Meinung

«Todesursache geklärt», Fall ungelöst

Von Thomas Knellwolf. Aktualisiert am 29.06.2010 1 Kommentar

Thomas Knellwolf

Umfrage

Teilen Sie die Meinung des Autors?

Ja

 
50%

Nein

 
50%

6 Stimmen


Wer trägt die Schuld am Tod eines 29-Jährigen auf dem Zürcher Flughafen? Was genau geschah vor und am 17. März 2010 mit dem Mann aus Nigeria? Und weshalb bezahlte der Bund 50'000 Franken an die Familie des Verstorbenen? Als Schweigegeld?

Gestern verbreitete die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft eine Mitteilung mit dem Titel: «Tod bei Ausschaffung: Todesursache geklärt». Der abgewiesene Asylbewerber starb, wie die Rechtsmediziner herausfanden, da dreierlei zusammenkam: Weil sein Herz geschädigt war. Weil er durch einen Hungerstreik geschwächt war. Und weil er sich in einem «akuten Erregungszustand» befand.

Alles klar, also? Mitnichten. Die Strafverfolger müssen nun klären, welcher der drei Faktoren welche Rolle spielte. Ob die involvierten Beamten richtig handelten. Und wie sich der Verstorbene vor seinem Tod verhielt.

War es vertretbar, den geschwächten Mann derart festzubinden? Was genau führte zum «akuten Erregungszustand»? Gewalt? Gegengewalt? War sie angebracht? Angemessen?

Fest steht bislang nur eines: Die Zahlung der Eidgenossenschaft an die Angehörigen ist zu früh erfolgt. Das Bundesamt für Migration betont zwar bei jeder Gelegenheit, die 50'000 Franken stellten «keine Entschädigung und kein Schuldeingeständnis» dar, sondern vielmehr «eine humanitäre Geste gegenüber der Familie». Sie waren jedenfalls mehr als eine «Deckung der Bestattungskosten».

Der Bund hätte vor der Zahlungdas Ende der Strafuntersuchung abwarten sollen. Die voreilige Überweisung sieht nach amtlichem schlechtem Gewissen aus. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 28.06.2010, 22:43 Uhr

Kommentar schreiben







 Ausland





Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

1 Kommentar

maja naef

04.10.2010, 07:29 Uhr
Melden

Dieser Mann war illegal in der Schweiz. Sein Tod tut mir unendlich leid aber desswegen die Famili zu entschädigen entzieht sich meinem Verständnis. Antworten



Gratis ePaper für «Bund»-Abonnenten

Telefonbuch

Marktplatz

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen
Grillsaison
homegate Besser grillieren mit unseren Experten-Tipps Mehr

In Partnerschaft mit:

Homegate

DIE AGENDA

Informieren Sie sich über aktuelle Kulturveranstaltungen in der Stadt und Umgebung.

Online-Wettbewerb

Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie einen Abend als Statist bei den Tellspielen Interlaken!

Remund führend in Werbetechnik

Kein Wunsch zu aufwendig, kein Format zu gross - Remund Werbetechnik löst jede Aufgabe mit modernster Technik.