«Todesursache geklärt», Fall ungelöst
Von Thomas Knellwolf. Aktualisiert am 29.06.2010 1 Kommentar
Thomas Knellwolf
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Wer trägt die Schuld am Tod eines 29-Jährigen auf dem Zürcher Flughafen? Was genau geschah vor und am 17. März 2010 mit dem Mann aus Nigeria? Und weshalb bezahlte der Bund 50'000 Franken an die Familie des Verstorbenen? Als Schweigegeld?
Gestern verbreitete die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft eine Mitteilung mit dem Titel: «Tod bei Ausschaffung: Todesursache geklärt». Der abgewiesene Asylbewerber starb, wie die Rechtsmediziner herausfanden, da dreierlei zusammenkam: Weil sein Herz geschädigt war. Weil er durch einen Hungerstreik geschwächt war. Und weil er sich in einem «akuten Erregungszustand» befand.
Alles klar, also? Mitnichten. Die Strafverfolger müssen nun klären, welcher der drei Faktoren welche Rolle spielte. Ob die involvierten Beamten richtig handelten. Und wie sich der Verstorbene vor seinem Tod verhielt.
War es vertretbar, den geschwächten Mann derart festzubinden? Was genau führte zum «akuten Erregungszustand»? Gewalt? Gegengewalt? War sie angebracht? Angemessen?
Fest steht bislang nur eines: Die Zahlung der Eidgenossenschaft an die Angehörigen ist zu früh erfolgt. Das Bundesamt für Migration betont zwar bei jeder Gelegenheit, die 50'000 Franken stellten «keine Entschädigung und kein Schuldeingeständnis» dar, sondern vielmehr «eine humanitäre Geste gegenüber der Familie». Sie waren jedenfalls mehr als eine «Deckung der Bestattungskosten».
Der Bund hätte vor der Zahlungdas Ende der Strafuntersuchung abwarten sollen. Die voreilige Überweisung sieht nach amtlichem schlechtem Gewissen aus. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 28.06.2010, 22:43 Uhr
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