Ein Kündigungsschutz, der kaum etwas nützt
Von Andrea Fischer. Aktualisiert am 11.10.2010 8 Kommentare
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Woche für Woche haben Bruno Kipfer (Name geändert) und seine Kollegen zahlreiche Überstunden geleistet. Selbst an Samstagen seien die Lagermitarbeiter kurzfristig vom Arbeitgeber aufgeboten worden; die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit von 45 Wochenstunden wurde dabei jeweils massiv überschritten. Dabei sei der Mehraufwand für das Unternehmen vorhersehbar gewesen. Die Belastung sei ihm und seinen Kollegen nach einigen Wochen zu gross geworden, sagt Kipfer.
Er wehrte sich jedoch als Einziger, was ihm einen Eintrag in seine Personalakte eintrug wegen Verweigerung des geforderten Mehreinsatzes. Dabei blieb es nicht: «Inzwischen habe ich die Kündigung bekommen», erzählt Kipfer. Für ihn steht fest, dass die Entlassung eine Folge seiner Beschwerde ist.
Beweisen muss der Entlassene
In diesem Fall wäre sie missbräuchlich. Denn Bruno Kipfer hat nichts anderes getan, als einen Anspruch geltend zu machen, der ihm aus dem Arbeitsverhältnis zusteht. Den Anspruch nämlich, dass Überstunden die Ausnahme und für den Arbeitnehmer zumutbar sein müssen.
Seinen Job ist Bruno Kipfer trotzdem los, ist doch die Kündigung auf jeden Fall gültig – Missbräuchlichkeit hin oder her. So will es das Schweizer Arbeitsrecht. Der Kündigungsschutz besteht darin, dass ungerechtfertigt Entlassene vor Gericht eine Entschädigung einfordern können. Doch vorerst müssen sie beweisen, dass die Kündigung zu Unrecht erfolgt ist. Das geht meist nicht ohne Anwalt.
Schwieriger Nachweis
Diesen Nachweis zu erbringen, ist aus Sicht von Rechtsexperten die grosse Hürde beim Kündigungsschutz. «Am ehesten gelingt es, wenn die Kündigung zeitlich nahe bei einem bestimmten Vorfall liegt», sagt Frank Emmel vom gewerblichen Schiedsgericht in Basel. So gesehen stehen die Chancen von Bruno Kipfer nicht allzu schlecht, da der zeitliche Zusammenhang zwischen seiner Beschwerde beim Vorgesetzten und der Entlassung offensichtlich ist und er nach eigenen Angaben zuvor immer gute Qualifikationen erhalten hat.
Zur Aussage verpflichtet
Wenn nötig, kann Bruno Kipfer für die Beweisführung auch Arbeitskollegen als Zeugen vom Gericht aufbieten lassen. Diese wären dann mangels Zeugnisverweigerungsrecht zur Aussage verpflichtet, sagt Rechtsanwältin und Arbeitsrechtsexpertin Andrea Halbeisen. Eine heikle Sache, würden es doch die wenigsten wagen, gegen den eigenen Chef auszusagen.
In der Praxis seien die Arbeitgeber meist am längeren Hebel, stellt Beat Brüllhardt fest, Leiter des Arbeitsgerichtes der Stadt Bern: «Sie können die Missbräuchlichkeit relativ einfach umgehen, indem sie einen Kündigungsgrund angeben, der akzeptiert ist.» Und davon gebe es zahlreiche; es genüge meist schon, zu sagen, die Chemie stimme nicht mehr, so Brüllhardt. Gelingt es der gekündigten Person dennoch, den Missbrauch zu beweisen, hat sie eine Entschädigung zugut. Sie beträgt maximal sechs Monatslöhne; meist liegt sie aber deutlich darunter.
Häufig Aussergerichtliche Verleiche
In Zürich und Basel sprechen die zuständigen Gerichte den Entlassenen zwei bis drei Monatslöhne zu, in Bern sind es in der Regel noch weniger. «Hohe Entschädigungen gibt es nur bei schwerer Missbräuchlichkeit, und wenn das Verhalten des Arbeitgebers besonders stossend ist», erläutert Gerhard Koller, Gerichtsschreiber am Arbeitsgericht Zürich. Die heutige Praxis wirke daher kaum abschreckend, so der Tenor. Oder, wie es ein Gerichtsmitarbeiter hinter vorgehaltener Hand sagt: «Deswegen gibt es keine einzige missbräuchliche Kündigung weniger.»
Für die Arbeitnehmenden ihrerseits ist das Risiko gross. Verlieren sie vor Gericht, bleiben Anwaltskosten an ihnen hängen. Deshalb würden sich die Parteien immer öfter aussergerichtlich auf einen Vergleich einigen, sagt Rechtsanwältin Andrea Halbeisen. Damit ersparten sich auch die Arbeitgebenden Aufwand und Kosten, und für den missbräuchlich Entlassenen gibt es doch noch eine Entschädigung, wenn auch meist eine noch geringere als vor Gericht.
Bundesrat für Verbesserung
Inzwischen anerkennt selbst der Bundesrat, dass die heutige Entschädigung für missbräuchliche Kündigungen zu tief ist und daher nicht die gewünschte präventive Wirkung hat, wie es in einem Anfang Oktober veröffentlichten Bericht des Bundesamts für Justiz heisst. Die Regierung schlägt daher vor, die Entschädigung auf maximal zwölf Monatslöhne zu verdoppeln. Der Vorschlag ist jetzt in der Vernehmlassung. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 11.10.2010, 06:41 Uhr
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8 Kommentare
Mein Mitgefühl geht an Bruno Kipfer, auch wenn er sich Nichts dafür kaufen kann. Leider hat Andrea Fischer nur einen kleinen, einseitigen Teil der Geschichte erzählt. Für Bruno Kipfer geht es nämlich so weiter, dass er erfährt, dass das Sozialnetz in seinem Fall nicht unbedingt zu seinen Gunsten agiert. Man sollte die Geschichte mit der Rolle des RAV und der Arbeitslosenkasse weiterverfolgen. Antworten
Noch einfacher: Die Qualität und Effektivität der Arbeitnehmerrechte in der Schweiz gehören in Europa zu den schlechtesten. Die Folgen dieses Rechts- und Gerechtigkeits-Vakuum werden dank Personenfreizügigkeit für Arbeitnehmer noch schlimmer werden. Präsenz der Politik oder Gewerkschaften? Fehlanzeige. Vor allem die verfilzte classe politique wird einen Teufel tun um Ihre Profite zu schmälern. Antworten
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