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Justizmarathon geht für Kachelmann weiter

Aktualisiert am 07.06.2011 5 Kommentare

Der Wettermoderator darf noch nicht aufatmen. Erst im Herbst wird klar sein, ob sein Freispruch endgültig ist.

1/30 Gut gelaunte Anwältin, nachdenklicher Mandant: Andrea Combé verlässt mit dem freigesprochenen Jörg Kachelmann die Tiefgarage des Gerichts. (31. Mai 2011)

   

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Wie die deutschen Medien über Kachelmann berichten

Wie die deutschen Medien über Kachelmann berichten
Der Freispruch des Schweizer Wettermoderators schlägt in den deutschen Online-Medien hohe Wellen.

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Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch des 52-Jährigen Revision eingelegt. Das teilte die Behörde am Montag mit. Das Mannheimer Landgericht hatte Kachelmann am vergangenen Dienstag aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex- Geliebten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte in dem 44 Verhandlungstage andauernden Prozess eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für Kachelmann gefordert.

Man wolle nun erst die schriftlichen Urteilsgründe prüfen, sagte der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge. Dann werde entschieden, ob die Revision aufrechterhalten werde. Formelle Verfahrensfehler gebe es aus bisheriger Sicht zwar nicht, sagte Oltrogge. Es gehe vielmehr um Fragen der stichhaltigen Beweiswürdigung durch das Gericht und darum, ob die Indizienkette nochmals überprüft werden müsse.

Entscheide bis Oktober angekündigt

Die Kammer hatte zur Begründung des Freispruchs darauf verwiesen, dass die Indizien sowohl für als auch gegen Kachelmann sprechen könnten und ihn aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Das Landgericht hat nun dreieinhalb Monate Zeit, die schriftliche Urteilsbegründung zu verfassen und der Staatsanwaltschaft zu überstellen. Oltrogge rechnet damit, dass sie spätestens Ende September vorliegen wird. Danach ist die Staatsanwaltschaft erneut am Zug und hat einen Monat Zeit, «die Revision zu begründen und zu prüfen, ob wir die Revision auch durchführen», so Oltrogge. «Im Oktober wissen wir, wohin die Reise geht.»

Wie es im Justizkrimi um Kachelmann weitergeht, dürfte damit frühestens im Herbst feststehen: Im Falle einer Revision hätte dann der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Sollte der BGH Rechtsfehler feststellen, wird das Verfahren an das Landgericht Mannheim zurückgegeben. (ami/sda)

Erstellt: 06.06.2011, 17:17 Uhr

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5 Kommentare

Hans Berger

07.06.2011, 06:46 Uhr
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Wenn ich Kachelmann wäre, dann würde ich mich sofort in die Schweiz begeben und auch dort bleiben. Die deutsche Justiz ist jetzt nun 100%-ig und total von allen guten Geistern verlassen und übergeschnappt, es wird immer skandalöser. Als Schweizer macht man am besten einen grossen Bogen um dieses Land, denn überall warten Staatsanwälte auf ihre Befriedigung. Antworten


silvie kuemmin

06.06.2011, 21:06 Uhr
Melden 6 Empfehlung 0

Frau sein ist nicht schwer,Mann sein dagegen sehr! Er müsste ja sein Verhaltensmuster bei Frauen sowie bei Kindern ewig kontrollieren.Wehe! man kommt einer Frau oder einem Kind,unabsichtlich etwas zu nahe.Bei der
Frau wird er dann als unsittlich begrapschenden hingestellt,bei einem Kind ruft man ihm Unhold nach.Bei Frauen denkt man sowas nie!: Männer verurteilt man heutzutage zu schnell!
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