Über den Lohn reden lohnt sich
Von Andrea Fischer. Aktualisiert am 14.06.2010 13 Kommentare
Für das Reinigungspersonal gibt es einen GAV mit Mindestlohn von 3100 Franken brutto. Er gilt für die gesamte Deutschschweiz. (Bild: Keystone )
Der Lohn ist Sache zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sie können diesen selber vereinbaren, denn in der Schweiz herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit, und die gilt auch für die Löhne.
Die Vertragsfreiheit wird allerdings etwas relativiert: einerseits durch Mindestlohnbestimmungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) oder durch staatliche Erlasse. Andererseits durch die flankierenden Massnahmen. Diese sollen dafür sorgen, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU nicht zu einem Lohngefälle führt. Sie verpflichten die Behörden, den Arbeitsmarkt zu beobachten und Kontrollen durchzuführen, wenn es Hinweise oder Verdachtsmomente auf Lohndumping gibt. Was das konkret bedeutet, lässt sich anhand eines aktuellen Beispiels der Firma Manor aufzeigen.
Stundenlohn von nicht einmal 14 Franken
Um den Warenbestand in ihren Geschäften zu erfassen, beauftragte die Warenhauskette unlängst eine deutsche Firma mit der Inventur. Diese schickte in der Folge Dutzende von Angestellten in die Schweiz – zu einem Stundenlohn von nicht einmal 14 Franken. Deutlich weniger als für diese Arbeit in der Schweiz üblich. Das rief die Zürcher Behörden auf den Plan: «Wir machten den deutschen Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass der hiesige Bruttolohn bei über 21 Franken liegt und dass dieser auch für Beschäftigte aus dem Ausland gilt», sagt Beat Werder, Leiter Vollzug flankierende Massnahmen im Kanton Zürich.
Viel mehr aber können die Behörden im vorliegenden Fall nicht tun. Denn in der Inventurbranche existiert kein allgemein verbindlicher GAV mit Mindestlöhnen, welcher für die gesamte Branche bindend wäre. Und solange es sich um einen Einzelfall handelt, bleibt den Behörden nichts anderes übrig, als sich mit dem Arbeitgeber auf den üblichen Lohn zu verständigen und darauf zu hoffen, dass dieser einlenkt. Im konkreten Fall ist das Verständigungsverfahren derzeit noch im Gang.
Die Bestimmungen über die flankierenden Massnahmen gelten indes nicht nur für ausländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch für schweizerische. Hätte es sich beim oben geschilderten Beispiel nicht um deutsche, sondern um Schweizer Angestellte gehandelt und hätten die Behörden davon erfahren, sie hätten genau gleich handeln und intervenieren müssen, betont Beat Werder. Der Ökonom Roman Graf, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Genf, ergänzt: «Der übliche Lohn ist als Massstab auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden, egal ob es sich dabei um eine Firma handelt oder um eine Einzelperson als Arbeitgeber.»
«Vertraglichen Abmachungen gehen vor»
Wie das Beispiel der Manor-Inventur aber verdeutlicht, haben die Behörden zwar zu kontrollieren, ob die üblichen Löhne eingehalten werden, doch können sie diese nicht durchsetzen. So nützt es etwa einer gelernten Hausangestellten im Kanton Zürich mit einem Bruttolohn von 2500 Franken wenig, zu wissen, dass der tiefste ortsübliche Lohn für ihre Tätigkeit bei 3800 Franken liegt. Ist sie mit ihrem Gehalt nicht einverstanden und bringen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber keine Lösung, bleibt ihr nur die Kündigung.
«Die vertraglichen Abmachungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehen vor», sagt die Zürcher Juristin Luisa Lepori Tavoli, die unlängst eine Dissertation zu Mindestlöhnen verfasst hat. Die Hausangestellte kann auch nicht vor Gericht gehen und den üblichen Lohn einklagen. Die Vertragsfreiheit geht sogar so weit, dass selbst Löhne vereinbart werden können, die nicht existenzsichernd sind. Und obwohl die Bundesverfassung besagt, «dass Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können» sollen, so lasse sich daraus kein Anspruch auf einen existenzsichernden Lohn ableiten, sagt Lepori Tavoli.
Anders sieht es aus, wenn die Vertragspartner keinen Lohn vereinbart haben. Hat also die Hausangestellte mit ihrem Chef nichts abgemacht, so braucht sie den Lohn von 2500 Franken für eine Vollzeitstelle nicht zu akzeptieren und kann auf juristischem Weg den üblichen Lohn einklagen. Vorausgesetzt, sie erfährt rechtzeitig, dass sie unterbezahlt ist. «Man darf nicht zuwarten mit der Klage», so Lepori Tavoli, «andernfalls gilt der niedrige Lohn als akzeptiert.» Und selbst ein Gang vor Gericht bringt nicht in jedem Fall den gewünschten üblichen Lohn, haben doch Richterinnen und Richter immer auch die konkreten Umstände zu berücksichtigen.
Der Staat behält sich jedoch die Möglichkeit vor, selber Mindestlöhne zu erlassen, sollten die Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen zeigen, dass innerhalb einer Branche die Löhne wiederholt zu stark unterboten werden. Dies ist nach Ansicht des Bundes in den privaten Haushalten der Fall, wo vermehrt Personal aus Tieflohnländern beschäftigt werde. Er schlägt deshalb verbindliche Minimallöhne vor: Demnach soll eine gelernte Hausangestellte für eine 42-Stunden-Woche monatlich 4160 Franken brutto erhalten. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 14.06.2010, 11:19 Uhr
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13 Kommentare
@ marie berner: Nein! Eine derartige Klausel in einem Arbeitsvertrag ist unwirksam. @norbert rufer: es geht hier nicht um Boni in Millionenhöhe, sondern um Löhne, die dem regionalen marktniveau entsprechen. Siehe meinen 1. Kommentar: (noch) ist das Lohnniveu in der Schweiz volkswirtschaftlich gesehen besser als z.B. in Deutschland. D hat zu wenig Binnenkonsum im Verhältnis zur Exportkraft. Antworten
@ König - was für eine Situation hätten wir dann ? So ist es halt - wenn da mehr Arbeitsnehmer als Arbeitsplätze dann macht der Arbeitsgeber den Preis. In einigen Branchen ist es umgekehrt (gewisse IT Berufe oder Sachbearbeiter im Rohstoffhandel, zB). Was soll es denn sein ? Mindestlohn Sfr 4000 für jeden, egal welche Ausbildung, etc ? Antworten
Solang man nur über den Lohn redet, ist das kein Problem. Problematisch wirds erst, wenn Bernie erfährt, dass Hansueli mehr Lohn hat als er. Aber er sagt nichts, macht die Faust im Sack und arbeitet einfach ein bisschen weniger zum Ausgleich. Arbeitgeber sparen Milliarden, nur weil Schweizer sich nicht getrauen über ihre Löhne zu sprechen, es könnte ja sein, dass Bernie dann weniger 'Wert' hat... Antworten
Die ganze Diskussion um Mindestlöhne und Vertragsfreiheit ist doch nur ein Witz. Jeder der rechnen kann, weiss, dass mit den bezahlten Hungerslöhnen nicht einmal der normale Lebensstandard damit finanziert werden kann. Motzt man, dann verliert man den Job. Auch für Freelancer gilt das Diktat "friss oder stirb" der Auftraggeber. Gang zum Gericht? – Kosten und jahrelange Verfahren, die nicht brigen! Antworten
Nehmen wir doch das Beispiel Migros: Viele Löhne sind derart tief und die Arbeitsbedingungen derart schlecht, dass dies an Sklaverei grenzt. Kein Wunder fehlt es den Angestellten oft an Eigeninitiative, Elan und Motivation, da dies eine ganz bestimmte Sorte an Vorgesetzten auf den Plan ruft! Hier und da wird sogar geklaut. Aber wer klaut hier bei wem? Antworten
Die Arbeitgeber spüren,dass sie sich diese Mätzchen heutzutage leisten können.Sie denken sich,in der heutigen Zeit sollen die Arbeitnehmer FROH sein, UEBERHAUPT noch einen Job zu haben,sodass die AN wie z.B. auch Niedriglöhne in Kauf nehmen.Abgesehen davon,behindern Niedriglöhne die Binnenwirtschaft tatsächlich! Die AG sind auf die AN nicht mehr angewiesen!Gewinne werden anders erwirtschaftet! Antworten
Leider verstehen die meisten Arbeitgeber nicht, dass Geiz bei den Löhnen ein Schuss ins eigene Knie ist. Sie haben keine Ahnung von Volkswirtschaft! Kurzfristig wird ein bisschen was gespart, aber mittel- und langfristig würden zu niedrige Löhne den Binnenkonsum schwächen. Angestellte sind zuletzt auch immer die eigenen Kunden, entweder direkt oder indirekt. Antworten
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hans koch
@ M.Berner: Hierfür gibt es auch Webseiten, (wie z.B.www.lohncheck.ch) welche es aufgrund von einer grossen Anzahl an anonymen Löhnen ermöglicht einen Lohn zu erfahren, ohne dass man sich mit den direkten Arbeitskollegen unterhalten muss. Antworten