Sind Steuerdelikte schon fast Geldwäscherei?

Aktualisiert am 01.03.2010
Die OECD will laut einem Bericht ihren Umgang mit Steuersündern weiter verschärfen – das könnte für die Schweiz weitreichende Folgen haben.
Diskretion unerwünscht: Der Schweizer Finanzplatz bleibt international unter Druck. Bild: KEYSTONE/AP
Die Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorfinanzierung der OECD will Steuerdelikte neu als Vortaten zu Geldwäscherei qualifizieren. Das berichten die «SonntagsZeitung» und die «NZZ am Sonntag» in ihren aktuellen Ausgaben.

Der Plan könnte laut dem Bericht weitreichende Folgen für den Finanzplatz Schweiz: Anwälte, Steuerberater, Treuhänder und Banker würden schneller kriminalisiert. Wären sie in Steuerdelikte involviert, machten sie sich der Geldwäscherei strafbar. Die heutige Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung würde in der Schweiz abgeschafft, so die Zeitung.

Auch die Idee einer Abgeltungssteuer auf nicht deklarierte Vermögen von Finanzminister Hans-Rudolf Merz' würde hinfällig: Die Banken sollen bei Verdacht auf unversteuertes Geld meldepflichtig werden. Innerhalb der Arbeitsgruppe besteht laut der «SonntagsZeitung» breiter Konsens über das Vorgehen. Sollte die Schweiz nicht mitmachen, könnten demnach schwarze Listen und Wirtschaftssanktionen drohen.

(oku/raa)

Erstellt: 28.02.2010, 08:16 Uhr

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