Panorama

Umständlich, unsicher, unsouverän

Von Thomas Knellwolf. Aktualisiert am 04.03.2011 60 Kommentare

Seit einem halben Jahr steht der Wettermann vor Gericht. Das Verfahren ist eine Zumutung.

Steht seit letztem September vor Gericht: Jörg Kachelmann.

Steht seit letztem September vor Gericht: Jörg Kachelmann.
Bild: Keystone

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Einen Tag, ausnahmsweise zwei oder drei, braucht ein Schweizer Gericht, um in einem Vergewaltigungsprozess ein Urteil zu fällen.

Schon seit September muss ein angeklagter Wettermann in Mannheim meist zweimal wöchentlich verfolgen, wie über ihn gerichtet wird. Aus dem deutschen Prozess des Jahres 2010 ist der Prozess des Jahres 2011 geworden. Und das Ende ist nicht etwa nahe. Verständlich, dass der Angeklagte nicht besonders glücklich dreinschaut. Auch wenn er neuerdings mehr lacht über die tragisch-komischen Momente der Strafsache Jörg Kachelmann.

Jedes Mal zu spät

Auf gestern 9 Uhr war der 31. Prozesstag angesetzt. Der Ablauf verrät eine Menge über das Verfahren: Um 9.22 Uhr, mit der üblichen Verspätung und ohne Begründung, betreten die Richter den Saal. Dann wird eine Zeugin zum zweiten Mal vernommen. Die Verteidigung stellt der Polizistin zum Teil Fragen, die sie bereits einmal gestellt hat.

Die Verfahrensbeteiligten diskutieren lange und kontrovers, ob dies zulässig und sinnvoll ist. Nach einer Stunde wird die Zeugin entlassen. Der Vorsitzende ordnet 20 Minuten Pause an.

Nach 45 Minuten (übliche Verspätung, keine Begründung) betritt die Kammer den Saal wieder. Wenige Minuten und einige Formalitäten später wird die Verhandlung auf den 21. März vertagt. Es ist 11.30 Uhr. Für viele Verfahrensbeteiligte, die zum Teil aus Norddeutschland kommen, hat die Anreise länger gedauert als der kurze Prozesstag. Doch niemand scheint sich darüber aufzuregen. Alles scheint normal zu sein.

Warum es so lange dauert

Der Kachelmann-Prozess dauert allerdings nicht nur wegen der holpernden Planung und der dauernden, überlangen Pausen eine gefühlte Ewigkeit. Es gibt noch mehrere andere Gründe dafür:

Die Rechtsordnung: Jörg Kachelmann wird drei Monate nach seiner Verhaftung angeklagt, drei Monate später beginnt die Hauptverhandlung. Das wäre in der Schweiz wohl ein Rekord. Die Folge dieses hohen baden-württembergischen Anfangstempos: Die Ermittlungen sind längst nicht abgeschlossen; im Prozess werden nun nicht nur Beweise bewertet, sondern auch beschafft. Das dauert.

Unsichere Richter

Das Unmittelbarkeitsprinzip: Es verlangt, dass alles aus der Voruntersuchung vor Gericht nochmals durchgenommen wird. Zumindest solange es für das Urteil einigermassen wesentlich sein könnte. Ein Beispiel: Die Mannheimer Verfahrensbeteiligten reisten vor ein paar Wochen zur Zürcher Staatsanwaltschaft, um an der Einvernahme einer Schweizer Bekanntschaft Kachelmanns teilzunehmen. Die rund acht Stunden dauernde Befragung der Zeugin wurden auf Video festgehalten und zudem verschriftlicht. Am folgenden Prozesstag in Mannheim reichte es aber offenbar nicht, den wenigen, die nicht mitgereist waren, den Film aus Zürich zu zeigen. Der Vorsitzende ordnete an, auch noch das Protokoll zu verlesen.

Unsichere Richter: Die 5. Grosse Strafkammer am Landgericht steht unter starker Beobachtung und damit unter hohem öffentlichem Druck. Das verstärkte ein lähmendes Sicherheitsdenken. Die Richter sahen alles und jedes vor, um sich ja keine Blösse zu geben. Auch deshalb hat es das Gericht für nötig befunden, zehn (Ex-)Geliebte Kachelmanns zu befragen. Dabei hatte das niemand verlangt.

Nebenschauplätze: Die Verteidigung lässt sich immer wieder über mögliche Verschwörungen von Medien und ehemaligen Partnerinnen gegen Kachelmann aus. Man kann dem Angeklagten und seinem juristischen Team nicht vorwerfen, dass er sich mit allen Mitteln gegen Anschwärzungen wehrt. Doch die Frage, ob es eine Vergewaltigung oder eine Falschbezichtigung gab, wird dadurch nicht schneller geklärt.

Warum regt sich keiner auf?

Die Erfordernisse, die Gepflogenheiten, die Besonderheiten im Ausnahmefall Kachelmann fordern die Beteiligten zeitlich, finanziell und psychisch mehr, als es für die Wahrheitsfindung erforderlich wäre. Ein Justizsystem, das all diese Belastungen und Verzögerungen zulässt, gehört hinterfragt. Ein Justizsystem, das vieles davon sogar verlangt, ist eine Zumutung. Doch kaum jemand in Deutschland scheint dies zu kümmern. Alles läuft normal, alles bleibt korrekt.

Das Urteil im Fall Kachelmann wird übrigens Ende Mai erwartet. Voraussichtlich. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 03.03.2011, 22:50 Uhr

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60 Kommentare

Sam Brown

04.03.2011, 08:18 Uhr
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Ich hoffe, dass Kachelmann den Prozess gewinnt und dann vom Staat eine entsprechenden Entschädigung einfordern kann. Die deutsche Justiz muss in diesem Punkt wirklich auf ihre Arbeit hinterfragt werden. Aber mann kann hier direkt auf die EU verweisen, Deutschland hat auch dort das sagen und mit dem vorhandenen Beamtenstaat dauert alles bis zum St. Nimmerleinstag Antworten


Petra Hotz

04.03.2011, 11:22 Uhr
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Eine traurige Rolle bei diesem unsäglichen Schauprozess spielen auch die Medien, die ihre Aufsichtsfunktion nicht wahrnehmen sondern im Gegenteil noch Öl ins Feuer giessen. Nur ein Schelm kommt auf den Gedanken, sie wollten sich einfach nicht selbst um diese regelmässigen süffigen Schlagzeilen bringen. Antworten




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