Ein Votum für die neue UBS
Von Arthur Rutishauser. Aktualisiert am 15.04.2010 2 Kommentare
Arthur Rutishauser.
Die Verweigerung der Decharge für das Jahr 2007 und damit für die alte Garde rund um Marcel Ospel ist ein Triumph für die Aktionärsdemokratie in der Schweiz. Erstmals ist es gelungen, bei einer grossen Publikumsgesellschaft gegen den Willen des Verwaltungsrats nicht nur ein Zeichen zu setzen, sondern auch eine Mehrheit zu erreichen.
An der Generalversammlung ist aber auch etwas anderes passiert. Die versammelten Aktionäre haben dem aktuellen Management und auch Kaspar Villiger für 2009 das Vertrauen ausgesprochen. Insbesondere Oswald Grübels Leistung ist völlig unbestritten. Immerhin hat er es in kurzer Zeit fertiggebracht, die UBS zurück in die Gewinnzone zu bringen. Das haben die Aktionäre, zu Recht, honoriert, auch wenn viele mit Grübels Bonuspolitik nicht einverstanden sein mögen.
Was seit gestern nicht mehr geht, ist ein Betragen, wie es die UBS-Führung 2007 vorgemacht hat. Man stelle sich vor: Da verkauften die Manager bis zum Sommer zu hohen Kursen ihre eigenen Aktien im Wert von 150 Millionen Franken, behaupteten gleichzeitig, man sei nicht im amerikanischen Hypothekenmarkt involviert, und dann präsentierten sie scheibchenweise Abschreiber von 50 Milliarden Franken. Dafür die Absolution zu erteilen, das ist auch für den gutmütigsten Aktionär zu viel.
Peter Kurers Aufräumarbeit im Jahr 2008 war zwar manchmal unglücklich, und es wurde viel beschönigt. Doch immerhin hat er Marcel Ospel und Peter Wuffli dazu gebracht, dass sie Geld zurückgezahlt haben. Daher geht die Decharge für seine Arbeit im Jahr 2008 in Ordnung.
Aber damit die GV 2010 für die UBS wirklich zum Schlussstrich unter die Vergangenheit wird, muss sich Villiger überlegen, ob er nicht doch Verantwortungsklagen gegen die ehemaligen Manager vorbereiten will. Immerhin hat ein UBS-Rechtsgutachten ergeben, dass dies nicht völlig chancenlos ist. Für Grübel und Villiger ist es in jedem Fall am besten, wenn ein neutraler Richter entscheidet, ob in der alten UBS das Recht gebrochen wurde. So können sie sich unbefangen um die neue UBS kümmern. ()
Erstellt: 15.04.2010, 00:06 Uhr
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