Panorama

Fall Benaissa: «Bild» setzt sich über Publikationsverbot hinweg

Von David Vonplon. Aktualisiert am 16.04.2009

Das Schicksal des Popstars Nadja Benaissa bewegt Deutschland. Trotzdem hat die Justiz nun verfügt, dass «Bild» nicht mehr über die Ermittlungen berichten darf. Doch das Boulevardblatt hält sich nicht an das Verbot.

«Ende der Pressefreiheit»: «Bild»-Zeitung darf nicht mehr über  die festgenommene No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa berichten.

«Ende der Pressefreiheit»: «Bild»-Zeitung darf nicht mehr über die festgenommene No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa berichten.
Bild: Keystone

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Peter Studer: Verbot unhaltbar

Der Schweizer Medienrechtsexperte Peter Studer bezeichnet ein totales Berichterstattungsverbot im Fall Benaissa als «unhaltbar». Das deutsche Recht gehe ähnlich vor, wie das schweizerische Recht: In den beiden Waagschalen liegen der Schutz der Privatsphäre – also das Recht, nicht mit schweren Vorwürfen an die Öffentlichkeit gezerrt zu werden; und das Recht, im Rahmen der Medienfreiheit wahr zu berichten, falls ein Anlass dafür besteht. Wenn die beiden Rechte kollidieren, muss der Richter abwägen, welches Grundrecht Vorrang verdient. «Je bekannter eine Person ist, desto eher darf über sie berichtet werden», so Studer, «einen Privatheitskern behält sie jedoch».

Die No-Angels-Sängerin Benaissa ist laut Studer vielleicht «kein Engel, gewiss aber ein Promi» – in Deutschland auf jeden Fall. Dass Polizei und Staatsanwaltschaft Benaissas Namen genannt hätten, sei ein Indiz für erlaubte Namensnennung in den Medien – obwohl die Verantwortung bei den Medien bleibe. Dies beantwortet laut Studer allerdings noch nicht die Frage, wie über einen verdächtigten Promi berichtet wird. Bis zum rechtskräftigen Urteil geniesse Benaissa den Schutz der Unschuldsvermutung – und die dürfe von den Medien nicht zerstört werden. «Rechtswidrig wäre es, Benaissa jetzt schon als «mutwillige HIV-Ansteckerin» zu bezeichnen», so Studer.

Der Fall hat alle Ingredienzen für eine Boulevardgeschichte: Im Mittelpunkt steht mit Nadja Benaissa ein Mitglied der erfolgreichsten deutschen Girlgroup No Angels. Es geht um Sex: Die 26-Jährige, die mit dem HI-Virus infiziert ist, soll ungeschützten Geschlechtsverkehr mit Männern gehabt haben. Und schliesslich dreht sich die Geschichte um ein angebliches Verbrechen: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt gegen Benaissa wegen «gefährlicher Körperverletzung». Sie soll mindestens einen Mann mit HIV angesteckt haben, obwohl der gefallene Pop-Engel von seiner Krankheit unterrichtet gewesen war. Derzeit sitzt Benaissa in einem Frauengefängnis bei Frankfurt in U-Haft.

Verhaftung zur Privatsache erklärt

Seit gestern ist die Boulevardgeschichte auch eine Mediengeschichte: Denn das Landgericht Berlin erklärte das Ermittlungsverfahren und die Verhaftung zur Privatsache. Es untersagt per einstweiliger Verfügung dem Axel Springer Verlag, der die Zeitungen «Die Welt» und «Bild» herausgibt, über die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen Benaissa weiter zu berichten. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, dürfe selbst über den «Gegenstand der Untersuchungshaft» nicht informiert werden. Das Gericht habe nach einer Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und dem Schutz der Privatsphäre zugunsten der Persönlichkeitsrechte der Sängerin entschieden, erklärte deren Rechtsvertreter.

Die «Bild-Zeitung» reagierte prompt: In einem Kommentar geisselt Chefredaktor Kai Diekmann die Gerichtsentscheidung als «Eingriff in die Freiheit der Berichterstattung». Angesichts der Vorbildfunktion, aber auch der Schwere der strafrechtlichen Vorwürfe gegen Nadja Benaissa, sei das öffentliche Interesse an der Berichterstattung nicht im Ansatz zu bestreiten. Seine Kritik: Wenn schwere Straftaten Privatsphäre seien, könne die Presse über nichts mehr berichten. «Dann kann man die Pressefreiheit auch gleich abschaffen».

«Bild» hatte als erste Zeitung über den aufsehenerregenden Fall berichtet. Der leitende Oberstaatsanwalt bestätigte gegenüber der Zeitung, dass ein Haftbefehl gegen Benaissa erlassen wurde. Später traten Polizei und Staatsanwaltschaft vor die Presse: Sie nannten dabei den vollen Namen der Sängerin. Alle wichtigen Medien und Nachrichtenagenturen verbreiteten daraufhin die Nachricht.

«Ende der Pressefreiheit»

Der Springer-Verlag hat umgehend Einspruch gegen die Verfügung des Landsgerichts Berlin eingelegt. Über das Berichterstattungsverbot setzt sich die «Bild»-Zeitung hinweg: Sie berichtet weiterhin über den Fall. Ihr tun es weitere Springer-Zeitungen nach, die der Bannstrahl ebenfalls trifft. Bei anderen Medientiteln hat der Ton in der Berichterstattung an Schärfe zugelegt: Der «Stern» kritisiert online das Vorgehen der Staatsanwalt in ungewöhnlich deutlichen Worten. Für ihn ist höchst fragwürdig, ob die Behörden verhältnismässig gehandelt haben.

Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» spricht derweil in einem Blog bereits vom «Ende der Pressefreiheit». Dass Richter das Persönlichkeitsrecht der Sängerin für wichtiger halten als eine Berichterstattung über die Verhaftung und ihren Anlass, sei schlichtweg absurd.

(DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 16.04.2009, 16:14 Uhr

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