Anwalt: Polanski besitzt ein Chalet in Gstaad

Der französische Anwalt von Roman Polanski hat sich überrascht gezeigt von der Verhaftung seines Mandanten. Dieser besuche die Schweiz ja seit Jahren regelmässig.

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Faszinierte auch Polanski: Winterliches Gstaad.

Faszinierte auch Polanski: Winterliches Gstaad. (Bild: Keystone)

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Der Filmregisseur besitze ein Chalet in der Schweiz und halte sich regelmässig im Land auf, sagte Hervé Temime in einem Interview mit «Le Figaro». «Wir haben überhaupt nicht mit einer solchen Verhaftung gerechnet, vor allem, weil er die Schweiz seit mehreren Jahren und regelmässig besucht», sagte der Anwalt am Montag. Auch Polanskis Chalet in Gstaad sei den Behörden bekannt gewesen. Er werde die Freilassung seines Mandanten verlangen, noch bevor er die Auslieferung bekämpfe.

Der Oscar-Preisträger wurde am Samstagabend bei seiner Einreise in die Schweiz verhaftet. Er sitzt in Auslieferungshaft. Grund ist ein internationaler Haftbefehl der USA. Polanski drohen dort mehrere Jahre Haft wegen Sex mit einer Minderjährigen im Jahr 1977.

Polanski ist französisch-polnischer Doppelbürger. Der französische Staatschef Nicolas Sarkozy liess ausrichten, er hoffe auf eine baldige Bereinigung der Situation. Polens Aussenminister Radoslaw Sikorski will die USA um Gnade für den heute 76-Jährigen bitten. (sam/sda)

Erstellt: 29.09.2009, 08:38 Uhr

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20 KOMMENTARE

Willi Ammann

29.09.2009, 18:44 Uhr

Was soll das Geschrei um die Verhaftung Polanskis. Ein "normaler" Pädo hätte sich der Verhaftung sicher nicht 30 Jahre entziehen können. Für einmal gilt nicht der viel zitierte Spruch " Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen". Gleiches Recht für Alle, auch für Kunst- und Kulturschaffende.


Michel Ehrmi

29.09.2009, 13:17 Uhr

Den Polanski würden seine "Fans" auch noch heilig sprechen, wenn er an der Mauer an Erschiessungen beteiligt gewesen wäre, "nur" weil es schon sooooooo lange her ist . Das Ganze Theater und die Flucht wären gar nie passiert, hätter er sich längst gestellt, 30 Jahre hatte er Zeit dafür. Schei... bauen aber nicht dafür gerade stehen, dass passt dem kleinen Napoleon...


Heinz Frey

28.09.2009, 22:18 Uhr

@ Sergio De Pretto Was bemängeln Sie?Dass man die von Ihnen Aufgezählten nicht ausgeliefert hat oder dass man Polanski ausgeliefert hat?Und was bitte schön hat die Verfolgung eines Kinderschänders mit Puritanismus zu tun?Welcher Straftat hat sich der Kaiser schuldig gemacht?Rich ist übrigens Schweizer,eigene Staatsbürger werden NIE gegen ihren Willen ausgeliefert(siehe Polanski - Frankreich).


Sergio De Pretto

28.09.2009, 19:46 Uhr

...Und all den verschreckten Puritanern fällt zur Rechtsgleichheit kein Name ein. Denkt doch mal an Kaiser Franz, Mark (Marc?) Rich, Shakarchi, Yasar Avni "Musullulu" und an wen sonst noch, schwer verurteilt, ausländischen Strafbehörden vom Schweizer Wohnsitz aus den Vogel zeigte. Polanskis Fehler: Er bringt kein Geld zu Calvin Zwinglis Rechtsstaat von Bluntschlis Gnaden.


Elisabeth Hager

28.09.2009, 14:20 Uhr

Es ist lächerlich einfach, bei einer angekündigten Ehrung die Falle zuschnappen lassen. Wir sind der verlängerte Arm der USA. Wird dort gehustet haben wir die Bronchitis! Wie alt resp. hart ist unser eigenes Verjährungsgesetz bei Sex-Verbrechen? Das Verhalten der CH-Justiz ist peinlich=Vermutlich ein ablenken von der Unfähigkeit in der offenen Lybienaffäre. Wir hätten genug zum Regeln in der CH.


Roland Di Dario

28.09.2009, 14:00 Uhr

Diese Promis haben ja wirklich alles - Ruhm, Geld ohne Ende - Chalet in Gstaad und sonst wohl noch Häuser überall auf der Welt - aber oftmals so viel 'Drägg am Stägge', dass es haarsträubend ist! Denke, es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch Polanski, wie so viele andere VIP's vor ihm, durch Kaution wieder freikommt. Eigentlich gilt der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Recht gleich sind...!


Jasmin Bloechinger

28.09.2009, 11:38 Uhr

Jahrelang geht Polanski in der Schweiz ein und aus. Auch ist er in seinem Chalet in Gstaad anzutreffen. Komisch? Nun ploetzlich geht alles schnell. Was mich stoert, dass illegale Personen in der Schweiz unbehellight Kirchen besetzen duerfen, wie es in Zuerich im Januar stattfand und die Polizei schreitet hier nicht ein.Einzelne werden verhaftet, diw Masse kann tun in der Schweiz was sie will


Gerhard Engler

28.09.2009, 11:21 Uhr

@Ernst Gartmann: Meine Argumentation ist nicht lächerlich (ich bin Rechtsanwalt). Sie können wahrscheinlich morgen dasselbe in der NZZ lesen. In der Schweiz könnte Polanski wegen der Initiative zwar nicht rückwirkend verfolgt werden. Bei der Auslieferung ist aber nicht entscheidend, ob das Delikt in CHbestraft würde, sondern nur, ob es die Anklage den Schweizer Rechtsgrundsätzen widerspricht.


Cerny Kern

28.09.2009, 10:58 Uhr

Da hat Polanskis Anwalt schlicht und einfach seine Hausaufgaben nicht gemacht, sonst wäre es nämlich gar nicht zur Verhaftung seines Mandanten gekommen!


thomas bläuer

28.09.2009, 10:33 Uhr

roman polanski hätte sich den us-behörden stellen und sich einem rechtsstaatlichen verfahren stellen können. leider wählte er den anderen weg, flüchtete und nahm die französische staatsbürgerschaft an. so sehr ich ihn als schauspieler schätze, war dies doch ein eigenartiges verhalten für einen menschen, der ein reines gewissen hat.


Ernst Gartmann

28.09.2009, 10:06 Uhr

@Gerhard Engler: Völlig lächerliche Argumentation. Die Verjährungsinitiative gilt nicht rückwirkend, würde also Polanski nicht betreffen. Die USA hat den int. Haftbefehl erst 2005 ausgestellt. Und bisher hat Polanski seine Einreise halt nie angekündigt.


Pascal Steiger

28.09.2009, 10:06 Uhr

Die Schweiz hat ganz richtig gehandelt. Gleichbehandlung für alle. Ob Gadaffi, Polanski oder irgend ein Herr Meier. Die Franzosen können sich ja an die USA wenden und probieren einen Deal aushandeln wenn sie finden, Polanskis Vergehen sollte nicht bestraft werden. Und an die Filmschaffenden: Ihr seit immer die ersten die rumschreien wenn Gesetze nicht für alle gleich angewendet werden !


Markus Müller

28.09.2009, 09:54 Uhr

@Binder Thomas: Den internationalen Haftbefehl gegen Polanski gibt es erst seit 2005. Insofern ist es einzig irritierend, dass er nicht schon vor 4 Jahren festgenommen wurde.


Mike Keller

28.09.2009, 09:52 Uhr

Der wahre Skandal ist doch, dass Polanski nicht früher verhaftet wurde und noch mehr, dass es tatsächlich Leute gibt, die diese Kinderschänderei noch verharmlosen und hundert Gründe finden, weshalb man den armen alten Mann nicht hätte verhaften dürfen. Wenn die eigene Tochter vergewaltigt würde, wären die Reaktionen von sog. Polanski Freunden ganz anders.


Gerhard Engler

28.09.2009, 09:46 Uhr

Die CH hat mit den USA ein Abkommen und muss ausliefern, ohne dass geprüft wird, ob die Tat bei uns gleich bestraft würde. Dies gilt in den Fällen nicht, wo die Bestrafung der CH-Rechtsgrundsätzen widersprechen würde. Bisher gab es in CH den Rechtsgrundsatz der Verjährung, deshalb musste die CH bisher Polanski nicht ausliefern. Diesen Rechtsgundsatz gibt es jetzt nicht mehr (Verjährungsinitiave).


Binder Thomas

28.09.2009, 09:37 Uhr

Diese Spontan-Verhaftung erscheint ziemlich willkürlich, wenn man bedenkt, dass hierzu die Gelegenheit in den letzten 30 Jahren öfters geboten gewesen wäre. Wirklich grotesk: zuerst lange Zeit überhaupt nichts tun, dann urplötzlich eingreifen - wenn längst niemand mehr danach schreit... Aber was solls, wir Schweizer werden seit jeher kaum ernst genommen, warum also noch dagegen ankämpfen... :-P


Peter Meier

28.09.2009, 09:22 Uhr

Endlich! Wieso sollte eigentlich ausgerechnet Polanski ungestraft für seine Verbrechen davon kommen. Es sind zwar nicht alle gleich vor dem Gesetz, wie wir auch nach der Hannibal Affäre leider wieder lernen mussten, aber deshalb sollte man nicht kapitulieren. Mindestens vor Gericht sollte Polanski gestellt werden, wenn er dann freigesprochen wird, ist das wiederum eine andere Sache.


Peter Gut

28.09.2009, 08:54 Uhr

@Sepp Berger - Die politischen Motive sind hier völlig nebensächlich! Polanski ist ein Kinderschänder und hätte schon längst hinter Gitter sein müssen! Die Frage wäre höchstens, weshalb dieser Mann seiner Verhaftung solange aus dem Weg gehen konnte.


Oliver Weingartner

28.09.2009, 08:29 Uhr

Das die Verhaftung der Schweiz politisch gut gelegen kommt, ist wohl unbestritten. Ein ein internationales Rechtshilfeverfahren ist aber keine politische Frage, sonderen eine rechtliche. Und aus rechtlicher Sicht scheint, zumindest mit Blick auf den aktuellen Stand der nach aussen gedrungenen Informationen, alles sauber und korrekt abzulaufen.


sepp berger

28.09.2009, 07:41 Uhr

Naheliegend, dass die Verhaftung politisch motiviert ist, nach all den Jahren unbehelligten Aufenthalts in der Schweiz. Die Vorwände, die aus dem Bundeshaus aufgetischt wurden, entpuppten sich auch im Fall Lybien jeweils innert kurzer Zeit als 'Halbwahrheiten'. Es scheint, gewisse Gruppierungen haben im Bundeshaus mehr zu sagen und zu schalten als das Volk. Das ärgert.



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