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Härte darf nicht Würde nehmen

Von Res Strehle. Aktualisiert am 14.09.2010 6 Kommentare

Res Strehle.

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Die vier Bundesrichter und die Richterin mögen juristisch gute Gründe dafür haben, Langzeitpatienten mit Schleudertrauma ohne organischen Funktionsausfall künftig die Berechtigung zum Bezug von IV-Leistungen abzusprechen. Die «Distorsion der Halswirbelsäule», wie sie im Fachjargon heisst, ist ein medizinisch schwer fassbares Phänomen. Sie führt zu Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsstörungen und rascher Ermüdbarkeit – selten aber sind organische Schäden hieb- und stichfest nachzuweisen.

Das Bundesgericht beruft sich auf Rechtsgleichheit, weil in anderen Bereichen in jüngerer Vergangenheit ähnlich geurteilt wurde: Patientinnen und Patienten mit schweren chronischen Schmerzen kommen ebenfalls nicht mehr zu IV-Renten, wenn die Ursachen des Schmerzes nicht einem klar identifizierbaren organischen Schaden zuzuordnen sind. Wer ein Schleudertrauma hat, ist folglich künftig gleichgestellt mit demjenigen, der unter einer chronischen Schmerzstörung leidet.

Gleich schlecht, muss man sagen. Man kann das Urteil des Bundesgerichts deshalb auch als Äusserung des Zeitgeists sehen. Die Staatsbudgets werden knapper, die Leistungsideologie hat sich durchgesetzt. An den Bezug von Sozialhilfe und Sozialversicherung werden fortgesetzt höhere Hürden gestellt. Das mag im Vergleich zu den Achtziger- und Neunzigerjahren nicht unvernünftig sein – womöglich wurden damals einzelne Renten in der Tat leichtfertig vergeben, wie Missbrauchsfälle zeigten. Zur IV-Rente reichte zeitweilig sogar das Zeugnis eines Hausarztes.

Inzwischen hat das Pendel aber zu stark auf die andere Seite ausgeschlagen. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf die Privatversicherungen haben. Sie werden künftig bei Opfern von Schleudertraumata und chronischen Schmerzpatienten noch weniger bereit sein zu zahlen. Als Folge droht die Abschiebung der Betroffenen in die Sozialhilfe. Ähnlich wie dieser Bereich vor ein paar Jahren steht das Versicherungsrecht mitten in einem Paradigmawechsel. Die einzelnen Fälle genauer anzusehen, mag sinnvoll sein. Den Betroffenen die Würde zu nehmen und alle Pflichten dem Staat aufzubürden, nicht. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 13.09.2010, 22:21 Uhr

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6 Kommentare

Charles Dupond

14.09.2010, 08:19 Uhr
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Bingo! Vergessen wurde allerdings, dass der Ruin der Sozialwerke weder den Schleudertraumatikern, noch den Schmerzpatienten, sondern allein den offenen Lohndoemperschleusen zu "verdanken" ist. Die Quote der Schweizer IV-Bezueger in der Schweizer IV steht im Schwanz der internationalen Rangliste, die Quote der Auslaender in der Spitze! Statt Sozialabbruch waere eine Lohndoempinggewinnsteuer faellig Antworten


john hayek

14.09.2010, 15:26 Uhr
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die bundesrichter stützen sich auf die maxime des organischen, und meinen, was nicht abbildbar ist, sei nicht organisch. das ist medizinisch gesehen eine simple ansicht . die uvg versicherer benötigten dieses argument , um die kausalität zu verneinen. die iv kannte bisher keine kausalität. jetzt plötzlich doch. das urteil bringt vieles durcheinander, es soll aber mindestens "organisch" definieren Antworten



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