ausgesprochene Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten aufgehoben.

Die deswegen verhängten Sanktionen, eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 300 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken sind hinfällig. Dasselbe gelte für die erstinstanzlich erteilte Weisung, die begonnene psychologische Behandlung fortzuführen.

Auseinandersetzung an Hirschmann-Party in Basel

Zudem hätte Hirschmann 1000 Franken Schadenersatz, 5000 Franken Genugtuung und 4'500 Franken Entschädigung für Anwaltskosten an den Geschädigten überweisen müssen. Auch diese Zahlungen seien nun hinfällig. Warum die Geschädigten ihre Strafanträge zurückgezogen haben, ist nicht bekannt.

Hirschmann soll in der Nacht auf den 5. Juni 2008 in einem Basler Klub zuerst eine Frau bedrängt, beschimpft und geohrfeigt haben und später deren Freund, ein Basler Jungpolitiker, einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Das Paar verliess die von Hirschmann organisierte Party mit Prellungen und einem Nasenbeinbruch. Hirschmann gab an, er habe sich nur gegen den Angriff des Mannes verteidigen wollen. Ausserdem sei er unter Einfluss von Alkohol gestanden. (amu)

Erstellt: 04.10.2010, 16:02 Uhr

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16 Kommentare

Roland Peter

04.10.2010, 17:33 Uhr
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Eigentlich wäre für dieses "Papasöhnchen" eine harte Bestrafung nicht nur längst überfällig, sondern es wäre auch eine Art Medizin für die kranke Seele. Leider aber verdirbt viel Geld bekanntlich den Charakter..... Beispiele gibt es ja wie Sand am Meer. Antworten


Charles Dupond

04.10.2010, 17:06 Uhr
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Das begruendet einen ausreichenden Anfangsverdacht der Offizialdelikte einer falschen Anschuldigung (wenn Hirschmann hinter den Kulissen nix bezahlen muss oder gar seinerseits entschaedigt wird), eventuell Erpressung (wenn Hirschmann hinter den Kulissen uebermaessig abgezockt wird). Man(n) darf auf das Ergebnis dieses Verfahrens oder die Begruendung des Nichteroeffnung eines solchen gespannt sein Antworten



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