Sie wurde als «Liederliche» weggesperrt
Von Susanne Wenger*. Aktualisiert am 09.06.2009 6 Kommentare
Zum Beispiel Christina G.*: Die heute 52-jährige Solothurnerin war 19 Jahre alt und ledige Mutter, als die Vormundschaftsbehörde ihrer Wohngemeinde sie 1976 in die Strafanstalt Hindelbank einwies. Oder Ursula Müller-Biondi: Die heute 59-Jährige wurde 1967 als schwangere 17-Jährige von der Amtsvormundschaft Zürich in Hindelbank versorgt und sass ein Jahr lang hinter Gittern. Nicht dass die beiden jungen Frauen etwas verbrochen hätten – sie galten lediglich als schwer erziehbar, und ihr Lebenswandel passte Behörden und Familie nicht. Sie gehören zu den administrativ Versorgten, die sich fürs Leben gezeichnet sahen und deren Schicksal noch weitgehend der historischen Aufarbeitung harrt.
Administrative Versorgungen waren in der Schweiz seit Mitte des 19. Jahrhunderts möglich. Sie wurden nicht durch Gerichte verfügt, sondern durch Verwaltungsbehörden. Rechtsgrundlagen waren kantonale Gesetze und das damalige Vormundschaftsrecht im Zivilgesetzbuch (ZGB, Revision siehe unten rechts). Zur Frage, wie viele Jugendliche und Erwachsene auf administrativem Weg in eine geschlossene Anstalt eingewiesen wurden, sind vorerst nur Schätzungen möglich: Es dürften gemäss der Historikerin Tanja Rietmann mehrere Zehntausend gewesen sein. Rietmann untersucht für ihre Dissertation die Situation im Kanton Bern, wo zwischen 1942 und 1981 insgesamt 2700 Personen von einer administrativen Freiheitsentziehung betroffen waren.
Umerziehung ohne Mittel
«Liederlichkeit, Arbeitsscheu und Trunksucht» – das waren laut Historikerin Rietmann die häufigsten Gründe. Bei Frauen sei es oft um sittlich-moralische Aspekte gegangen – um uneheliche Mutterschaft oder Prostitutionsvorwürfe. Bei Männern stand Alkoholismus im Vordergrund, sie sollten in der Anstalt wieder lernen zu arbeiten. Oft habe die Versorgung den Charakter eines Sanktions- oder Repressionsinstruments gegen sozial Auffällige gehabt, konstatiert die Historikerin für den von ihr untersuchten Zeitraum. Beanstandet wurden nicht einzelne Regelverstösse, sondern ganze Verhaltens- und Lebensweisen.
Doch in den Anstalten, in die man die Leute verfrachtete, gab es lange weder erzieherische noch therapeutische Hilfe und auch keine Möglichkeit zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung. Häufig waren auch überforderte Vormundschaftsbehörden am Werk. Weder Angestellte der Amtsvormundschaften noch Privatvormünder hätten über das notwendige theoretische und praktische Wissen verfügt, um mit ihren Mündeln anders als autoritär und sanktionierend umzugehen, sagt Historikerin Rietmann.
Von Anfang an Bedenken
Bedenken gegen die Praxis der administrativen Versorgung gab es schon früh: «Die Rechtmässigkeit des Gesetzes wurde von Anfang an in Zweifel gezogen», berichtet Tanja Rietmann. Politiker und Juristen sahen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt. In vielen Kantonen gab es keine Möglichkeit, die Einweisungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Wegen der administrativen Versorgungen konnte die Schweiz 1974 die Europäische Menschenrechtskonvention nur unter Vorbehalt ratifizieren. Aber erst, als 1981 Bestimmungen über den Fürsorgerischen Freiheitsentzug ins ZGB aufgenommen wurden, wurden die Versorgungsgesetze ausser Kraft gesetzt.
Fast 30 Jahre später beginnen nun die Betroffenen, sich zu organisieren und eine Wiedergutmachung zu fordern. Es geht ihnen nicht um Geld, sondern um Rehabilitation. Treibende Kraft ist Ursula Müller-Biondi, die letztes Jahr mit ihrem Schicksal als Erste an die Öffentlichkeit trat. Die «grauenhafte Demütigung», das «Stigma, im Gefängnis gewesen zu sein», trage man ein ganzes Leben lang mit sich herum, sagt Müller-Biondi: «Wir fordern eine Entschuldigung.» Die Behörden sollten hinstehen und sagen, dass es falsch gewesen sei, Menschen auf diese Art wegzusperren. Tausende seien so regelrecht gebrochen worden. Ursula Müller-Biondi – inzwischen Geschäftsfrau und glückliche Grossmutter – und ihre Schicksalsgenossinnen sowie -genossen haben eine Website eingerichtet und Kontakte zu Bundesbern aufgenommen.
Verstädnis, aber nicht mehr
Ihre Forderung nach Wiedergutmachung unterbreiteten sie der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK). Diese zeigt zwar Verständnis für das Anliegen, betrachtet sich aber als nicht zuständig, «vergangenes Recht zu Unrecht zu erklären». Abklärungen der SODK ergaben zudem, dass auch das Bundesamt für Justiz, die Konferenz der kantonalen Polizeidirektoren sowie die Konferenz der kantonalen Vormundschaftsbehörden «keine Handlungsmöglichkeit sehen, über vergangene Gesetzgebung und deren Anwendung zu urteilen».
Dafür weisen die Behörden auf Verbesserungen im Sozialwesen hin: Der Rechtsschutz Betroffener – ob Erwachsene oder Kinder – werde kontinuierlich ausgebaut. Zudem sei das Angebot an geeigneten Einrichtungen mit pädagogischen und therapeutischen Konzepten laufend erhöht worden.
Vorstoss im Nationalrat
Dass niemand zuständig sein wolle, akzeptiere man nicht, sagt Ursula Müller-Biondi: «Wir lassen nicht locker.» Unterstützung erhalten die Betroffenen nun von einer Bundesparlamentarierin: Die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr hat Ende April einen Vorstoss eingereicht, in dem sie eine «moralische Wiedergutmachung» und die wissenschaftlich-historische Aufarbeitung der administrativen Versorgungen fordert.
Die Historikerin Tanja Rietmann hält das Anliegen der Wiedergutmachung für legitim. Sie verweist auf das Hilfswerk «Kinder der Landstrasse«, das zwischen 1926 und 1972 mit Unterstützung der Vormundschaftsbehörden den Fahrenden die Kinder wegnahm und in Heime steckte. 1986 entschuldigte sich der Bundespräsident, die Eidgenossenschaft leistete auch finanzielle Wiedergutmachung.
Bei den Verdingkindern wiederum hat sich bisher nur die Katholische Kirche Luzern offiziell entschuldigt. Es brauche generell eine gesellschaftliche Diskussion über Behördenwillkür, fordert die administrativ Versorgte Ursula Müller-Biondi: «Denn so etwas darf nie wieder passieren.»
* Die Autorin ist Redaktorin der Fachzeitschrift «Curaviva», die vom Verband Heime und Institutionen Schweiz herausgegeben wird. Dort sind die Artikel zuerst erschienen. (Der Bund)
Erstellt: 09.06.2009, 10:59 Uhr
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6 Kommentare
Der Artikel erweckt den Eindruck, als seien Behördenwillkür und massive Menschenrechtsverletzungen durch die Vormundschaftsbehörden ein Ding der Vergangenheit. Dies ist in grotesker Weise falsch. Auch heute noch setzen sich diese Gremien kaltschnäuzig über elementare Rechte wie das Recht auf Elternschaft bewusst und gezielt hinweg - vom Bundesgericht unterstützt. In der Schweiz ist Unrecht Alltag. Antworten
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