Kinder sollen nicht für ihre Eltern büssen
Von Richard Diethelm. Aktualisiert am 04.03.2010 3 Kommentare
Richard Diethelm
Die linke Lausanner Stadtregierung löste vor zwei Wochen einen Sturm der Entrüstung aus, als sie ankündigte, sie wolle in der Verwaltung jungen Sans-papiers Lehrstellen anbieten. Die SVP schrie «Skandal», und der Waadtländer Innenminister Philippe Leuba protestierte, ein öffentliches Gemeinwesen dürfe Bundesrecht nicht brechen. Gemäss Ausländergesetz erfordert die Lehre in einem Betrieb eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, was Familien von Sans-papiers gerade nicht besitzen.
Ausläufer des politischen Sturms am Genfersee haben am Mittwoch das Bundeshaus erreicht. Der Grundtenor in der Migrationsdebatte des Nationalrats deutete zwar auf eine weitere Verschärfung der Ausländer- und Asylpolitik hin. Aber eine – allerdings knappe – Mehrheit der Volkskammer sah unerwartet ein, dass die Behandlung von Anwärtern auf eine Lehre aus Familien von Sans-papiers widersprüchlich und unhaltbar ist.
Kinder von Sans-papiers, die zum Teil in der Schweiz geboren sind oder schon lange hier leben, besuchen mit wenigen Ausnahmen die Volksschule. Die Bundesverfassung gewährleistet ihren Anspruch «auf einen ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht». Nach der neunjährigen obligatorischen Schulzeit endet dann allerdings der Bildungsweg für all jene, die es nicht ans Gymnasium schaffen oder in einem toleranten Kanton eine andere weiterführende Schule oder eine Lehrwerkstätte besuchen dürfen, im Nichts. Im Fall einer Betriebslehre macht sich ein Lehrmeister strafbar, wenn er einen Sans-papiers ausbildet.
Die beiden Genfer Nationalräte, die vorerst die grosse Kammer vom nötigen Zugang zur Betriebslehre überzeugen konnten, wiesen zu Recht auf zwei wunde Punkte in der heutigen Praxis hin: Den Staat kostet es mehr, wenn Halbwüchsige ohne Berufsperspektive herumhängen und oft in die Kleinkriminalität abgleiten, statt eine Lehre zu besuchen. Und Kinder dürfen nicht wegen des rechtlichen Status ihrer Eltern diskriminiert und bestraft werden. So steht es in der Kinderrechtskonvention der Uno geschrieben, welche die Schweiz im Jahr 1997 ohne Vorbehalt ratifiziert hat. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 04.03.2010, 04:00 Uhr
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Gemäss Ausländergesetz erfordert die Lehre in einem Betrieb eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, was Familien von Sans-papiers gerade nicht besitzen. Die fehlenden Papiere auf Umwegen zu erschleichen ist nicht akzeptabel. Kinder und Jugendliche fordert eure Eltern auf endlich reinen Tisch zu machen. Ist er es dann sind all die Probleme von selbst gelöst. Antworten
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