Maurer sollte aufpassen
Von Patrick Feuz. Aktualisiert am 01.04.2010 8 Kommentare
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Ueli Maurer kämpft für eine Armee, die nicht in die heutige Welt passt. Es ist die Armee der SVP: ein schwer bewaffnetes Massenheer im Verteidigungskampf gegen den Rest der Welt. So bedient die SVP konservative Miliz-Schwärmer und Autonomie-Nostalgiker.
Es bleibt Ueli Maurer unbenommen, seine Spielräume als Verteidigungsminister zu nutzen und seiner Partei zuzudienen – andere Bundesräte tun dies auch. Doch Maurer übertreibt, sein Verhalten grenzt mittlerweile an Obstruktion. Bereits zum zweiten Mal sehen sich seine Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat veranlasst, den neuen sicherheitspolitischen Bericht aus dem VBS – die Grundlage für die nächste Armeereform – nachbessern zu lassen.
Maurer sollte aufpassen. Es gehört zum Bundesratsamt, sich mit der eigenen Partei anzulegen. Bundesräte haben im Gremium gefällte Entscheide zu respektieren und umzusetzen. Sie tragen Gesamtverantwortung und müssen in ihrer Fachdomäne die Führungsrolle spielen. Maurer aber drückt sich in heiklen Fragen, bremst oder erklärt sich für nicht zuständig – um Konfliktsituationen mit der SVP zu vermeiden.
Zu Recht bleibt die Gesamtregierung hartnäckig und schaut Maurer auf die Finger. Ein neuer sicherheitspolitischer Bericht ist nur sinnvoll, wenn er die Realitäten anerkennt: Für die Bedrohungen von heute ist unsere Armee viel zu gross. Das System der jährlichen Wiederholungskurse verträgt sich nicht mehr mit dem rasanten Wirtschaftsleben. Internationale Militärkooperation und mehr Schweizer Soldaten im Auslandeinsatz sind nötig.
Ein ehrliches Papier wird aber nicht genügen. Noch wichtiger wird sein, dass der Bundesrat gestützt darauf zügig die neue Armeereform einleitet und dafür im Parlament eine Mehrheit findet.
VBS-Chef Maurer muss sich jetzt rasch klar werden, ob er in diesem Reformprozess wie ein echter Bundesrat agieren will. Wenn nicht, wird sich das Parlament im Dezember 2011 daran erinnern: Dann will die SVP ihren zweiten Bundesratssitz einfordern – diesen Anspruch kann aber nur erheben, wer bereits einen bewährten Bundesrat vorweisen kann.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 01.04.2010, 11:16 Uhr
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